Betreff
Bericht zum Stand der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Ortsmitte III",
Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2019
sowie Festlegung von Prioritäten für öffentliche Erschließungsmaßnahmen zur Straßen- und Platzgestaltung
Vorlage
8084 öff
Art
Beschlussvorlage

Stand der Sanierung / Aktueller Förderrahmen:

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte III“ wurde im Jahre 2011 mit dem Beschluss der Sanierungssatzung eingeleitet. Der damalige Förderrahmen von rd. 1,67 Mio. Euro für das ca. 13,48 ha große Sanierungsgebiet wurde bis zum Jahr 2018 schrittweise auf insgesamt rd. 3,90 Mio. Euro (100 %) aufgestockt. Damit wurden bislang Finanzhilfen von Bund/Land in Höhe von 2,34 Mio. Euro (60 %) bewilligt.

Der vom Regierungspräsidium Tübingen aufgrund der bisher eingereichten Auszahlungsanträge bislang anerkannte Finanzbedarf liegt bei rd. 2,10 Mio. Euro (100 %). Aufgrund weiterer, bereits geleisteter Ausgaben und den aus vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde resultierenden gebundenen Mitteln von ca. 650.000 Euro ergibt sich zusätzlich ein weiterer Finanzbedarf in Höhe von rd. 877.000 Euro (100 %). Der aktuelle Förderrahmenrest beträgt damit ca. 925.000 Euro.

Öffentliche Maßnahmen:

a)      Erschließungsmaßnahmen / Straßen- und Platzgestaltungen  

In den Jahren 2017 und 2018 wurden als öffentliche Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“ die Erschließungen Parkplatz am Friedhof (Lange Gasse/Kirchhofgasse) sowie Kreuzgasse durchgeführt; die Baumaßnahmen in der Kreuzgasse können in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Die Gemeinde sollte nun die weiter durchzuführenden öffentlichen Maßnahmen festlegen und diesbezüglich – je nach Dringlichkeit - Prioritäten setzen. Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung wurde in Ziffer 2 des Beschlussvorschlags formuliert.

Die Förderobergrenzen für die Erschließungsmaßnahmen Mühlgässle / Hinter dem Rathaus / Hülbener Straße, Kelternplatz sowie Badstubengasse / Kanal Kegelwasen wurden zunächst anhand der Flächen überschlägig ermittelt. Sie gehen aus der Zusammenstellung der Einzelmaßnahmen als Anlage zu Ziff. 2.1 des Aufstockungsantrags hervor. Lt. Sanierungsrichtlinien ist der Förderumfang derzeit auf max. 150,00 Euro/m² für die Oberflächengestaltung/Begrünungsmaßnahmen beschränkt. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird eine Kostenschätzung der jeweiligen Bauarbeiten durch das Tiefbauamt erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt, da der Herstellungsaufwand den zu erwartenden Förderumfang deutlich übersteigen wird.

b)      Baumaßnahmen kommunale Gebäude

Für die Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Umnutzung der Kelter zur Schaffung von neuem Wohnraum zur Anschlussunterbringung ist von einem Kostenumfang in Höhe von rd. 80.000 Euro auszugehen. Diese neue kommunale Baumaßnahme kann ggf. als zusätzliches Projekt ebenfalls über das Sanierungsprogramm gefördert werden. Dies muss noch mit dem Regierungspräsidium geklärt werden.

Künftig benötigter Förderrahmen / Verlängerung des Bewilligungszeitraums:

Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Maßnahmen wird eine Erhöhung des Förderrahmens um ca. 350.000 Euro auf künftig 4,249 Mio. Euro benötigt. Unter dem Ansatz dieses Förderrahmens soll der Aufstockungsantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eingereicht werden. Insbesondere die Erschließungsmaßnahmen ab Priorität 2 können ohne weitere Mittelaufstockung nicht realisiert werden.  

Im Zuge der bisherigen Mittelaufstockungen wurde das Ende des Bewilligungszeitraums von Ende 2019 um nur wenige Monate auf April 2020 verschoben. Es ist bereits heute absehbar, dass die genannten öffentlichen Erschließungsmaßnahmen bis April 2020 nicht geplant, realisiert und abgerechnet werden können. Aus diesem Grund sollte im Aufstockungsantrag der Bedarf zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums angekündigt werden.

Frau Dr. Meyer von der STEG Stuttgart nimmt an der Sitzung teil und gibt einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte III“.


1.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstockungsantrag (s. Anhang) für das Programmjahr 2019 fristgerecht bis Ende Oktober 2018 beim Regierungspräsidium Tübingen einzureichen.

2.       Für die Durchführung der nachstehenden öffentlichen Erschließungsmaßnahmen sind folgende Realisierungszeiträume vorgesehen:

-          Priorität 1 - Umsetzung 2019/2020: Quartier Mühlgässle / Hinter dem Rathaus / Hülbener Straße als Gesamtmaßnahme

-          Priorität 2 – Umsetzung ab 2020: Kelternplatz

-          Priorität 3 – Umsetzung ab 2020:  Badstubengasse mit Grünfläche / Kanal Kegelwasen als Gesamtmaßnahme


Bereitstellung des Gemeindeanteils in Höhe von 40 %, aus dem beantragten Aufstockungsbetrag (350.000 €) berechnet mit rd. 140.000 €. Dieser Betrag ist für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in den Jahren 2019 und 2020 aus dem Gemeindehaushalt zur Verfügung zu stellen.