Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2019
sowie Festlegung von Prioritäten für öffentliche Erschließungsmaßnahmen zur Straßen- und Platzgestaltung
Stand der Sanierung / Aktueller Förderrahmen:
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte
III“ wurde im Jahre 2011 mit dem Beschluss der Sanierungssatzung eingeleitet.
Der damalige Förderrahmen von rd. 1,67 Mio. Euro für das ca. 13,48 ha große
Sanierungsgebiet wurde bis zum Jahr 2018 schrittweise auf insgesamt rd. 3,90
Mio. Euro (100 %) aufgestockt. Damit wurden bislang Finanzhilfen von Bund/Land
in Höhe von 2,34 Mio. Euro (60 %) bewilligt.
Der vom Regierungspräsidium Tübingen aufgrund der
bisher eingereichten Auszahlungsanträge bislang anerkannte Finanzbedarf liegt
bei rd. 2,10 Mio. Euro (100 %). Aufgrund weiterer, bereits geleisteter Ausgaben
und den aus vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde resultierenden
gebundenen Mitteln von ca. 650.000 Euro ergibt sich zusätzlich ein weiterer
Finanzbedarf in Höhe von rd. 877.000 Euro (100 %). Der aktuelle
Förderrahmenrest beträgt damit ca. 925.000 Euro.
Öffentliche Maßnahmen:
a) Erschließungsmaßnahmen
/ Straßen- und Platzgestaltungen
In den Jahren 2017 und 2018 wurden als öffentliche
Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“ die Erschließungen
Parkplatz am Friedhof (Lange Gasse/Kirchhofgasse) sowie Kreuzgasse
durchgeführt; die Baumaßnahmen in der Kreuzgasse können in den kommenden Wochen
abgeschlossen werden. Die Gemeinde sollte nun die weiter durchzuführenden
öffentlichen Maßnahmen festlegen und diesbezüglich – je nach Dringlichkeit -
Prioritäten setzen. Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung wurde in Ziffer
2 des Beschlussvorschlags formuliert.
Die Förderobergrenzen für die Erschließungsmaßnahmen
Mühlgässle / Hinter dem Rathaus / Hülbener Straße, Kelternplatz sowie
Badstubengasse / Kanal Kegelwasen wurden zunächst anhand der Flächen
überschlägig ermittelt. Sie gehen aus der Zusammenstellung der Einzelmaßnahmen
als Anlage zu Ziff. 2.1 des Aufstockungsantrags hervor. Lt.
Sanierungsrichtlinien ist der Förderumfang derzeit auf max. 150,00 Euro/m² für
die Oberflächengestaltung/Begrünungsmaßnahmen beschränkt. Vor der Durchführung
der einzelnen Maßnahmen wird eine Kostenschätzung der jeweiligen Bauarbeiten
durch das Tiefbauamt erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt, da der
Herstellungsaufwand den zu erwartenden Förderumfang deutlich übersteigen wird.
b) Baumaßnahmen
kommunale Gebäude
Für die Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der
Umnutzung der Kelter zur Schaffung von neuem Wohnraum zur
Anschlussunterbringung ist von einem Kostenumfang in Höhe von rd. 80.000 Euro
auszugehen. Diese neue kommunale Baumaßnahme kann ggf. als zusätzliches Projekt
ebenfalls über das Sanierungsprogramm gefördert werden. Dies muss noch mit dem
Regierungspräsidium geklärt werden.
Künftig benötigter Förderrahmen / Verlängerung des
Bewilligungszeitraums:
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und
privaten Maßnahmen wird eine Erhöhung des Förderrahmens um ca. 350.000 Euro auf
künftig 4,249 Mio. Euro benötigt. Unter dem Ansatz dieses Förderrahmens soll
der Aufstockungsantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
eingereicht werden. Insbesondere die Erschließungsmaßnahmen ab Priorität 2
können ohne weitere Mittelaufstockung nicht realisiert werden.
Im Zuge der bisherigen Mittelaufstockungen wurde
das Ende des Bewilligungszeitraums von Ende 2019 um nur wenige Monate auf April
2020 verschoben. Es ist bereits heute absehbar, dass die genannten öffentlichen
Erschließungsmaßnahmen bis April 2020 nicht geplant, realisiert und abgerechnet
werden können. Aus diesem Grund sollte im Aufstockungsantrag der Bedarf zur
Verlängerung des Bewilligungszeitraums angekündigt werden.
Frau Dr. Meyer von der STEG Stuttgart nimmt an der Sitzung teil und gibt einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte III“.
1.
Die Verwaltung wird beauftragt,
den Aufstockungsantrag (s. Anhang) für das Programmjahr 2019 fristgerecht bis
Ende Oktober 2018 beim Regierungspräsidium Tübingen einzureichen.
2.
Für die Durchführung der
nachstehenden öffentlichen Erschließungsmaßnahmen sind folgende
Realisierungszeiträume vorgesehen:
-
Priorität 1 - Umsetzung 2019/2020:
Quartier Mühlgässle / Hinter dem Rathaus / Hülbener Straße als Gesamtmaßnahme
-
Priorität 2 – Umsetzung ab 2020:
Kelternplatz
- Priorität 3 – Umsetzung ab 2020: Badstubengasse mit Grünfläche / Kanal Kegelwasen als Gesamtmaßnahme
Bereitstellung des
Gemeindeanteils in Höhe von 40 %, aus dem beantragten Aufstockungsbetrag
(350.000 €) berechnet mit rd. 140.000 €. Dieser Betrag ist für die
städtebauliche Erneuerungsmaßnahme in den Jahren 2019 und 2020 aus dem
Gemeindehaushalt zur Verfügung zu stellen.