Betreff
Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2019 mit Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 vom Eigenbetrieb Wasserversorgung Dettingen an der Erms
Vorlage
8099 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2017 die organisationsorientierte Gliederung für den doppischen Haushalt beschlossen. Hierbei richtet sich der Aufbau der Teilhaushalte nach der Verwaltungsstruktur. Durch die Ausgliederung vom Personal- und Organisationsamt aus dem Hauptamt, wurden die entsprechenden Produkte vom Teilhaushalt 2 zum Teilhaushalt 1 verschoben.

 

2. Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 mit der Kommunalaufsicht durchgesprochen. Hierbei hat die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Planentwurf nicht genehmigungsfähig ist. Für die Genehmigung des Planentwurfs können die kameralen Grundsätze herangezogen werden. Dies bedeutet, dass Abschreibungen und aufgelöste Investitionszuwendungen beim Ausgleich nicht berücksichtigt werden müssen. Demnach ist nur das bereinigte Ergebnis zur Tilgung der Kredite notwendig. Im Jahr 2019 müssen lt. Planung 156.000 € an Tilgung durch den laufenden Betrieb erwirtschaftet werden.

Der vorgelegte Plan hatte eine negative kamerale Zuführungsrate von 13.532 €. Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass ca. 200.000 € im Planentwurf einzusparen sind. Die Verwaltung hat daraufhin im Bereich der Abwasserbeseitigung eine Kanalsanierung in das Jahr 2020 verschoben.

 

Demnach ergibt sich aktuell folgende Situation:

 

 

Das bereinigte Ergebnis beträgt aktuell 143.668 €. Zur Tilgung der Kredite fehlen aktuell noch Einsparungen von 12.332 €. Um die vorgegebene Reduzierung zu erreichen, müssen im aktuellen Plan die Aufwendungen noch um 50.000 € reduziert werden.

 

Ebenfalls ist zu beachten, dass das negative ordentliche Ergebnis i. H. v. 2.207.790 € innerhalb der folgenden drei Jahren ausgeglichen werden muss. Aufgrund der aktuellen Finanzplanung, welche nur die laufenden Kosten enthält, kann diese Vorgabe nicht erreicht werden. In der Zukunft müssen daher die Aufwendungen der Gemeinde kritisch hinterfragt werden.

 


1. Die Änderungen im Haushaltsaufbau werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2019 wird mit den in der Sitzung beratenen Einsparungen genehmigt.