Schon Mitte der 1980er Jahre wurde der Knotenpunkt „Schlössleskurve“ in seiner bestehenden Form ausgebaut.

Die Ausbauplanung wurde auf die Hauptverkehrsbeziehung Bad Urach – Neuhausen ausgerichtet, da die neue Trasse der B 28 an die damals verbleibende B 28 – Ortsdurchfahrt durch Neuhausen/Metzingen angeschlossen werden sollte.

 

Seit der Inbetriebnahme des „Maienwaldknotens“ mit der Ortsumfahrung von Neuhausen und Metzingen, haben sich die Verkehrsverhältnisse an der Schlössleskurve verändert.

Das gestiegene Verkehrsaufkommen entspricht nicht mehr den verkehrlichen Bedürfnissen und den Sicherheitsanforderungen dieses Verkehrsknotens. Für den einmündenden Verkehr von Dettingen her, entstehen wegen der Vorfahrtsachtungspflicht und der nicht optimalen Sichtverhältnisse Probleme und Sicherheitsrisiken, die zur Unfallhäufung führen.

Außerdem stellen sich zu Spitzenzeiten tägliche Rückstaus ein, dies führt in den westlichen Gewerbegebieten von Dettingen zu schlechten Verkehrsverhältnissen.

Hinzu kommt, dass der stark zunehmende Anteil des Schwerlastverkehrs aus Dettingen aufgrund der engen Kurvenradien, der starken Querneigung und der nicht unerheblichen Steigung bei der Zufahrt Richtung B 28 große Schwierigkeiten hat und deshalb vermehrt die Ortsdurchfahrt von Neuhausen und Metzingen benutzt. Dies wiederum führt zu Störungen der anliegenden Wohnbevölkerung und steht nicht im Einklang mit dem Ziel der Stadt Metzingen, den Durchgangsverkehr in Neuhausen und Metzingen zu minimieren.

Die alles sind Gründe für eine zeitgemäße Erneuerung des Knotenpunktes.

 

Da dieser Knotenpunkt auf der Gemarkungsgrenze Dettingen/Metzingen-Neuhausen liegt, suchte man deshalb nach einer gemeinsamen planerischen Lösung, die Straßenführung zeitgemäß umzugestalten.

Das Ziel dieser Umgestaltung ist es, die Fahrbeziehung Dettingen – B 28 zu bevorrechtigen und den Verkehr von Neuhausen nachgeordnet einmünden zu lassen. Diese Anforderung wurde in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbauämtern vom Büro Pirker und Pfeiffer aus Münsingen untersucht und mit einer straßenbaulichen Entwurfsplanung gelöst.

Aus Grundlage dieser Entwurfsplanung soll der Umbau des Knotenpunktes realisiert werden.

 

Mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landratsamt Reutlingen wurde vereinbart, dass die Planung und Umsetzung des Vorhabens durch die beteiligten Kommunen Metzingen und Dettingen im Einvernehmen mit den Straßenbauämtern durchgeführt wird.

Um die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, haben die Gemeinderatsgremien in Metzingen und Dettingen am 12.07.2018/19.07.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schlössleskurve“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung lag der Bebauungsplanentwurf vom 06.08.2018 – 14.09.2018 öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, um Stellungnahme gebeten.

Die relevanten Stellungnahmen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingingen, sind als Drucksache 8055/1-1, zusammen mit dem Abwägungsvorschlag aufgeführt. Es handelt sich dabei um Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen gemäß Vorschlag abzuwägen und den Bebauungsplanentwurf „Schlössleskurve“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Im gleichen Zeitraum werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes eingegangenen Stellungnahmen werden wieder dem Gemeinderat zur Abwägung vorgelegt.

Da sich der Geltungsbereich über die Gemarkung Metzingen – Neuhausen und Dettingen erstreckt, ist eine Beschlussfassung der zuständigen Gremien beider Gemeinden erforderlich.

 

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung, schriftlicher Teil einschließlich örtlicher Bauvorschriften sowie Begründung und Umweltbericht und Artenschutzrechtliche Prüfung) sind dieser Vorlage als Drucksache 8055/1-2 a) – d) beigefügt.

 

 

Zeitliche Umsetzung:

 

Nach Beschlussfassung erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs auf die Dauer von einem Monat sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Der Abschluss des Verfahrens (Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss des Bebauungsplans) kann, einen reibungslosen Verlauf vorausgesetzt, Ende 1. Quartal 2019 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

8055/1-1:            Stellungnahme aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren mit Abwägungsvorschlag

8055/1-2:            Bebauungsplanentwurf „Schlössleskurve“

                               2a) Planzeichnung, M: 1:500, Stand 12.11.2018

                               2b) Schriftlicher Teil, Stand 12.11.2018

                               2c) Begründung, Stand 18.06.2018

                               2d) Umweltbericht und Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 14.06.2018


1.       der Gemeinderat beschließt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf „Schlössleskurve“ abzuwägen. Dem als Drucksache 8055/1-1 beigefügten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.

2.       Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplanentwurf „Schlössleskurve“ nach    § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Stellungnahme der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.


Für die Erstellung des Bebauungsplans mit Umweltbericht werden ca. 40.000 € benötigt. Die Gemeinde Dettingen und die Stadt Metzingen haben vereinbart, diese Kosten hälftig aufzuteilen. Die auf Dettingen entfallenden 20.000 € sind über die Kostenstelle 511002 des Haushaltsplans 2018 bzw. 2019 abgedeckt.