Betreff
Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots in der Milchgasse
Vorlage
8121 öff
Art
Beschlussvorlage

In der Milchgasse besteht seit vielen Jahren eine Einbahnregelung. An der linken Fahrbahnseite ist für die Radfahrer ein Schutzstreifen eingezeichnet, der in beide Fahrtrichtungen befahren werden darf.

 

Nach der derzeitigen Regelung ist es an manchen Stellen möglich und zulässig, am rechten Fahrbahnrand zu parken. Die erforderliche Restfahrbahnbreite (hier wird der Schutzstreifen mit einbezogen) ist mit mindestens 3,05 m gegeben.

 

Es kommt jedoch immer wieder zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für Radfahrer, wenn Fahrzeuge über den Schutzstreifen an den parkenden Autos vorbei fahren.

 

Die untere Verkehrsbehörde hat zusammen mit der Polizeidirektion Reutlingen die Verkehrssituation vor Ort in Augenschein genommen und empfiehlt zum Schutz der Radfahrer die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots an der rechten Fahrbahnseite.


In der Milchgasse wird in Fahrtrichtung rechts ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet.


Keine.