In der Milchgasse besteht seit vielen Jahren eine
Einbahnregelung. An der linken Fahrbahnseite ist für die Radfahrer ein
Schutzstreifen eingezeichnet, der in beide Fahrtrichtungen befahren werden
darf.
Nach der derzeitigen Regelung ist es an manchen
Stellen möglich und zulässig, am rechten Fahrbahnrand zu parken. Die
erforderliche Restfahrbahnbreite (hier wird der Schutzstreifen mit einbezogen)
ist mit mindestens 3,05 m gegeben.
Es kommt jedoch immer wieder zu unübersichtlichen
und gefährlichen Situationen für Radfahrer, wenn Fahrzeuge über den
Schutzstreifen an den parkenden Autos vorbei fahren.
Die untere Verkehrsbehörde hat zusammen mit der Polizeidirektion Reutlingen die Verkehrssituation vor Ort in Augenschein genommen und empfiehlt zum Schutz der Radfahrer die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots an der rechten Fahrbahnseite.
In der Milchgasse wird in Fahrtrichtung rechts ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet.
Keine.