Vorstellung der Entwurfsplanung, Beauftragung Ingenieurbüro mit weiteren Leistungsphasen
1.
Gesamtmaßnahme Ausbau Mühlgässle
1.1 Beweissicherung
Eine Beweissicherung wird vor Beginn der
Baumaßnahme durchgeführt.
2. Straßenbau, Straßenbeleuchtung
Der Ausbau Mühlgässle umfasst den kompletten
Bereich zwischen den Anschlussknoten Hülbener Straße und Badstubengasse. Die
Baulänge beträgt etwa 100 m. Als Fahrbahnoberfläche wird Asphalt
vorgeschlagen. Die schadhaften Pflasterfächen in den Anschlussbereichen zur
Hülbener Straße bzw. Badstubengasse sollen ausgebaut und ebenfalls asphaltiert
werden.
Die Fahrbahnränder orientieren sich größtenteils am
Grenzverlauf zwischen öffentlichen und privaten Flächen sowie an bestehenden
Gebäuden und Einfriedungen. Anliegende private Hofflächen und Randbereiche
werden bei Bedarf entsprechend dem heutigen Bestand oder nach Absprache mit dem
Eigentümer angepasst. Die Fahrbahnbreiten betragen zwischen 3,30 m und 5,20 m.
An einer Engstelle ist Grunderwerb erforderlich.
Die Straßenentwässerung erfolgt über eine mittige
3-zeilige Pflasterrinne aus Granitgroßpflaster 16x16 mit Muldeneinläufen.
Als Randeinfassung ist eine Pflasterzeile aus
Granitgroßpflaster 16x16 mit einem Anschlag von +2 cm geplant.
2.1 Aufbau der Fahrbahn
Nach den Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus (RStO, Ausgabe 2012) wird der Aufbau der Fahrbahn wie folgt
festgelegt:
4,0 cm Asphaltdeckschicht
10,0 cm Asphalttragschicht
15,0 cm Schottertragschicht
31,0 cm Frostschutzschicht
60,0 cm Gesamtaufbau
2.2 Straßenbeleuchtung
Das bestehende Freileitungsnetz wird durch eine
Erdverkabelung mit Mastleuchten und einer LED-Beleuchtung ersetzt. Die
bestehenden Mastleuchten vor Geb. 12 werden entsprechend den erforderlichen
Lichtpunktabständen angepasst.
3. Kanalisation
Die hydraulische Überrechnung des Kanalnetzes hat
ergeben, dass die Rohrdimension DN 300 im Bestand ausreichend ist. Die im
Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) durchgeführte Kanalinspektion zeigt punktuelle
Schäden, die jedoch durch Kanalsanierungsmaßnahmen im Reparatur- bzw.
Renovierungsverfahren von „innen“ behoben werden können. Dies kann zu einem
späteren Zeitpunkt und im Zuge einer Gesamtmaßnahme Kanalsanierung erfolgen.
Auf die Erneuerung des Kanals wird deshalb verzichtet.
4. Wasserversorgung
Die vorhandene Wasserleitung DN 100 GGG
ist schadhaft und wird durch eine neue Leitung HDPE DA 110 mit Anschluss
an den Bestand in der Hülbener Straße sowie in der Badstubengasse ersetzt. Die
neue Wasserleitung verläuft in einer Tiefe von 1,65 m. Die Hausanschlüsse
werden bis zur ersten Absperrvorrichtung im Gebäude erneuert.
Die Anschlüsse werden im Württemberger System über
Hydrantenschächte hergestellt.
5. Gasversorgung
Die ErmstalEnergie Dettingen wird die vorhandene
Gasleitung DN 100 ebenfalls durch eine Leitung PE-HD DA 110 mit
Anschluss an den Bestand in der Hülbener Straße sowie in der Badstubengasse
erneuern. Die neue Gasleitung verläuft parallel zur geplanten Wasserleitung in
einer Tiefe von 1,40 m.
6. Breitbandversorgung
Im Zuge der Verkabelungsarbeiten werden Leerrohre
entsprechend der Breitbandkonzeption bis zur Grundstücksgrenze mitverlegt. Bei
privater Beauftragung (Anfrage über die NetzeBW) wird das Leerrohr bis in das
Gebäude geführt.
7. Versorgungsleitungen
Die NetzeBW plant den Abbau ihres
Freileitungsnetzes und die Herstellung einer Niederspannungsverkabelung. Die
Deutsche Telekom führt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Arbeiten an ihren
Anlagen aus.
8. Kostenberechnung
Die Brutto-Baukosten einschließlich der
Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 439.000 €. Dabei sind die Baukosten
für die Erneuerung der Gasleitung (EED) mit ca. 80.000 € enthalten. Die
Baukosten für die gemeindeeigenen Gewerke betragen somit ca. 362.000 €.
Im Vergleich zur Kostenschätzung vom 12.10.2017
sind die Kosten für den Straßenbau um ca. 10 %, für die Wasserversorgung um ca.
30 %, für die Gasversorgung um ca. 10 %, für die Straßenbeleuchtung um ca.
6 % sowie für die Breitbandverlegung um ca. 7 % gestiegen. Diese Steigerung
spiegelt das aktuelle Preisniveau wieder, das deutlich höher als zum Zeitpunkt
der Kostenschätzung liegt. Darüber hinaus berücksichtigt die Kostenberechnung
die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung vom 06.07.2018. Bei der Wasserversorgung
war in der Kostenschätzung darüber hinaus der Neubau der erforderlichen
Hydrantenschächte nicht enthalten.
9. Ingenieurleistungen
Das
Büro Pirker+Pfeiffer ist im Zuge der Sanierung „Ortsmitte III“ mit den
Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke bis zur
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt. Für die
Leistungsphasen 5 bis 9 soll die weitere Beauftragung an das Büro
Pirker+Pfeiffer erfolgen.
Herr Ludwig vom Büro Pirker+Pfeiffer wird die Entwurfsplanung in der Sitzung vorstellen.
1.
Der Entwurfsplanung wird
zugestimmt.
2. Das Büro Pirker+Pfeiffer Ingenieure wird mit den weiteren Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI für die Gewerke Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung) beauftragt.
Im Haushaltsplan 2019 sind folgende Finanzmittel eingestellt:
Haushaltsstelle: S-5410-026 (Straße): 198.000 €
Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 207.000 €
Mehrkosten: 9.000 €
Haushaltsstelle: I-5410-022 (Breitband-Leerrohre): 22.000 €
Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 24.000 €
Mehrkosten: 2.000 €
Haushaltsstelle: S-5410-029 (Straßenbeleuchtung): 24.000 €
Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 24.000 €
(keine Mehr-/Minderkosten)
Haushaltsstelle: S-5380-017 (Kanalisation): 160.000 €
Eine Kanalauswechslung ist nicht erforderlich; Ansatz für angefallene Honorare und Kanaluntersuchung ca. 20.000 €
Minderkosten: 140.000 €
Haushaltsstelle: S-5330-013 (Wasserversorgung): 55.000 € (netto)
Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 87.000 € (netto)
Mehrkosten: 32.000 € (netto)
Für die Gesamtmaßnahme sind 459.000 € im Haushaltsplan eingestellt.
Nach der Kostenberechnung ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 362.000 €
(Minderkosten: ca. 97.000 €).