Betreff
DigitalPakt Schule
hier: Information über die Förderung des Landes für die Schillerschule Dettingen
Vorlage
8187 öff
Art
Informationsvorlage

Beim Digitalpakt Schule handelt es sich um ein Förderprogramm, mit dem Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen wollen.

 

Der Digitalpakt Schule wird in zwei Stufen umgesetzt:

1.    Bereits im Mai 2019 gab es für alle Städte und Gemeinden über die FAG-Zahlung eine pauschale Zuweisung für Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen in Höhe von 60,93 € pro Schüler/in. Die Gemeinde Dettingen erhielt hier eine Zuweisung in Höhe von 42.596,99 €. Diese Mittel sind für die Erarbeitung und/oder die Umsetzung von Medienentwicklungsplänen vorgesehen. Die Maßnahmen sind mit einem Eigenanteil von zusätzlich 20% vom Schulträger zu ergänzen.

 

Die Schillerschule hat gemeinsam mit der Verwaltung im Sommer mit der Erarbeitung eines Medienentwicklungsplanes begonnen. Unterstützt wird der Prozess (kostenlos) vom Kreismedienzentrum in Reutlingen. Die Mittel wurden daher bisher nicht verwendet und auf den Haushalt 2020 übertragen.

 

2.    Zusätzlich zu der einmaligen Zuweisung an die Kommunen wurden den Ländern im Rahmen des Förderprogramms Gelder zur Verfügung gestellt: Auf Baden-Württemberg entfallen rund 650 Mio. €, wovon rund 585 Mio. € für Investitionen an Schulen vorgesehen sind. Diese Mittel können von den Kommunen für Digitalisierungsmaßnahmen abgerufen werden.

 

Um dem „Windhund-Prinzip“ vorzubeugen wurde vom Land für jeden Schulträger das jeweilige „DigitalPakt Schule-Budget“ berechnet, das bis zum 30. April 2022 zur Verfügung steht. Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20% ist hier schon mit eingerechnet. Das Budget für die Gemeinde Dettingen beträgt insgesamt 248.200 €.

Das Schreiben der Kultusministerin ist als GR-Vorlage 8187/1 beigefügt.

 

Wie oben dargestellt ist die Schule gemeinsam mit der Verwaltung derzeit dabei, einen Medienentwicklungsplan zu erarbeiten. Verschiedene Punkte spielen in diesem Konzept eine wichtige Rolle, wie bspw.:

·         Technische Ausstattung inkl. Support

·         Unterrichtskonzepte

·         Qualifizierung der Lehrerschaft

Der Medienentwicklungsplan soll den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf an der Schule wiederspiegeln. Er wird dem Gemeinderat mit einem Vorschlag zur Umsetzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da bisher weder absehbar ist, wann der Medienentwicklungsplan vorliegen wird, noch mit welchen Investitionen zu rechnen ist, sind für das Haushaltsjahr 2020 vorsorglich Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushaltsplan eingestellt. Diese sind mit einem Sperrvermerk versehen.