Betreff
Forstneuorganisation, Vertragsangebote für die Beförsterung und den Holzverkauf
Vorlage
8191 öff
Art
Beschlussvorlage

Wie bereits beim Waldumgang und den vorhergehenden Sitzungen dargelegt ist die Forstneuorganisation durch das Bundeskartellamt und die damit verbundene Entscheidung des Landes, eine Anstalt des Öffentlichen Rechts für die Bewirtschaftung des Staatswaldes zu gründen, notwendig geworden.

 

Der Kreistag hat beschlossen, ergänzend zur Pflichtaufgabe der Unteren Forstbehörde, auch eine Kommunale Holzverkaufsstelle einzurichten, so dass den Waldbesitzern im Landkreis auch weiterhin Beratung, Betreuung und Holzverkauf angeboten werden kann.

 

Nach mehreren Gesprächsrunden mit den kreisanhängigen Kommunen hat der Kreistag am 23.10.2019 die Entgeltsätze beschlossen.

 

In der Anlage (NÖ) liegt je ein Vertragsangebot für die Beförsterung und den Holzverkauf bei. Die Vereinbarung zur Beförsterung erfolgt auf dem landeseinheitlichen Formular gemäß Körperschaftswaldverordnung. Beim Vertrag über den Holzverkauf, hat sich der Landkreis an den bisherigen Verträgen für die Dienstleistungen der kommunalen Holzverkaufsstelle orientiert.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Landkreis mit diesem Angebot die Beförstung in unserem Gemeindewald sicher stellt und zugleich auch künftig im seitherigen Umfang der Holzverkauf erfolgt.

 

 

Anlagen:

GR-Vorlage 8191-1 NÖ Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revier-
                                        dienst im Körperschaftswald

GR-Vorlage 8191-2 NÖ Vertrag zur Übernahme des Holzverkaufs im Körperschaftswald

GR-Vorlage 8191-3 NÖ Angebotsblatt zu den Vertragsangeboten


Die Verwaltung schlägt vor folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Dem Vertrag für die Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst und des Holzverkaufs im Körperschaftswald wird zugestimmt.


Die Finanziellen Auswirkungen wurden im Zuge des Waldwirtschaftsplans beraten und bereits auch so beschlossen. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2020 so eingestellt.