Betreff
Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung und Tempo 30:
Tempo 30 Zone in Peteräcker, Rossbergstraße und Vogelsangstraße 16-19
Vorlage
8200 öff
Art
Beschlussvorlage

Die Anlieger der Wohnstraßen Peteräcker, Roßbergstraße und Vogelsangstraße Hausnummern 16-19 haben einen Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung (auf 30 km/h) in diesen Straßen gestellt. Der Antrag ist als GR-Vorlage 8200-1 beigefügt.

 

Bei solchen Anträgen wird im Regelfall zunächst ein Geschwindigkeitsprofil erstellt um zu ermitteln, wie hoch die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sind. Dies ist jedoch aufgrund der baulichen Gegebenheiten in den o.g. Straßen nicht möglich. Nach Einschätzung der Verkehrspolizei dürften die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Bereich derzeit aber aufgrund der Bebauung und der Parksituation nicht erheblich über den geforderten 30 km/h liegen.

 

Es handelt sich bei den Straßen um reine Wohnstraßen, die in einem Mischgebiet mit jeweils anschließendem Gewerbegebiet liegen.

 

Für Wohngebiete hat der Gemeinderat im Jahr 2005 ein flächendeckendes Geschwindigkeitskonzept umgesetzt, das 30er Zonen in sämtlichen Wohngebieten des Kernortes und der Buchhalde beinhaltet (s. GR-Vorlage 8200-2). Für Mischgebiete gibt es keine grundsätzliche Regelung. 

 

Die von den Anwohnern angegebenen Gründe für die Umsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung wurden geprüft und auch mit der Verkehrspolizei abgestimmt:

 

1.    Gefährdung durch Verengung der Vogelsangstraße auf Höhe Hausnummer 16-19:

Die Verengung an der o.g. Stelle ist der Bahnunterführung geschuldet. Die Vogelsangstraße darf aufgrund der Fahrbahnverengung von größeren LKWs nur in Richtung Dettingen „West“ befahren werden. Die Verengung selbst führt nicht zwangsläufig zu einer Gefährdung. Eine statistische Auswertung ergab, dass es sich weder um eine Unfallhäufungsstelle, noch um einen Unfallschwerpunkt handelt. Aus Sicht der Gemeinde ist die Engstelle an sich keine Gefahrenstelle.

 

2.    Nicht-Beachtung der Vorfahrtsregelungen:

Verkehrsteilnehmer haben die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Es ist stark zu bezweifeln, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung zu einer besseren Beachtung der Vorfahrtsregeln führt.

 

3.    Kreuzung Glemsergasse / Vogelsangstraße nicht ausreichend einsehbar:

Verkehrsrechtlich sind Höchstgeschwindigkeiten innerorts, wie ausserorts geregelt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf jedoch nur gefahren werden, soweit es die Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse es erlauben. Bei einer schlecht einsehbaren Kreuzung ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, sich vorsichtig an den Kreuzungsbereich vorzutasten und die Vorfahrtsregeln dabei zu beachten.

Die Auswertung der statistischen Unfallwerte ergab, dass es sich weder um eine Unfallhäufungsstelle, noch um einen Unfallschwerpunkt handelt.

 

4.    Roßbergstraße / Peteräcker wird als Abkürzung für die Vogelsangstraße benutzt:

Dass eine Temporeduzierung die Abkürzung verhindern soll, kann aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht bestätigt werden.

 

5.    Aufgrund der angrenzenden Industrie besteht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Vogelsangstraße:

Die Auswertung der statistischen Unfallwerte ergab, dass es sich weder um eine Unfallhäufungsstelle, noch um einen Unfallschwerpunkt handelt.

 

6.    Erhöhte Gefahren für Mensch und Tiere:

Die Auswertung der statistischen Unfallwerte ergab, dass es sich weder um eine Unfallhäufungsstelle, noch um einen Unfallschwerpunkt handelt.

 

Fazit:

 

Es wäre rechtlich grundsätzlich möglich und es spricht auch nichts dagegen, einen streckenbezogenen Tempo 30-Bereich in diesem Bereich einzurichten, fraglich ist jedoch, ob die als Begründung aufgeführten Probleme dadurch behoben und die Sicherheit verbessert werden können. 

 

Um Beratung und Beschlussfassung, ob die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h erfolgen soll, wird gebeten.

 


Um Beratung und Beschlußfassung über den Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung für die Straßen Peteräcker, Roßbergstraße und Vogelsangstraße Höhe Hausnummern 16-19 wird gebeten.


Keine.