Betreff
Bauleitplanung
Stellplatz-Satzung, Teilbereiche Ost/ West
Hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
8145/1 öff
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die gesetzliche Regelung in § 37 Landesbauordnung (LBO) sieht derzeit für Wohngebäude vor, dass je Wohnung grundsätzlich ein geeigneter Stellplatz oder eine Garage hergestellt werden muss (notwendiger Kfz-Stellplatz).

Gemäß § 74 Abs. 2 LBO kann die Gemeinde im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften, das heißt im Rahmen eines Bebauungsplans oder per separater Satzung, diese gesetzliche Regelung zu Stellplätzen weiter konkretisieren und auf den örtlichen Bedarf anpassen. Unter anderem besteht eben die Möglichkeit, die Stellplatzverpflichtung aus

§ 37 LBO auf bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu erhöhen.

 

Mit Schreiben vom 22.05.2019 beantragte die FWV-Fraktion die Befassung mit einer Satzung zur Erhöhung der baurechtlich notwendigen Anzahl von Stellplätzen bei Neubauvorhaben. Eine entsprechende Vorberatung fand am 23.09.2019 im Technischen Ausschuss statt, in dem man sich auf die Notwendigkeit einer Stellplatz-Satzung einigen konnte.

 

Ebenso wurden im Technischen Ausschuss bereits inhaltliche Festlegungen beziehungsweise Empfehlungen dergestalt erarbeitet, dass sich der Geltungsbereich einer Stellplatz-Satzung lediglich auf die Bereiche beziehen soll, in denen kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist. Dies geschah aus dem Grund, dass im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Bebauungspläne auch das Thema Stellplätze jeweils bereits abgearbeitet und der Planungswille der Gemeinde entsprechend für das jeweilige Gebiet passend festgeschrieben wurde. Vielmehr soll in den innerörtlichen Bereichen, in denen bislang kein Planungswille der Gemeinde förmlich festgeschrieben wurde (sog. 34er Bereiche, Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB) zumindest eine Erhöhung der Stellplatzanzahl pro Wohneinheit im Rahmen von sogenannten Örtlichen Bauvorschriften erfolgen.

 

Inhaltlich hat der Technische Ausschuss die abgestufte Regelung des Bebauungsplans „Quartier Hülbener Straße/ Schillerstraße/ Goethestraße/ Ermsstraße“ für sinnvoll erachtet, welche nach Größe der jeweiligen Wohneinheiten unterscheidet, wie viele Stellplätze nachzuweisen sind. Diese wurde entsprechend in den Satzungsentwurf übernommen.     

 

 

 

 

Verfahren:

Gemäß § 74 Abs. 6 LBO richtet sich eine separate Satzung über örtliche Bauvorschriften nach den Vorgaben für das vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB. Dies beinhaltet das übliche Vorgehen mit Entwurfsauslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (u.a. Nachbargemeinden und Fachbehörden). Auf eine frühzeitige Beteiligung kann hier verzichtet werden.

 

Befangenheit:

Da die Mitglieder des Gemeinderats nach Gemeindeordnung regelmäßig befangen sind, wenn sie oder enge Verwandte Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans sind, wurden die Befangenheitsverhältnisse vorab abgefragt. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit, die Stellplatz-Satzung in zwei Teilbereiche aufzuteilen. Diese sind jedoch absolut gleichlautend. Wer bei welchem Teilbereich stimmberechtigt ist, ergibt sich aus der Tabelle in GR-Vorlage Nr. 8145/1-1.


  1. Für den in der Anlage gekennzeichneten Teilbereich Ost ist das Verfahren zur Aufstellung einer „Stellplatz-Satzung“ im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB einzuleiten.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

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  1. Für den in der Anlage gekennzeichneten Teilbereich West ist das Verfahren zur Aufstellung einer „Stellplatz-Satzung“ im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB einzuleiten.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Lediglich für die Erstellung der Planzeichnung sind geringe Kosten bei einem externen Ingenieurbüro angefallen, welche über die Kostenstelle 511002 ohne Weiteres abgedeckt sind.