Durchführung Eigenkontrollverordnung
Hier: Vergabe Kanalreinigung und TV-Inspektion
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 der Konzeption über die Durchführung der Eigenkontrollverordnung zugestimmt.
Das gesamte Kanalnetz der Gemeinde soll dementsprechend von 2020 bis 2023 in 4 Abschnitten gereinigt und untersucht werden.
Der erste Untersuchungsabschnitt 2020 mit einer Kanallänge von ca. 17,5 km wird eingegrenzt durch die Burgstraße im Norden, den Wohngebieten Herdweg/Vor Rain und Oberer Wolfgarten im Osten, der Hülbener Straße Zufahrt Buchhalde im Süden und der Erms im Westen.
Die erforderlichen Arbeiten (Kanalreinigung und TV-Inspektion) für den ersten Untersuchungsabschnitt wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
An der Submission am 06.05.2020 haben sich vier Firmen beteiligt und ein ordnungsgemäßes Angebot abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Fa. Kanal-Kirn mit einer Brutto-Angebotssumme von 71.969,71 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (siehe Anlage Bieterübersicht).
Anlagen:
- Bieterübersicht – öffentlich
Die zur Erfüllung der Eigenkontrollverordnung erforderlichen Arbeiten für den ersten Untersuchungsabschnitt werden an die Kanal-Kirn GmbH, 72108 Rottenburg am Neckar, vergeben.
Die Auftragssumme beträgt 71.969,71 €
Kostenträger: 53800000 (Abwasserbeseitigung)
Kostenstelle: 538000
Sachkonto: 4212000 (Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens)
Der Haushaltsansatz in 2020 beträgt 100.000,00 €. Für die Kanalreinigung und Kanal-untersuchung sind dabei 77.000,00 € eingeplant. Die Auftragssumme liegt ca. 7 % unter dem Mittelansatz.