Betreff
Kanalisation
Durchführung Eigenkontrollverordnung
Hier: Vergabe Kanalreinigung und TV-Inspektion
Vorlage
8165/1 öff
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 der Konzeption über die Durchführung der Eigenkontrollverordnung zugestimmt.

Das gesamte Kanalnetz der Gemeinde soll dementsprechend von 2020 bis 2023 in 4 Abschnitten gereinigt und untersucht werden.

 

Der erste Untersuchungsabschnitt 2020 mit einer Kanallänge von ca. 17,5 km wird eingegrenzt durch die Burgstraße im Norden, den Wohngebieten Herdweg/Vor Rain und Oberer Wolfgarten im Osten, der Hülbener Straße Zufahrt Buchhalde im Süden und der Erms im Westen.

 

Die erforderlichen Arbeiten (Kanalreinigung und TV-Inspektion) für den ersten Untersuchungsabschnitt wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

An der Submission am 06.05.2020 haben sich vier Firmen beteiligt und ein ordnungsgemäßes Angebot abgegeben.

 

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Fa. Kanal-Kirn mit einer Brutto-Angebotssumme von 71.969,71 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (siehe Anlage Bieterübersicht).

 

Anlagen:

-          Bieterübersicht – öffentlich


Die zur Erfüllung der Eigenkontrollverordnung erforderlichen Arbeiten für den ersten Untersuchungsabschnitt werden an die Kanal-Kirn GmbH, 72108 Rottenburg am Neckar, vergeben.

Die Auftragssumme beträgt 71.969,71 €

 


Kostenträger: 53800000 (Abwasserbeseitigung)

Kostenstelle:  538000

Sachkonto:     4212000 (Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens)

Der Haushaltsansatz in 2020 beträgt 100.000,00 €. Für die Kanalreinigung und Kanal-untersuchung sind dabei 77.000,00 € eingeplant. Die Auftragssumme liegt ca. 7 % unter dem Mittelansatz.