Betreff
Mülldetektive für Dettingen
Vorlage
8221 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Ausgangssituation

Neben „Sicherheit und Ordnung“ stellt auch das Thema „Sauberkeit“ ein zentrales Anliegen in jeder Kommune dar. Ein sauberes Ortsbild wirkt zum einen ansprechend gegenüber Besuchern und der eigenen Bevölkerung – auf der anderen Seite wirkt es sich auch positiv auf den Umgang mit Abfällen im öffentlichen Raum im Allgemeinen aus. Deshalb sieht der Bürgermeister hier gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Verwaltung schon seit mehreren Jahren Handlungsbedarf.

 

Im Jahr 2017 wurde in Dettingen eine Müll-Kampagne entwickelt: Mit Plakaten, die sowohl im Ort als auch an den Spielplätzen und Grillstellen aufgestellt wurden, wurde der Bürger mit dem Thema Müll konfrontiert. Durch neu gestaltete Mülleimer in auffallendem blau/rot und der Aufschrift: „Dettingen dankt“ wurde die Kampagne noch unterstützt. Ziel war es, mit dieser Aktion mehr gegenseitige Achtung, gegenseitige Erziehung, gegenseitige Rücksichtnahme und dadurch mehr Lebensqualität in Dettingen zu erreichen. Leider brachte die Kampagne nicht den gewünschten Erfolg.

 

Auf Grund der weiterhin nicht zufriedenstellenden Situation wurde dann im Jahr 2018 der Versuch unternommen, durch den Rückbau von vorhandenen Mülleimern den spontan entsorgten Müll zu reduzieren und die Menschen dazu zu bewegen, Ihren Müll grundsätzlich mit nach Hause zu nehmen. Auch diese Maßnahme war nicht von Erfolg geprägt.

 

Da es bisher nicht gelungen ist, ein Umdenken bei der Verhaltensweise im Umgang mit Abfällen im öffentlichen Raum durch positive Anreize zu erreichen, stellte sich nun die Frage, wie dem Thema anderweitig entgegengewirkt werden kann.

 

Problematisch ist besonders das spontane Entsorgen von Kleinabfällen, bspw. Verpackungsmaterial von Lebensmitteln und Zigarettenkippen, insbesondere im Innerort. Die Ursache liegt hier in erster Linie in der Bequemlichkeit und Unbedachtheit der Verursacher.

 

Auch unter den Hundebesitzern gibt es immer wieder welche, die sich nicht um die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde auf öffentlichen Flächen kümmern.

 

In der Vogelsangstraße stellt die Vermüllung an den LKW-Parkplätzen eine spezielle Problematik dar – hier werden oft ganze Mülltüten im Gebüsch und auf der freien Fläche entsorgt. Auch menschliche Hinterlassenschaften sind teilweise in diesem Bereich zu finden.

 

2. Rechtliche Einschätzung

Das Wegwerfen von Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden kann. Je nach Ausmaß kann das Vergehen nach der Polizeiverordnung der Gemeinde oder nach der Abfallwirtschaftssatzung bzw. dem Umweltschutzgesetz verfolgt werden.

 

Grundsätzlich greift bei der unrechtmäßigen Entsorgung von Müll die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreis Reutlingen oder das Umweltschutzgesetz. Wenn diese greift werden die Ordnungswidrigkeiten vom Landratsamt verfolgt und auch die Strafe wird an das Landratsamt entrichtet. Hier stehen teilweise beachtliche Summen im Raum.

 

Das Entsorgen von Kleingegenständen (Kaugummi, Zigaretten, Bananenschalen) ist in der Polizeiverordnung festgeschrieben und kann durch die Gemeinde selbst geahndet werden.

 

Um das Entsorgen von Müll als Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu ahnden braucht es einen Zeugen, der den jeweiligen Verursacher bei der Tat beobachtet hat. Daran scheitert die Verfolgung solcher Delikte bisher.

 

Der Gemeindevollzugsdienst ist selbstverständlich bemüht, auch auf diese Vergehen zu achten, bisher wurde jedoch kein Verstoß in seinem Beisein begangen.

 

3. Einsatz von Mülldetektiven

In anderen Kommunen, hauptsächlich in Großstädten, werden bereits Mülldetektive eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, im Streifendienst auf entsprechende Delikte zu achten und diese zu ahnden.

 

Es wird nun vorgeschlagen, auch in Dettingen probeweise zwei als geringfügig Beschäftigte einzusetzen. Diese sollten ein- bis zweimal die Woche mit 1 bis 2 Stunden im Einsatz sein. Es wird vorgeschlagen, die beiden Personen gemeinsam auf Streife zu schicken.

 

Zu klären wäre, mit welcher Ausrüstung die beiden ausgestattet werden. Hier ist die Verwaltung offen für die Diskussion, ob die beiden „Mülldetektive“ erkennbar als Mitarbeiter des Ordnungsamts oder in Zivil unterwegs sein sollen. Die entsprechende Bekleidung müsste dann beschafft werden. Außerdem muss den beiden ein Handy zur Verfügung gestellt werden, mit dem Sie Fotos machen und ggf. Unterstützung durch die Polizei anfordern können.

 

Die fachliche Einarbeitung würde der Vollzugsbeamte, Herr Leibfarth, übernehmen. Hier ist vermutlich eine rechtliche „Kurzbleiche“ ausreichend.

 

Sinnvoll wäre es, wenn die beiden Mülldetektive auf ihrem Streifengang auch auf Falschparker achten und diese fotografieren und an die Bußgeldstelle weiterleiten. Eine direkte Erfassung ist nicht möglich, da dazu die entsprechende Ausbildung und Ausstattung erforderlich wäre.

 

4. Fazit

Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, die Mülldetektive zunächst probeweise auf ein Jahr einzusetzen, um zu sehen, ob dadurch tatsächlich Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden können und sich dadurch der gewünschte Erfolg einstellt.


Der Einstellung von zwei geringfügig Beschäftigten als „Mülldetektive“ wird - zunächst befristet auf ein Jahr - zugestimmt.


Die Personalkosten belaufen sich monatlich auf rund 450 € pro Monat.