Hier: Festlegung von Hauptradrouten
Auf die Sachverhaltsdarstellung in GR-Vorlage 8158
(VA 08.10.2019) wird verwiesen. Zum Jahresbeginn 2020 erfolgte sodann ein
öffentlicher Aufruf zur Mitwirkung im Rahmen der Gesunden Gemeinde (AG
Bürgermobilität). Im Februar fand im Bürgerhaus dementsprechend eine
Auftaktveranstaltung statt, zu der auch etwa 60 interessierte Bürgerinnen und
Bürger kamen und viele Denkanstöße eingebracht oder anhand von Ortsplänen
bereits ganze Routenvorschläge andiskutiert haben. Etwa 30 davon hatten sich
auch in eine Mailingliste eingetragen und wollten weiter inhaltlich am Thema
mitarbeiten. Geplant war, diese Anregungen und Rückmeldungen im Weiteren in
Folgeworkshops aufzuarbeiten und daraus konkrete Handlungsansätze abzuleiten.
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Durchführung
solcher Veranstaltungen im weiteren Verlauf des Jahres leider nicht mehr
möglich. Ebenso hatten sich für die Gemeindeverwaltung durch die Aufgaben in
der Pandemiebekämpfung zwischenzeitlich zusätzliche, anderweitige
Aufgabenfelder ergeben, die nach wie vor mit höchster Priorität bearbeitet
werden müssen.
Nichtsdestotrotz war es dem Gremium ein Anliegen,
bei der avisierten Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur Fortschritte zu
erzielen, weshalb sich die Verwaltung um eine weitere inhaltliche Unterstützung
durch die Planungsgruppe Kölz bemüht hat. Diese hatte bereits die
Auftaktveranstaltung im Februar mit vorbereitet und moderiert und hat sich
zwischenzeitlich nun auch intensiv mit den vielen Anregungen aus der
Bürgerbeteiligungsveranstaltung auseinandergesetzt. Eine grafische Aufarbeitung
und Verortung der vielfach genannten Stellen/Straßen ist im Anhang beigefügt
(Pläne 1&2). Die dort markierten Straßen wurden vielfach sowohl als
bisherige Problemstellen, als auch bereits als Vorschläge für eine künftige
Radverkehrsführung genannt. Ebenso wurde immer wieder der Wunsch deutlich,
innerörtlich zusammenhängende Radrouten herzustellen/zu definieren, die
bestenfalls gleich an die bestehenden Radwege im Außenbereich in Richtung Bad
Urach bzw. Metzingen-Neuhausen anknüpfen.
Hieran hat sich nun das Büro Kölz orientiert und daraus
einen Vorschlag für eine konkrete künftige Routenführung bzw. die Definition
von „Hauptradrouten“ abgeleitet und grafisch dargestellt (Pläne 5&6 des
Anhangs). Insbesondere wichtig erscheinen angesichts der häufigen Nennungen die
Ost-West-Verbindungen – ein Vorschlag für entsprechende Hauptverbindungen ist
in Plan 5 mit einer dicken, dunkelroten Markierung dargestellt.
Der nächste Schritt auf dem Weg zur Realisierung tatsächlicher Radwege/-schutzstreifen o.Ä. ist nun die politische Diskussion und Festlegung dieser Hauptrouten. Anschließend können im nächsten Jahr Abschnitte hiervon dann im Detail auf eine konkrete Machbarkeit und die verschiedenen Ausweisungsmöglichkeiten (Radweg, Radschutzstreifen etc.) anhand der vorhandenen Fahrbahnbreiten und Gegebenheiten vor Ort geprüft werden.
Um trotz der Corona-Pandemie auch die
radverkehrsinteressierten Bürgerinnen und Bürger auch weiter am Fortgang des
Projekts zu beteiligen, wurde der Vorschlag im Anhang vorab bereits an die
Mailingliste der AG Bürgermobilität zur Information verschickt. Ebenso bestand
die Möglichkeit hierzu weitere Anregungen oder
Verbesserungs-/Änderungsvorschläge einzubringen. Die bis zur Finalisierung
dieser Vorlage eingegangenen Rückmeldungen finden Sie in der GR-Vorlage
8158/1-2 öff zur Information beigefügt.
Herr Andreas Weber von der Planungsgruppe Kölz wird in der Sitzung anwesend sein und die Erarbeitung der Radroutenvorschläge erläutern.
Als Basis für weitere verkehrsplanerische Untersuchungen sollte eine politische Festlegung von innerörtlichen Hauptradrouten erfolgen. Um Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Vorschlag in GR-Vorlage 8158/1-1 öff wird gebeten.
Für die externe Begleitung der
Bürgerbeteiligungsveranstaltung und die Erarbeitung des Radroutenkonzepts sind
Honorarkosten in Höhe von wenigen Tausend Euro angefallen.
Für die weitere Prüfung der Umsetzung ist im Haushaltsplan 2021 unter der Kostenstelle 122100 eine Planrate in Höhe von 14.000 Euro vorgesehen.