Betreff
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur
Hier: Festlegung von Hauptradrouten
Vorlage
8158/1 öff
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Auf die Sachverhaltsdarstellung in GR-Vorlage 8158 (VA 08.10.2019) wird verwiesen. Zum Jahresbeginn 2020 erfolgte sodann ein öffentlicher Aufruf zur Mitwirkung im Rahmen der Gesunden Gemeinde (AG Bürgermobilität). Im Februar fand im Bürgerhaus dementsprechend eine Auftaktveranstaltung statt, zu der auch etwa 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger kamen und viele Denkanstöße eingebracht oder anhand von Ortsplänen bereits ganze Routenvorschläge andiskutiert haben. Etwa 30 davon hatten sich auch in eine Mailingliste eingetragen und wollten weiter inhaltlich am Thema mitarbeiten. Geplant war, diese Anregungen und Rückmeldungen im Weiteren in Folgeworkshops aufzuarbeiten und daraus konkrete Handlungsansätze abzuleiten.

Aufgrund der Corona-Pandemie war die Durchführung solcher Veranstaltungen im weiteren Verlauf des Jahres leider nicht mehr möglich. Ebenso hatten sich für die Gemeindeverwaltung durch die Aufgaben in der Pandemiebekämpfung zwischenzeitlich zusätzliche, anderweitige Aufgabenfelder ergeben, die nach wie vor mit höchster Priorität bearbeitet werden müssen.

 

Nichtsdestotrotz war es dem Gremium ein Anliegen, bei der avisierten Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur Fortschritte zu erzielen, weshalb sich die Verwaltung um eine weitere inhaltliche Unterstützung durch die Planungsgruppe Kölz bemüht hat. Diese hatte bereits die Auftaktveranstaltung im Februar mit vorbereitet und moderiert und hat sich zwischenzeitlich nun auch intensiv mit den vielen Anregungen aus der Bürgerbeteiligungsveranstaltung auseinandergesetzt. Eine grafische Aufarbeitung und Verortung der vielfach genannten Stellen/Straßen ist im Anhang beigefügt (Pläne 1&2). Die dort markierten Straßen wurden vielfach sowohl als bisherige Problemstellen, als auch bereits als Vorschläge für eine künftige Radverkehrsführung genannt. Ebenso wurde immer wieder der Wunsch deutlich, innerörtlich zusammenhängende Radrouten herzustellen/zu definieren, die bestenfalls gleich an die bestehenden Radwege im Außenbereich in Richtung Bad Urach bzw. Metzingen-Neuhausen anknüpfen.

 

Hieran hat sich nun das Büro Kölz orientiert und daraus einen Vorschlag für eine konkrete künftige Routenführung bzw. die Definition von „Hauptradrouten“ abgeleitet und grafisch dargestellt (Pläne 5&6 des Anhangs). Insbesondere wichtig erscheinen angesichts der häufigen Nennungen die Ost-West-Verbindungen – ein Vorschlag für entsprechende Hauptverbindungen ist in Plan 5 mit einer dicken, dunkelroten Markierung dargestellt.

 

Der nächste Schritt auf dem Weg zur Realisierung tatsächlicher Radwege/-schutzstreifen o.Ä. ist nun die politische Diskussion und Festlegung dieser Hauptrouten. Anschließend können im nächsten Jahr Abschnitte hiervon dann im Detail auf eine konkrete Machbarkeit und die verschiedenen Ausweisungsmöglichkeiten (Radweg, Radschutzstreifen etc.) anhand der vorhandenen Fahrbahnbreiten und Gegebenheiten vor Ort geprüft werden.

 

Um trotz der Corona-Pandemie auch die radverkehrsinteressierten Bürgerinnen und Bürger auch weiter am Fortgang des Projekts zu beteiligen, wurde der Vorschlag im Anhang vorab bereits an die Mailingliste der AG Bürgermobilität zur Information verschickt. Ebenso bestand die Möglichkeit hierzu weitere Anregungen oder Verbesserungs-/Änderungsvorschläge einzubringen. Die bis zur Finalisierung dieser Vorlage eingegangenen Rückmeldungen finden Sie in der GR-Vorlage 8158/1-2 öff zur Information beigefügt.

 

Herr Andreas Weber von der Planungsgruppe Kölz wird in der Sitzung anwesend sein und die Erarbeitung der Radroutenvorschläge erläutern.


Als Basis für weitere verkehrsplanerische Untersuchungen sollte eine politische Festlegung von innerörtlichen Hauptradrouten erfolgen. Um Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Vorschlag in GR-Vorlage 8158/1-1 öff wird gebeten.


Für die externe Begleitung der Bürgerbeteiligungsveranstaltung und die Erarbeitung des Radroutenkonzepts sind Honorarkosten in Höhe von wenigen Tausend Euro angefallen.

Für die weitere Prüfung der Umsetzung ist im Haushaltsplan 2021 unter der Kostenstelle 122100 eine Planrate in Höhe von 14.000 Euro vorgesehen.