Betreff
ÖPNV
Ortslinie 101
Hier: Verlängerung Notmaßnahme Fa. Leibfritz
Vorlage
8293 öff
Art
Informationsvorlage

Aufgrund der Insolvenz des langjährigen Linienbetreibers Fa. Ganter im Jahr 2019, musste damals innerhalb weniger Tage Ersatz gefunden werden, um den Linienbetrieb und insbesondere die Schülerbeförderung sicherzustellen. Zur kurzfristigen Betriebsaufnahme am 07.10.2019 hatten zwei Busunternehmen ihr Interesse an der Übernahme der Linie 101 im Rahmen einer sogenannten „Notmaßnahme“ bekundet und die Fa. Leibfritz das günstigere Angebot abgegeben. Seitdem bedient die Fa. Leibfritz die Linie sehr zuverlässig und zur allgemeinen Zufriedenheit.

Der entsprechende Vertrag wurde in Abstimmung mit Herrn Prof. Dr. Zuck, welcher die Gemeinde in dieser Angelegenheit rechtlich berät, auf die zulässige Dauer von zunächst 2 Jahren ausgelegt und endet demnach am 30.09.2021.

Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie und insbesondere aber der vorgesehenen Betriebsaufnahme der Regionalstadtbahn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 ist nach Abstimmung mit dem Rechtsbeistand der Gemeinde eine Verlängerung bzw. eine erneute Notmaßnahme für die Übergangsfrist von gut einem Jahr bis Dezember 2022 möglich und zulässig. Dies erschien vor allem hinsichtlich einer inhaltlichen Überprüfung der Linie 101 sinnvoll und bietet die Möglichkeit, die Linie auch angesichts der Ausschreibungsfristen ggf. an den ab Betriebsbeginn der Regionalstadtbahn gültigen Halbstundentakt auf der Ermstalbahntrasse anzupassen. Um diese entsprechende inhaltliche Überprüfung auf Veränderungen am Linienbetrieb zu ermöglichen und anschließend eine passende und dadurch deutlich einfachere Neuausschreibung vorbereiten zu können, wurde der Weiterbetrieb der Linie der Fa. Leibfritz bis Dezember 2022 zu unveränderten Konditionen angeboten.

Die Fa. Leibfritz hat dieses Angebot gerne angenommen. Ein entsprechender Vertragstext ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung aktuell in Abstimmung und soll zeitnah unterzeichnet werden.

 

Durch diese neu gewonnene Planungssicherheit kann dann im Laufe des Jahres 2021 mit externer Unterstützung geprüft werden, inwiefern eine Änderung des Fahrplans hinsichtlich eines Halbstundentakts der Regionalstadtbahn sinnvoll möglich und mit welchen Auswirkungen hinsichtlich der Fahrzeuganzahl und der für die Gemeinde entstehenden Kosten dies verbunden wäre. Die Gemeinde hat diesbezüglich bereits den Erstkontakt mit einem auf den ÖPNV spezialisierten Berater hergestellt und ein Angebot angefordert. Der Zeitraum für die nachfolgende Ausschreibung der Linie erstreckt sich somit von Dezember 2022 bis Juli 2026. Ab August 2026 ist bekanntermaßen nach dem Entwurf des Nahverkehrsplans für den Landkreis Reutlingen die Aufnahme der Linie 101 in das Linienbündel „Bad Urach“ vorgesehen. Dieses soll dann die Linien 100, 101, 172, 173, 5341, 7640 und 7646 enthalten, deren Betrieb zentral vom Landkreis ausgeschrieben wird.