Betreff
Kinderbetreuung
Hier: Erweiterung des Betreuungsangebots im Kindergarten Walter Ellwanger durch den Umbau der Wohnung im 1. OG
Vorlage
8321 öff
Art
Beschlussvorlage

Aktuelle Auslastungs- und Anmeldesituation im Ü3-Bereich

Es zeigt sich nach wie vor ein sehr hoher Bedarf an Betreuungsplätzen im Ü3-Bereich. Bereits in der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 hat sich abgezeichnet, dass die bestehenden Kindergarten-Plätze in diesem Kindergartenjahr nicht ausreichen werden, um den kompletten Bedarf zu decken.

 

Nachdem mit der Erweiterung des Waldkindergartens schon 20 neue Plätze geschaffen wurden, fehlen am Ende des Kindergartenjahrs immer noch Plätze: Aktuell warten 22 Kinder über 3 Jahre auf einen Kindergartenplatz, es sind jedoch nur noch 7 Plätze im Naturkindergarten frei.

 

Mit Blick auf September und den aktuellen Anmeldestand sind für das Kindergartenjahr 2021/2022 lediglich 51 Plätze im Ü3-Bereich frei (den Ausbau der Wohnung und die provisorische Erweiterung des Kindergartens Neubühlsteige schon eingerechnet).

 

Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe

Das Apartement 3 im 1. OG des Kinderhauses Walter Ellwanger war bisher vermietet. Nachdem das Mietverhältnis im Herbst letzten Jahres von Mieterseite gekündigt wurde steht die Wohnung aktuell leer. Angesicht der dargelegten Entwicklungen schlägt die Verwaltung in Absprache mit der Kirchengemeinde die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe in diesen Räumen vor (GR-Vorlage 8321/1).

 

Bereits beim Ausbau des Apartements 4 als weitere Krippengruppe wurde so geplant, dass die zusätzliche Krippengruppe im 1.OG gut mit der bestehenden Gruppe verbunden werden kann und die Küche, der Garderobenbereich, der Schlafbereich sowie die Mitarbeitertoilette gemeinsam genutzt werden kann. Auch der zweite bauliche Rettungsweg wurde gleich für beide Gruppen geplant.

 

Um die Räume für die Kleinkindbetreuung nutzen zu können sind folgende Baumaßnahmen angedacht:

- Durchbruch zwischen Apartment 3 und 4 mit Einbau einer Türe

- Einbau eines Wickelbereichs und einer Kleinkindtoilette im bisherigen Bad/Toiletten- 
   Bereich

- Einbau einer Akustik-Decke (Schallschutz) im Gruppenraum

- Sicherungsmaßnahmen an Balkon, Heizungen und Türen (Klemmschutz)

 

In die neu geschaffenen Räume im 1. OG soll dann die Krippengruppe umziehen, die aktuell im sogenannten „Nest“ im Erdgeschoss untergebracht ist. Dadurch wird das „Nest“ im EG frei und es können dort 10 Plätze für die Ü3-Betreuung entstehen.

 

Konkret soll der Umbau der Wohnung in den Sommerferien 2021 erfolgen und die Plätze im September / Oktober 2021 zur Verfügung stehen.

 

Konzeptionell soll in der neuen Krippengruppe das im Kinderhaus bestehende pädagogische Konzept aufgegriffen und übernommen werden. Die neuen zusätzlichen Betreuungskräfte werden auch der Hausleitung unterstellt sein.

 

Beauftragung eines Planungsbüros

 

Für den Umbau der Wohnung muss ein Planungsbüro beauftragt werden. Da bereits der Umbau der ersten Wohnung im 1.OG durch das Architekturbüro Archibald Fritz in Dettingen geplant und begleitet wurde, bietet es sich aus Sicht der Verwaltung an, auch für diesen Umbau das Achitekturbüro Fritz zu beauftragen, da dort schon sämtliche Planunterlagen vorliegen.

 

 


1. Die bisher vermietete Wohnung (Apartment Nr. 3) im Kinderhaus Walter-Ellwanger wird künftig für die Kinderbetreuung genutzt.

 

2. Die Wohnung wird für eine Krippengruppe nach Vorgaben des KVJS ausgebaut. In diese Räume wird die Krippengruppe umziehen, die bisher im Erdgeschoss im sogenannten „Nest“ untergebracht ist. Das Nest steht künftig für die Ü3-Betreuung zur Verfügung. Dort können 10 weitere Ü3-Betreuungsplätze geschaffen werden.

 

3. Das Architekturbüro Archibald Fritz, Dettingen, wird mit der Planung beauftragt. 


Im Haushaltsplan sind 100.000 € für die Planung und den Ausbau der Wohnung eingeplant. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Mittel nicht in Gänze verausgabt werden müssen. Die zusätzlichen Personalkosten für 1,25 Stellen (70.000 € pro Jahr) in Höhe von anteilig 23.500 € ab 01.09.2021 sind bei den Betriebskosten der Evang. Kirchenpflege berücksichtigt.

 

Das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurde für die Jahre 2020 und 2021 verlängert. Da die Antragstellung bis zum 31.03.2020 erfolgen musste, hat die Verwaltung bereits vorsorglich einen Antrag gestellt. Da es sich um eine Umwandlung von Plätzen handelt, ist nicht ganz klar, ob der Zuschuss für die Plätze nach dem Festbetrag für Kinder unter 3- oder über 3-Jahre gewährt wird.

 

Die Verwaltung geht nach Rücksprache mit dem Landratsamt davon aus, dass der U3-Satz Anwendung findet, also ein Festbetrag von 7.700 € pro Platz bzw. max. 70% der Gesamtkosten bezuschusst wird, der Zuschuss somit insgesamt 70.000 € bei einer Bausumme von 100.000 € beträgt.

 

Falls der Ü3-Satz Anwendung findet liegt der Zuschuss bei der Hälfte des Festbetrags, also 3.850 € pro Platz und somit bei 38.500 €.

 

Da bei der Erstellung des Haushalts noch nicht klar war, ob das Förderprogramm verlängert wird, ist der Zuschuss im Haushalt noch nicht eingestellt und wird – die Bewilligung vorausgesetzt – eine überplanmäßige Einnahme darstellen.