hier: Aufstellung einer Benutzungs- und Gebührenordnung
Für die beiden Waldhütten im Gewann Füßle gab es
bisher keine Benutzungs- und Entgeltordnung. Die Vergabe erfolgte bisher nur
nach Vorgaben und Richtlinien, welche zu Beginn der Vermietung aufgestellt
wurden. Um eine einheitliche und transparente Handhabung zu gewährleisten, soll
eine Benutzungs- und Entgeltordnung aufgestellt werden. Die bisherigen Vorgaben
wurden in die Satzung übernommen, da sie sich im Laufe der Jahre als
praktikabel und sinnvoll erwiesen haben.
Um den gestiegenen Personalkosten für die
Instandhaltung und Verwaltung der Hütten Rechnung zu tragen, schlägt die
Verwaltung eine geringfügige Erhöhung der Nutzungsgebühren vor.
Die Gebühren für die Anmietung der großen Hütte
soll für die örtlichen Betriebe von bisher 50,00 € auf 75,00 € erhöht werden.
Für die ortsansässigen Vereine bleibt die bisherige Gebühr in Höhe von 50,00 €
unverändert bestehen.
Die kleine Hütte konnte bisher für 22,00 €
angemietet werden, diese Gebühr soll nun für die örtlichen Betriebe und für
Privatpersonen auf 38,00 € angehoben werden. Dettinger Vereine würden künftig
für eine Nutzung 25,00 € entrichten.
Die Beträge kommen jeweils dadurch zustande, als
dass im Verhältnis der ortsansässigen Vereine zu Betrieben und Privatpersonen
jeweils der Faktor x1,5 angesetzt wurde.
Nach zustimmender Beratung durch den Verwaltungsausschuss soll die neue Benutzungs- und Entgeltordnung in die Juli-Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung eingebracht werden.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die beiden Waldhütten im Füßle wird zur Beschlussfassung in den Gemeinderat eingebracht.
Geringfügige Änderungen bei den Einnahmen der Gemeinde durch Gebühren für die Vermietung der beiden Waldhütten.