Betreff
Erweiterung Abwasserverband Ermstal - Aufnahme der Gemeinde Römerstein zum 01.10.2021
Vorlage
8261/1 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Historie

 

Der Abwasserverband Ermstal ist am 08.05.1971 entstanden und wurde seinerzeit von den Städten Metzingen und Urach, sowie den Gemeinden Dettingen/Erms, Neuhausen/Erms, Glems und Grafenberg gegründet (also noch vor der Gemeindegebietsreform). Über die Jahre hinweg wurde der Verband durch den Ortsteil Kappishäusern (der Stadt Neuffen) und die Gemeinde Hülben erweitert und besteht aktuell aus 6 Verbandsmitgliedern. Die Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten für alle Verbandsmitglieder sehr bewährt, so dass in diesem Jahr eigentlich das 50-jährige Verbandsjubiläum gefeiert werden könnte (was je nach Verlauf der Pandemie evtl. auch noch nachgeholt wird).

 

Die letzte Verbandserweiterung durch die Gemeinde Hülben (1987) war technisch nahezu identisch mit der nun geplanten Verbandserweiterung. Auch damals wurde die örtliche Kläranlage dahingehend zurückgebaut, dass diese „nur“ noch als örtliches Rückhaltebecken für Schmutz- und Regenwasser weitergenutzt werden kann. Darüber hinaus erfolgte der Anschluss an den Abwasserverband Ermstal auch „indirekt“, in dem sich die Gemeinde Hülben an das Kanalnetz der Stadt Bad Urach angeschlossen hat und dieses örtliche Kanalnetz bis zur Übergabe an den Verbandssammler mit nutzt. Für die Mitnutzung des Bad Uracher Kanalnetzes musste die Gemeinde Hülben mit Bad Urach eine sog. öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen und die Mitnutzung auch entsprechend vergüten.

 

 

2. Hintergrund für die Verbandserweiterung durch die Gemeinde Römerstein

 

Die Gemeinde Römerstein betreibt eine eigene Kläranlage. Das Wasserrecht zur Einleitung von gereinigtem Klärwasser über Karstgestein in das Grundwasser erlischt Ende 2021. Eine langfristige Verlängerung dieser wasserrechtlichen Einleitungsgenehmigung ist aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht realistisch, so dass die Gemeinde Römerstein spätestens zum 01.01.2022 ihr Abwasser anderweitig reinigen sollte. Mehrere Voruntersuchungen unter Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörden haben ergeben, dass objektiv eigentlich nur ein Anschluss an die Kläranlage in Metzingen und somit ein Beitritt zum Abwasserverband Ermstal hierfür in Frage kommt.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde Römerstein zunächst lose und dann im Jahr 2018 sehr konkret auf den Abwasserverband zugekommen. Herr Bürgermeister Winter aus Römerstein hat die Verbandsmitglieder in der Sitzung am 21.11.2018 persönlich über das Vorhaben informiert und darum gebeten, eine Aufnahme Römersteins wohlwollend zu prüfen. Bis Mai 2019 wurden daraufhin die wesentlichen Rahmenbedingungen einer solchen Verbandserweiterung ausgearbeitet und der Verbandsversammlung am 08.05.2019 vorgelegt. Hieraus resultierten dann etliche Anforderungen, die seitens der Gemeinde Römerstein erfüllt werden mussten. Dieser Anforderungskatalog mündete in einen sog. „Letter-of-Intent“ (LOI).

 

Im Anschluss daran wurde mit der zeitlich sehr ambitionierten Abarbeitung der darin skizzierten „Aufnahmebedingungen“ begonnen. Die letzten Details konnten Ende August 2020 abschließend zwischen der Gemeinde Römerstein und der Verbandsverwaltung abgestimmt werden. In Folge dessen waren sämtliche Rahmenbedingen des LOI vollständig erfüllt.

 

Bevor die Gemeinde Römerstein mit den Baumaßnahmen beginnen konnte, musste durch die Verbandsversammlung ein rechtsverbindlicher Beschluss herbeigeführt werden, welcher sicherstellt, dass die Gemeinde Römerstein nach Abschluss der Bauarbeiten auch tatsächlich angeschlossen wird und rechtlich verbindlich Mitglied am Abwasserverband Ermstal werden kann. Da sich hierdurch die Beteiligungsquoten am Abwasserverband Ermstal ändern, mussten hierüber alle betroffenen Gemeinderäte entsprechende Absichtsbeschlüsse herbeiführen, damit die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 14.10.2020 der endgültigen Aufnahme Römersteins die finale Zustimmung erteilen konnte.

 

Im direkten Anschluss an diesen „Aufnahmebeschluss“ hat die Gemeinde Römerstein unverzüglich mit den Bauarbeiten begonnen, da das zur Verfügung stehende Zeitfenster hierfür relativ knapp bemessen war. Zwischenzeitlich stehen die Bauarbeiten tatsächlich unmittelbar vor der Fertigstellung, so dass bereits ein Anschluss zum 01.10.2021 möglich ist (ursprünglich war erst der 01.01.2022 geplant).

 

Damit dieser finale „technische“ Schritt auch juristisch abgedeckt ist, muss die Verbandssatzung des Abwasserverbands Ermstal nun ebenfalls schon zum 01.10.2021 entsprechend geändert werden. Aufgrund der Sommerferien steht daher für die (erneute) Beschlussfassung in den einzelnen Gremien nur relativ wenig Zeit zur Verfügung.

 

Im Nachgang hierzu wird die Verbandsversammlung dann die Gemeinde Römerstein per Satzungsbeschluss durch Änderung der Verbandssatzung am 28.07.2021 offiziell zum 01.10.2021 als siebtes Mitglied aufnehmen.

 

 

3. Mehrwert für die bestehenden Verbandsmitglieder

 

Wesentliche Bedingung für die Aufnahme neuer Verbandsmitglieder sind zwei Schwerpunkte: Erstens darf kein Bestandsmitglied durch die Verbandserweiterung schlechter gestellt werden als heute und zweitens müssen die Anschlussmodalitäten inhaltlich identisch zu früheren Verbandserweiterungen abgewickelt werden können.

 

Durch die nun geplante Verbandserweiterung wird kein Mitglied in seiner Beteiligungs-kapazität benachteiligt. Das bedeutet wie bereits erwähnt, dass der Abwasserverband auch für die Zukunft immer noch genügend Kapazitäten vorhalten kann, falls bestehende Verbandsmitglieder weiter „wachsen“ oder maßgebliche Gewerbeansiedlungen in Planung sind.

 

Darüber hinaus entstehen durch die Anbindung der Gemeinde Römerstein keine nennenswerten zusätzlichen Investitionskosten. Der Abwasserverband muss lediglich eine Messstelle einrichten (Kostenpunkt: ca. 25.000 Euro).

 

Wesentlicher Mehrwert für die Verbandsmitglieder ist allerdings die Tatsache, dass durch das dauerhaft eingeleitete Abwasser aus Römerstein nur unmerklich höhere Betriebskosten zu erwarten sind, während sich die Gemeinde Römerstein künftig mit ca. 5 – 10% (je nach tatsächlich eingeleitetem Schmutzwasser im Veranlagungszeitraum) an den gesamten Betriebskosten beteiligen wird. Kurzum: Durch die Aufnahme Römersteins werden alle Verbandsmitglieder in Relation zur heutigen Betrachtungsweise entlastet. Durchschnittlich werden insgesamt rund 2 Mio. Euro pro Jahr an Betriebskosten verursacht. Hiervon würde die Gemeinde Römerstein dann zukünftig jährlich zwischen 100.000 Euro und 200.000 Euro tragen (je nach Schmutzwassermenge und -fracht). Hierdurch würden die örtlichen Abwassergebührenhaushalte in der Zukunft entlastet.

 

 

4. Veräußerung von Kapazitätsanteilen an die Gemeinde Römerstein

 

Die bilanzielle „Beteiligung“ am Abwasserverband Ermstal erfolgt im Rahmen der sog. Kapazitätsanteile. Das bedeutet, dass sich jedes Verbandsmitglied mit einem Nutzungsanteil am Klärwerk und dem Verbandssammler „einkauft“. Eine Ausnahme bildet hierbei die Gemeinde Grafenberg, die lediglich an der Kläranlage „beteiligt“ ist, da das Abwasser aus Grafenberg direkt dorthin eingeleitet wird (der Verbandssammler wird von Grafenberg daher nicht genutzt).

 

 

4.1 Beteiligung an der Kläranlage

 

Für die Beteiligung an der Kläranlage erfolgt dies anhand von sog. Einwohnerwerten (EW). Dieser Einwohnerwert (EW) setzt sich zusammen aus der eigentlichen Einwohnerzahl (EZ) und den Einwohnergleichwerten (EWG). Einwohnergleichwerte (EWG) definieren die Schmutzfracht und damit die biologische Belastung für die Kläranlage. Diese Zahlen können je nach Entwicklung schwanken und sollten regelmäßig angepasst werden (bspw. bedingt durch die Erschließung eines großen Gewerbegebiets in einer Mitgliedsgemeinde).

 

In der Verbandssatzung wurde eine Gesamtkapazität von 120.000 Einwohnerwerten für den Betrieb der Kläranlage festgelegt. Diese Kapazitätsobergrenze kann aktuell aus rechtlichen Gründen nicht erhöht werden. Die Investitions- und Kapitalkosten werden statisch anhand der „eingekauften“ Kapazitätsobergrenze jährlich umgelegt (Beispiel Metzingen – 44,8%).

 

Die künftige Beteiligungsquote der Gemeinde Römerstein (9.000 EW) übersteigt die eigene Beteiligungsquote einzelner Kommunen. Außerdem variiert die IST-Auslastung dieser SOLL-Beteiligungsquoten teilweise erheblich, so dass aufgrund der aktuellen Datenlage lediglich die Städte Metzingen und Bad Urach dauerhaft „Anteile“ an die Gemeinde Römerstein abgeben können.

 

Es wird daher seitens der Verbandsverwaltung und der Verbandsversammlung vorgeschlagen, die Beteiligungsquoten an der Kläranlage fortan wie folgt anzupassen:

 

SOLL - Situation
Anteil
Kläranlage

Beteiligungsquoten
bis 30.09.2021

Beteiligungsquoten
ab 01.10.2021

Veränderung durch
Satzungsbeschluss
lt. Anlage 1

 

Metzingen

53.760 EW

44,8%

49.080 EW

40,9%

-4.680 EW

-3,9%

Dettingen

25.920 EW

21,6%

25.920 EW

21,6%

0 EW

0,0%

Bad Urach

34.440 EW

28,7%

30.120 EW

25,1%

-4.320 EW

-3,6%

Grafenberg

2.280 EW

1,9%

2.280 EW

1,9%

0 EW

0,0%

Hülben

3.000 EW

2,5%

3.000 EW

2,5%

0 EW

0,0%

Kappishäusern

600 EW

0,5%

600 EW

0,5%

0 EW

0,0%

Römerstein

 

0,0%

9.000 EW

7,5%

9.000 EW

7,5%

Gesamtsumme

120.000 EW

100,0%

120.000 EW

100,0%

0 EW

0,0%

 

Auf Grundlage des Rechnungsabschlusses 2019, dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2020 und der Hochrechnung geplanter Maßnahmen im Haushaltsjahr 2020 wird nach wie vor davon ausgegangen, dass ein Einwohnerwert (EW) zum 01.10.2021 einen bilanziellen Gegenwert von ca. 100 Euro haben wird.

 

Die Verbandsverwaltung schlägt den Verbandsmitgliedern daher vor, dass die Städte Metzingen und Bad Urach zu proportional gleichen Teilen Kapazitätsanteile an die Gemeinde Römerstein veräußern. Die Stadt Metzingen würde hierdurch ca. 468.000 Euro generieren, die Stadt Bad Urach ca. 432.000 Euro. Wichtig: Diese Ablösezahlungen fließen nur indirekt ergebniswirksam in die städtischen Haushalte, da diese vollumfänglich entlastend in die örtlichen Abwassergebührenkalkulationen einzustellen sind und dementsprechend anteilig die örtlichen Gebührensätze reduzieren werden.

 

 

4.2 Beteiligung am Verbandssammler:

 

Für die Beteiligung am Verbandssammler setzt die Verbandssatzung fest, dass dies anhand von sog. Sekundenlitern zu erfolgen hat.

 

Die bisher in der Satzung festgelegte Kapazitätsobergrenze in Höhe von 830 Sekundenlitern kann aufgrund von vorhandenen Kapazitätsreserven um den Bedarf der Gemeinde Römerstein „1 zu 1“ aufgestockt werden. Die zukünftige Kapazitätsobergrenze am Verbandssammler beläuft sich demnach nach der Verbandssatzung auf 880 Sekundenliter.

 

 

 

 

 

Dies hat folgende Auswirkungen:

 

SOLL - Situation
Verbandssammler

Beteiligungsquoten
bis 30.09.2021

Beteiligungsquoten
ab 01.10.2021

Veränderung durch
Satzungsbeschluss
lt. Anlage 1

Metzingen

417 1/s

50,2%

417 1/s

47,4%

0 1/s

-2,9%

Dettingen

198 1/s

23,9%

198 1/s

22,5%

0 1/s

-1,4%

Bad Urach

169 1/s

20,4%

169 1/s

19,2%

0 1/s

-1,2%

Grafenberg

0 1/s

0,0%

0 1/s

0,0%

0 1/s

0,0%

Hülben

40 1/s

4,8%

40 1/s

4,5%

0 1/s

-0,3%

Kappishäusern

6 1/s

0,72%

6 1/s

0,68%

0 1/s

-0,04%

Römerstein

 

0,0%

50 1/s

5,7%

50 1/s

5,7%

Gesamtsumme

830 1/s

100,0%

880 1/s

100,0%

50 1/s

0,0%

 

Auf den ersten Blick ändern sich daher die Beteiligungsquoten am Verbandssammler nicht. Hinsichtlich der jeweiligen Kapazitätsobergrenze ist dies auch richtig (Beispiel: Stadt Metzingen bleibt unverändert bei 417 Sekundenlitern). Allerdings teilt sich der bilanzielle Wert des Verbandssammlers künftig nicht mehr durch 830 Sekundenliter, sondern durch 880 Sekundenliter – demnach reduziert sich der bilanzielle Wert je Sekundenliter, weshalb alle bisher angeschlossenen Verbandsmitglieder paritätisch hierfür durch die Gemeinde Römerstein zu entschädigen sind.

 

Fazit: Auf Grundlage der heutigen Datengrundlage wird sich die Veräußerung der notwendigen Kapazitätsanteile an die Gemeinde Römerstein voraussichtlich wie folgt aufteilen:

 

Veräußerungswert
Beteiligungsquoten

Kläranlage

Sammler

Gesamt

Metzingen

468.000 €

189.888 €

657.888 €

Dettingen

0 €

90.163 €

90.163 €

Bad Urach

432.000 €

76.957 €

508.957 €

Grafenberg

0 €

0 €

0 €

Hülben

0 €

18.215 €

18.215 €

Kappishäusern

0 €

2.732 €

2.732 €

Römerstein

-900.000 €

-377.955 €

-1.277.955 €

 

 

Abschließend nochmals der Hinweis, dass es sich hierbei nach wie vor noch um vorläufige Zahlen handelt. Der endgültige Verkaufspreis kann erst festgelegt werden, wenn das Rechnungsjahr 2021 abgeschlossen sein wird. Es werden daher zum 01.10.2021 zunächst „nur“ Abschlagszahlungen in Höhe der in dieser Vorlage enthaltenen Summen von der Gemeinde Römerstein angefordert. Die (vermutlich nur geringfügig abweichende Schlussrechnung) wird dann im Frühjahr 2022 gestellt. Damit wird dann die Aufnahme der Gemeinde Römerstein auch formal abgeschlossen sein.

 

 

5. Weitere Änderung der Verbandssatzung

 

Eine weitere Änderung wird die Zusammensetzung der Verbandsversammlung sein (§ 3 Verbandssatzung), da die Gemeinde Römerstein als zukünftiges Mitglied ebenfalls mindestens einen Sitz bekommen muss.

 

Die Verbandsversammlung setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

 

IST - Sitzverteilung

Einwohner

Sitze

Anteil

Metzingen

22.151

5

38,5%

Dettingen

9.691

2

15,4%

Bad Urach

12.533

3

23,1%

Grafenberg

2.733

1

7,7%

Hülben

2.999

1

7,7%

Kappishäusern

495

1

7,7%

Römerstein

4.027

0

0,0%

Gesamtsumme

54.629

13

100,0%

 

Wesentliches Kriterium bei der Festlegung der Sitzanzahl sind einerseits mindestens ein garantierter Sitz jedes Verbandsmitglieds, sowie eine ungerade Sitzanzahl, um keine Pattsituationen zu provozieren. Ferner ist zu bedenken, dass die Verbandsmitglieder nach geltendem Zweckverbandsrecht zur einheitlichen Stimmabgabe pro Verbandsmitglied verpflichtet sind. Darüber hinaus ist es – trotz der jahrzehntelangen harmonischen Zusammenarbeit – von Vorteil, dass kein Verbandsmitglied überhälftige Stimmanteile hat.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verbandsverwaltung vor, die Zahl der Verbandsmitglieder auf 15 aufzustocken, damit kein Verbandsmitglied durch die Aufnahme Römersteins Stimmen verliert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß den kommunalrechtlichen Auszählverfahren brächte dies folgendes Ergebnis:

 

SOLL – Sitz-verteilung

Einwohner

 1 Sitz gesetzt

durch 2

durch 3

durch 4

durch 5

durch 6

Metzingen

22.151

22.151

11.076

7.384

5.538

4.430

3.692

Dettingen

9.691

9.691

4.846

3.230

2.423

1.938

1.615

Bad Urach

12.533

12.533

6.267

4.178

3.133

2.507

2.089

Grafenberg

2.733

2.733

1.367

911

683

547

456

Hülben

2.999

2.999

1.500

1.000

750

600

500

Kappishäusern

495

495

248

165

124

99

83

Römerstein

4.027

4.027

2.014

1.342

1.007

805

671

Gesamtsumme

54.629

54.629

27.315

18.210

13.657

10.926

9.105

 

Die beiden zusätzlichen Stimmen gingen nach den geltenden Regelungen des Kommunalrechts an die Stadt Metzingen und die Gemeinde Römerstein. Würde man die Sitzanzahl bei 13 belassen, müsste die Stadt Bad Urach künftig einen Sitz (an Römerstein) abgeben. Die Verbandsverwaltung schlägt für die anstehende Satzungsänderung daher folgende Sitzverteilung vor:

 

SOLL - Sitzverteilung

Einwohner

Sitze

Anteil

Metzingen

22.151

6

40,0%

Dettingen

9.691

2

13,3%

Bad Urach

12.533

3

20,0%

Grafenberg

2.733

1

6,7%

Hülben

2.999

1

6,7%

Kappishäusern

495

1

6,7%

Römerstein

4.027

1

6,7%

Gesamtsumme

54.629

15

100,0%

 


1. Der Gemeinderat stimmt zu, die Gemeinde Römerstein mit einem Kapazitätsanteil von 9.000 Einwohnerwerten (Kläranlage) und 50 Sekundenlitern (Verbandssammler) mit Wirkung zum 01.10.2021 am Abwasserverband Ermstal zu beteiligen.

 

2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Gemeinde Dettingen an der Erms in der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Ermstal am 28.07.2021 den Änderungsinhalten der in der Anlage beiliegenden Synopse zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbands Ermstal in Folge dessen zuzustimmen.


Durch die bilanzielle Wertänderung des Anteils der Gemeinde Dettingen am Verbandssammler ist ein Veräußerungserlös in Höhe von voraussichtlich 90.163,00 € zu erzielen. Diese Ablösezahlung ist vollumfänglich entlastend in die Abwassergebührenkalkulation einzustellen und fließt damit nur indirekt ergebniswirksam in den gemeindlichen Haushalt.