Hier: Abschnitt Hülbener Straße, Sägmühlengasse, Am Hammerweg
In der Sitzung vom 10.12.2020 erfolgte im Gemeinderat die Festlegung der sogenannten Hauptradrouten. Diese sind in der Vorlage 8158/2-1 öff nochmals beigefügt und betreffen hauptsächlich die „Sammelstraßen“ wie Karlstraße, Metzinger Straße, Kappishäuser Straße, Am Hammerweg, Sägmühlengasse und Hülbener Straße.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Planung der Straßenbaumaßnahme am außerorts liegenden Knotenpunkt Gustav-Werner-Straße/Hülbener Straße und der dabei vorgenommenen Betrachtung der Querungsmöglichkeiten aus „Radverkehrssicht“ und der Verbindung bis zur Schillerschule, erschien es nur logisch dort auch mit der weiteren Bearbeitung der innerörtlichen Hauptradrouten anzuknüpfen. Als ersten Abschnitt hat Herr Weber mittlerweile die Strecke Hülbener Straße, Sägmühlengasse, Am Hammerweg bis zur Kreuzung Neuffener Straße (Streckenlänge etwa 1,2 km) untersucht und auf radverkehrstechnische Verbesserungen bzw. insbesondere die Machbarkeit von Radschutzstreifen hin geprüft.
Als Ergebnis kann zunächst festgehalten werden, dass beidseitige Radschutzstreifen leider aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite nicht möglich sind. Weitere Möglichkeiten wurden sodann vor Ort mit der Verkehrsbehörde und der Verkehrspolizei besprochen, wobei sich folgende umsetzbare Vorschläge ergeben haben:
1.
Einrichtung eines Radschutzstreifens ortseinwärts +
Markierung einer Piktogrammspur ortsauswärts (siehe Darstellung in GR-Vorlage 8158/2-2 öff)
è
Hieraus
ergibt sich, dass das Parken am Straßenrand im Bereich des Schutzstreifens
bereits gesetzlich verboten ist. In Fahrtrichtung der Piktogrammspur wird
planerisch dringend empfohlen, das Parken mittels Haltverboten durch die
Verkehrsbehörde zu untersagen. Dies würde bedeuten, dass zugunsten einer
flüssigen (Rad-) Verkehrsführung grundsätzlich nicht mehr am Straßenrand
geparkt werden kann.
2.
Markierung einer beidseitigen Piktogrammspur (siehe Darstellung einer
Piktogrammspur in GR-Vorlage 8158/2-2 öff)
è
Zur
einheitlichen Gestaltung beider Fahrtrichtung, könnte auch beidseitig eine
Piktogrammspur markiert werden. Hieraus ergibt sich ebenso die planerische
Empfehlung, das Parken mittels Haltverboten durch die Verkehrsbehörde zu
untersagen. Auch hier könnte somit zugunsten einer flüssigen (Rad-)
Verkehrsführung grundsätzlich nicht mehr am Straßenrand geparkt werden.
3.
Markierung von Rad-Piktogrammen (sporadisch) + Ordnung des
ruhenden Verkehrs (Parken
nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, siehe bereits vorhandenes
alternierendes Parken „Am Hammerweg“)
è
Einzelne
Piktogramme sollen visualisieren, dass mit verstärktem Radaufkommen gerechnet
werden muss und so die anderen Verkehrsteilnehmer sensibilisieren. Durch die
Ordnung des ruhenden Verkehrs entfielen im Vergleich zum Status Quo sicherlich
auch einzelne Parkmöglichkeiten am Straßenrand.
Diese 3 Alternativen wurden erneut den interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus der Arbeitsgruppe Bürgermobilität im Rahmen der Gesunden Gemeinde vorab bereits per Rundmail aufgezeigt. Die bis zur Finalisierung dieser Vorlage eingegangenen Rückmeldungen hierzu finden Sie in der GR-Vorlage 8158/2-3 öff zur Information beigefügt.
Eine darin vielfach thematisierte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 40 auf 30 km/h zur Harmonisierung der verschiedenen Verkehrsarten wurde durch die Verwaltung im Vorfeld bereits geprüft. Die StVO eröffnet diese Möglichkeit Stand heute jedoch nicht, sodass dies keine verkehrsrechtlich umsetzbare Option darstellt.
1. Auf der Hauptradroute Abschnitt Hülbener Straße,
Sägmühlengasse, Am Hammerweg soll Vorschlag Nr. ___ weiterverfolgt werden.
2. Die Verwaltung wird mit der Prüfung einer Verfügbarkeit von Fördermitteln sowie der Prüfung einer konkreten Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
3. Als nächster Abschnitt soll der Knotenpunkt Am Hammerweg, Neuffener Straße sowie der weitere Verlauf der Hauptradroute auf der Kappishäuser Straße untersucht werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die konzeptionelle Planung durch die Planungsgruppe SSW sind in den Haushaltsplan 2022 einzustellen.
Je nach Vorschlag und
endgültiger Ausführung ergeben sich andere Kosten. Eine grobe Schätzung wurde
vorgenommen für die reinen Markierungsarbeiten aus Vorschlag 1. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf etwa 80.000 € brutto. Darin enthalten sind planerisch
empfohlene, jedoch nicht verpflichtende Rotmarkierungen im Bereich von
Einmündungen, welche sich auf etwa 25.000 € brutto belaufen.
Auf Kostenstelle 541000, Kostenträger 540000,
Sachkonto 4212000 sind für kleinere bauliche Maßnahmen bzw. Markierungsarbeiten
Mittel in Höhe von ca. 30.000 € im Haushaltsplan 2021 eingestellt.
Für die planerische Unterstützung durch die Planungsgruppe SSW sind auf der Kostenstelle 122100, Kostenträger 12210000, Sachkonto 4271000 Mittel in Höhe von 14.000 € im Haushaltsplan 2021 eingestellt. Diese sind mit dem ersten Abschnitt Hülbener Straße, Sägmühlengasse, Am Hammerweg weitgehend aufgebraucht.