Seit der Insolvenz der langjährigen Konzessionsinhaberin Fa. Ganter Reisen im Jahr 2019, wird die Linie im Rahmen einer Notmaßnahme von der Fa. Leibfritz Reisen aus Sonnenbühl betrieben. Diese Notmaßnahme ist befristet und läuft, nach zwischenzeitlicher Verlängerung (siehe GR-Vorlage Nr. 8293 öff), zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 endgültig aus. Nachdem eine Notmaßnahme nur übergangsweise zulässig war, ist daher eine Ausschreibung des Linienbetriebs nun zwingend erforderlich.

 

Das Enddatum der Notmaßnahme wurde insofern an die geplante Betriebsaufnahme der Regionalstadtbahn geknüpft, sodass auch der Fahrplan der Linie 101 sogleich an die veränderten Abfahrts- und Ankunftszeiten am Bahnhof Dettingen/Mitte angepasst werden kann. Hierzu hat die Verwaltung die Fa. Convia, Herrn Dirk Dannenfeld, mit der fachlichen Begleitung und entsprechenden Ausarbeitung beauftragt. Er wird in der Sitzung anwesend sein und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Erste Vorschläge, Varianten und dazugehörige Kostenschätzungen finden sich im Anhang zu dieser Vorlage. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass nicht jede Fahrt der Regionalstadtbahn im Halbstundentakt mithilfe eines Fahrzeugs auf der Ortslinie 101 angedient werden kann. Trotz der notwendigen Sicherstellung der Schülerbeförderung auf dieser Linie und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal, können aber, insbesondere in den pendlerstarken Zeiten am Morgen und am Spätnachmittag/Abend, die allermeisten Anschlüsse hergestellt werden.

 

Bei Variante 1 handelt es sich dabei um eine reine Fahrplananpassung an die neuen Anschlusszeiten der Regionalstadtbahn. Die Linienführung wäre dabei grundsätzlich unverändert zum heutigen Stand.

 

Variante 2 beinhaltet hingegen einen Vorschlag zur Erweiterung der Linienführung und besseren Anbindung zumindest einiger Wohngebiete. Dieser Vorschlag ergibt sich insbesondere aus der Überlegung, auf welcher Strecke ein Standardlinienbus anhand der baulichen Gegebenheiten überhaupt sinnvoll verkehren könnte. Die entsprechenden Haltestellen wären neu einzurichten.

 

Als Ergänzung des reinen Linienverkehrs käme des Weiteren ein Ruftaxi-Angebot in Betracht. Hier sind beispielhaft 2 Varianten dargestellt und mit einer Grobkostenschätzung hinterlegt. Die eine Variante sähe eine Abdeckung der Abendstunden freitags, samstags und vor Feiertagen vor. Die andere Variante würde zudem noch Ruffahrten tagsüber an allen Samstagen vorsehen, welche beispielsweise zum Einkaufen interessant sein könnten. Der Buslinienverkehr ist, wie bislang auch, grundsätzlich nur von Montag-Freitag konzipiert. Bisher existierte zumindest theoretisch das Angebot von einzelnen Anmeldefahrten am Samstag, welches faktisch nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Um Vorberatung zur Ausgestaltung der Linie wird gebeten.

 

 

 

Zusatzinformation:

Im Vorfeld konkreter Überlegungen wurde auch ein „ÖPNV-On-Demand“-System grundsätzlich geprüft. Hierunter versteht man Fahrten, die auf Bestellung (z.B. mittels App) ausgeführt und hierbei mehrere Fahrtwünsche durch eine intelligente Softwarelösung koordiniert und gebündelt werden (sog. „Ridepooling“). Dadurch ergibt sich ein sehr flexibles und nachfrageorientiertes Angebot. Solche Systeme eignen sich jedoch aus Sicht der Verwaltung eher für größere Städte, in denen eine entsprechend hohe Nachfrage nach zu koordinierenden Einzelfahrten gegeben ist, sodass mehrere Kleinfahrzeuge parallel verkehren können. Da Dettingen zur Sicherstellung der Schülerbeförderung zu bestimmten Jahres- und Schulzeiten bereits die Kapazitäten eines Standardlinienbusses benötigt, außerhalb der Schülerbeförderungszeiten jedoch die Nachfrage eher gering ist, erscheint der Einsatz mehrerer Fahrzeuge mit entsprechendem Personal und intelligenter (und damit kostenintensiver) Technik als unwirtschaftlich.


Vorberatung zu den vorgeschlagenen Varianten hinsichtlich der Linienführung und möglichen Ergänzung durch ein Ruftaxi-Angebot.


Der durch die Gemeinde zu tragende Abmangelbetrag für den Betrieb der Linie 101 beläuft sich laut Kostenschätzung, ausgehend von weiterhin einem Fahrzeug mit Fahrpersonal, auf etwa 77.000 – 80.000 Euro pro Jahr (je nach Linienführung). Kosten für die Einrichtung etwaiger weiterer Haltestellen sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Der derzeitige Abmangelbetrag im Rahmen der Notmaßnahme beläuft sich auf knapp 65.000 Euro.

Für ein ergänzendes Ruftaxi-Angebot fielen je nach Variante schätzungsweise rund 14.000 Euro oder rund 27.000 Euro zusätzlich an, welche entsprechend der tatsächlichen Kilometerleistung aber noch etwas schwanken können.

Da Zuschüsse im ÖPNV nicht umsatzsteuerpflichtig sind, handelt es sich um Nettobeträge. Die Mittel wären ab dem Haushaltsplan 2023 zu berücksichtigen.