Betreff
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Vorlage
8454 öff
Art
Beschlussvorlage

Die Amtszeit der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023 endet am 31.12.2023.

 

Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes haben die Gemeinden im Rahmen der Vorbereitung für diese Wahl Vorschlagslisten aufzustellen. Über die Vorschlagsliste hat die Gemeinde Dettingen an der Erms mindestens 6 Personen als Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Bad Urach vorzuschlagen.

Die Wahl der Schöffen findet in einem gesonderten Schöffenwahlausschuss statt.

Die gewählten Schöffen werden am Ende des Jahres vom Landgericht ernannt und über die Berufung ins Schöffenamt unterrichtet.

Für die Gemeinde Dettingen an der Erms werden 3 Personen als ehrenamtliche Richter berufen.

 

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 waren als Schöffen berufen:

1.    Als Hauptschöffen für die Strafkammer des Landgerichts Tübingen

a)    Herr Wolfgang Ihle (erneute Bewerbung, siehe GR-Vorlage 8454/1)

b)    Frau Daniela Wittmann (erneute Bewerbung, siehe GR-Vorlage 8454/1)

 

2.    Als Hauptschöffen für das Schöffengericht Reutlingen

a)    Frau Dagmar Neumann (keine erneute Bewerbung)

 

Die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.

Die Bildung der Vorschlagsliste erfolgt durch Wahl. Bei der Aufnahme eines Gemeinderatsmitgliedes in die Vorschlagsliste ist eine Befangenheit nicht gegeben. Die Wahl der Vorschlagsliste kann auch als Ganzes erfolgen.

 

In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, gegen die keine Hinderungsgründe nach §§ 32 bis 34 GVG (siehe GR-Vorlage 8454/2) vorliegen.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung hat durch mehrmalige öffentliche Bekanntmachung in „Dettingen Aktuell“ auf die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Schöffen öffentlich hingewiesen und zur Bewerbung aufgerufen.

Daraufhin sind die in der GR-Vorlage 8454/1 aufgeführten Bewerbungen (sortiert nach Eingangsdatum) eingegangen. Aufgrund entsprechender Vorprüfung kann bestätigt werden, dass bei allen Bewerbern die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste (sowohl in formaler als auch persönlicher Hinsicht) gegeben sind. Deshalb möchte die Verwaltung empfehlen, diese Bewerbungen auch zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu wählen.

 

Dem Gemeinderat steht es natürlich frei, weitere Bewerber für die Aufnahme in die Vorschlagsliste aufzunehmen und zu wählen. 

 

Informatorisch weisen wir noch darauf hin, dass eine Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen eingegangen ist, die zuständigkeitshalber ans Landratsamt Reutlingen, Kreisjugendamt weitergeleitet wurde.

Desweiteren ging eine Bewerbung ohne Unterschrift ein. Die Einwilligung zur Weitergabe der persönlichen Daten an den Gemeinderat und den Schöffenwahlausschuss hat somit gefehlt, so dass diese Person nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden konnte. Trotz Rückmeldung an die betroffene Person, erhielten wir keine erneute (vollständig unterschriebene) Bewerbung.


Die vorliegenden Bewerbungen gemäß GR-Vorlage 8454/1 werden zur Aufnahme in die Vorschlagsliste gewählt. Sofern aus der Mitte des Gremiums weitere Vorschläge eingehen, werden diese ebenfalls zur Aufnahme in die Vorschlagsliste gewählt.


Keine