Betreff
Forsteinrichtungswerk 2023 - 2032
Vorlage
8481 öff
Art
Beschlussvorlage

Nach dem Landeswaldgesetz und der Körperschaftswaldverordnung für Baden-Württemberg ist für den öffentlichen Wald alle 10 Jahre eine mittelfristige Betriebsplanung durchzuführen. Die Forsteinrichtungsplanung stellt die Planung- und Arbeitsgrundlage für den Forstbetrieb in den nächsten 10 Jahren dar.

Die Forsteinrichtung ist durch einen dreiteiligen Verfahrensablauf gekennzeichnet: nach der Erfassung des aktuellen Zustandes (Inventur) werden die durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraums (Vollzug) gewürdigt. Darauf aufbauend werden die konkreten Planungen für die kommenden 10 Jahre entwickelt (Planung).

Das Forsteinrichtungswerk stellt einen fachlichen Vorschlag dar, über den die Gemeinde als Waldeigentümer im Rahmen einer Gemeinderatssitzung entscheidet. Die örtliche Prüfung fand im Rahmen des heutigen Waldumgangs statt.

Die von der Gemeinde Dettingen an der Erms genannten Ziele zur Forsteinrichtungsplanung sind umfassend im Forsteinrichtungswerk umgesetzt.


Die örtliche Prüfung des Forsteinrichtungswerkes 2023 – 2032 ist erfolgt am 13. Mai 2023. Dem Forsteinrichtungswerk 2023 – 2032 für den Gemeindewald Dettingen an der Erms wird zugestimmt.


Die Forsteinrichtungserneuerung erfolgt auf der Grundlage der nachhaltigen Bewirtschaftung des Kommunalwaldes und ist für die Kommunen als Serviceleistung des Landes kostenlos.