Nach dem Landeswaldgesetz und der
Körperschaftswaldverordnung für Baden-Württemberg ist für den öffentlichen Wald
alle 10 Jahre eine mittelfristige Betriebsplanung durchzuführen. Die
Forsteinrichtungsplanung stellt die Planung- und Arbeitsgrundlage für den
Forstbetrieb in den nächsten 10 Jahren dar.
Die Forsteinrichtung ist durch einen dreiteiligen
Verfahrensablauf gekennzeichnet: nach der Erfassung des aktuellen Zustandes
(Inventur) werden die durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen
Forsteinrichtungszeitraums (Vollzug) gewürdigt. Darauf aufbauend werden die
konkreten Planungen für die kommenden 10 Jahre entwickelt (Planung).
Das Forsteinrichtungswerk stellt einen fachlichen
Vorschlag dar, über den die Gemeinde als Waldeigentümer im Rahmen einer Gemeinderatssitzung
entscheidet. Die örtliche Prüfung fand im Rahmen des heutigen Waldumgangs
statt.
Die von der Gemeinde Dettingen an der Erms genannten Ziele zur Forsteinrichtungsplanung sind umfassend im Forsteinrichtungswerk umgesetzt.
Die örtliche Prüfung des Forsteinrichtungswerkes 2023 – 2032 ist erfolgt am 13. Mai 2023. Dem Forsteinrichtungswerk 2023 – 2032 für den Gemeindewald Dettingen an der Erms wird zugestimmt.
Die Forsteinrichtungserneuerung erfolgt auf der Grundlage der nachhaltigen Bewirtschaftung des Kommunalwaldes und ist für die Kommunen als Serviceleistung des Landes kostenlos.