5. Änderung des Flächennutzungsplans
Hier: Sondergebiet RÜB Otterbruck
Abwägungs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeinde
Dettingen an der Erms beabsichtigt im Gewann Otterbruck nördlich der K 6712
eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Grund für
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Sondergebiet RÜB Otterbruck“. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Sondergebiet RÜB Otterbruck“ soll eine dauerhafte
planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Nutzung als Lagerfläche erfolgen.
Zudem soll das im Plangebiet bereits vorhandene Regenüberlaufbecken weiterhin
erhalten werden. Folglich ist auf der Ebene des Bebauungsplanes für das
Plangebiet die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung
„Regenüberlaufbecken und Lagerfläche für die Gemeinde“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO
vorgesehen.
Nach Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im Dezember 2022 wurde die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Einzelheiten zu vorgebrachten Stellungnahmen sind der Übersichtstabelle in GR-Vorlage 8449/1-1 öff zu entnehmen. Aus Sicht der Verwaltung sind keine kritischen Aspekte enthalten.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dettingen an der Erms - Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet RÜB Otterbruck“ wird parallel zum Bebauungsplanverfahren aufgestellt.
Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB werden die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Anschließend werden die Unterlagen für den Feststellungsbeschluss aktualisiert. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Fassung des Feststellungsbeschlusses erfolgen erneut im Gemeinderat.
1. Der Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung der Öffentlichkeit sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird zugestimmt.
2.
Der
vorliegende Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Dettingen an der Erms, Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet RÜB
Otterbruck“ mit der Begründung und dem Umweltbericht wird gebilligt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und
die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es fallen Planungs-/Verfahrenskosten im üblichen Umfang an. Haushaltsmittel hierfür stehen zur Verfügung.