Hier: Betreuungsplätze und Stellenplan sowie Festsetzung der Elternbeiträge
für das Kindergartenjahr 2023/2024
1. Aktuelle Situation
und Bedarfsplanung
Der Bedarf an
Betreuungsplätzen und die Kapazitäten der Einrichtungen im Kindergartenjahr
2023/2024 sind in der GR-Vorlage 8485-1 und -2 dargestellt. Nach der aktuellen
Bedarfsplanung an Hand der vorliegenden Kinderzahlen wird der Bedarf im
Ü3-Bereich bei 406 Plätzen liegen. Durch die verschiedenen
Erweiterungsmaßnahmen der letzten Jahre stehen 403 Plätze zur Verfügung. Es ist
also davon auszugehen, dass der Bedarf im Ü3-Bereich gedeckt werden kann.
Im U3-Bereich zeichnet sich
jetzt schon ab, dass die Plätze im nächsten Kindergartenjahr knapp werden. Um
die Plätze überhaupt zeitnah anbieten zu können, werden viele Krippen-Kinder
frühestmöglich (ab 2 Jahren und 9 Monaten) in den Kindergarten wechseln. Der
letzte Anmeldestichtag war der 1. Mai 2023. Alle bis dahin eingegangenen
Anmeldungen können ab September 2023 berücksichtigt werden, teilweise werden in
den Wunscheinrichtungen Plätze aber erst deutlich später frei als angemeldet
und es entstehen entsprechende Wartezeiten.
2. Stellenplan
In der Übersicht über die
Kapazitäts- und Personalausstattungsplanung der evangelischen Kirchengemeinde
(GR-Vorlage 8485-2) ist dargestellt, dass der Mindestpersonalschlüssel mit den
aktuellen Betreuungsangeboten 60,18 Vollzeitstellen beträgt. Nach dem aktuellen
Stand ist davon auszugehen, dass diese Personalausstattung im neuen
Kindergartenjahr nicht ansatzweise erreicht werden kann. Nach derzeitigem Stand
werden zu Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2023 8,67
Vollzeitstellen unbesetzt sein. Die evangelische Kirchengemeinde rechnet damit,
dass sich die Zahl noch auf 10 Vollstellen erhöhen könnte.
Die evangelische
Kirchengemeinde versucht selbstverständlich durch Personal-Akquise die Stellen
zu besetzen, allerdings ist dies aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels
aktuell sehr schwierig. Die pädagogische Gesamtleitung, Frau Kiemlen, wird die
Situation in der Sitzung näher erläutern.
Bereits im laufenden
Kindergartenjahr ist die Personalsituation insbesondere im
Ganztagesbetreuungsbereich in der Ü3-Betreuung sehr schwierig. Im Kindergarten
„Unter dem Regenbogen“ mussten deshalb die Öffnungszeiten reduziert werden. Das
17:00 Uhr-Modul kann bereits seit mehreren Monaten nicht mehr angeboten werden.
Außerdem musste eine halbe Gruppe aufgrund der Personalknappheit geschlossen
werden.
3. Festsetzung der
Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024
Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg verständigen sich regelmäßig auf Empfehlungen für die Festsetzung der Elternbeiträge für das folgende Kindergartenjahr. Der erarbeitete Vorschlag GR-Vorlage 8485-3 wurde gemäß diesen Empfehlungen erstellt.
In der Empfehlung wurde darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind und deshalb nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden muss. Die Erhöhung beträgt deshalb in diesem Jahr 8,5%.
Über den Vorschlag wurde am 10.05.2023 im Rahmen der Kooperationsausschusssitzung beraten. Es erging dort der einstimmige Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, die Elternbeiträge entsprechend der Empfehlung zu beschließen.
4. Vergabekriterien
Der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen und der Mangel an Fachkräften kann dazu führen, dass in den nächsten Jahren nicht mehr jedem Kind ein Betreuungsplatz zum gewünschten Aufnahmedatum angeboten werden kann. In der U3-Betreuung wird es im nächsten Kindergartenjahr schon zu Wartezeiten kommen.
Damit die Platzvergabe nach objektiven Kriterien und für die Eltern nachvollziehbar erfolgen kann, sollte die Gemeinde Vergabekriterien für die Platzvergabe festlegen. Ein Vorschlag für einen Kriterienkatalog ist als GR-Vorlage 8485-4 beigefügt. Der Vorschlag wurde vom Kooperationsausschuss in seiner Sitzung beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
5. Schließtage der
Einrichtungen ab 2024
Im Vergleich zu
anderen Trägern haben die pädagogischen Fachkräfte in den Dettinger
Kindertageseinrichtungen mit 25 gebundenen Schließtagen bei einem
Urlaubsanspruch von 30 Tagen mit zusätzlich zwei Regenerationstagen eher wenig
Flexibilität bei ihrer Urlaubsplanung. Dies wurde schon aus der
Mitarbeiterschaft angesprochen und war bei Vorstellungsgesprächen auch immer
wieder ein Thema. Je weniger Schließtage vorgegeben sind, desto attraktiver
sind die Stellen insbesondere für die 100%-Kräfte, von denen die wenigsten
Urlaub in den Ferien nehmen möchten. Andererseits wird durch feste
Schließzeiten aber auch Verlässlichkeit bei der pädagogischen Arbeit
erleichtert und es gibt eine bessere Planbarkeit beim Personal. Deshalb soll
grundsätzlich an den Schließtagen festgehalten werden.
Im Rahmen der 25
Schließtage finden zwei Pädagogische Tage statt. Die restlichen 23 Schließtage
der Einrichtungen müssen die Fachkräfte durch Urlaub abdecken. Um ihnen bei
einem durchschnittlichen Urlaubsanspruch von 30+2 Tagen zwei Wochen (10 Tage)
flexiblen Urlaubsanspruch ermöglichen zu können, wird vorgeschlagen, die
Schließtage auf 24 zu reduzieren. Diese Regelung kommt insbesondere den
Mitarbeiter*innen aber auch den Eltern entgegen.
Auch über diesen
Vorschlag hat der Kooperationsausschuss beraten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss
für den Gemeinderat gefasst.
6. Änderung der
Aufnahmefristen
Bisher gibt es für die
Anmeldung in den Dettinger Kindertageseinrichtungen drei Anmeldefristen: 1.
Januar, 1. Mai und 1. September. Um eine bessere Planbarkeit für die Einrichtungen
und die Eltern zu erreichen und auch den Verwaltungsaufwand zu reduzieren wird
vorgeschlagen, die Aufnahmefrist im Kindergartenbereich auf einen Stichtag (1.
März) und im Kinderkrippenbereich auf zwei Stichtage (1. März und 1. Oktober)
zu reduzieren. Viele andere Kommunen handhaben dies bereits seit langem so und
dort hat sich das Vorgehen bewährt.
Das Vorgehen wird dem
Gemeinderat vom Kooperationsausschuss empfohlen.
1. Der örtlichen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (GR-Vorlage 8485-1) wird zugestimmt.
2. Den in der GR-Vorlage 8485-3 dargestellten Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird zugestimmt.
3. Die Vergabekriterien für Kinderbetreuungsplätze werden entsprechend GR-Vorlage 8485-4 beschlossen.
4. Es wird künftig 24 Schließtage in den Dettinger Einrichtungen geben.
5. Der Stichtag für die Anmeldung von Kindergartenplätzen wird auf den 1. März festgelegt. Für die Anmeldung von Krippenplätzen wird es künftig zwei Stichtage geben, den 1. März und den 1. Oktober.
Die notwendigen Haushaltsmittel für das Kindergartenjahr 2023/2024 sind bzw. werden im Haushaltsplan eingeplant.