Betreff
Kinderbetreuung
Hier: Betreuungsplätze und Stellenplan sowie Festsetzung der Elternbeiträge
für das Kindergartenjahr 2023/2024
Vorlage
8485 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Aktuelle Situation und Bedarfsplanung

Der Bedarf an Betreuungsplätzen und die Kapazitäten der Einrichtungen im Kindergartenjahr 2023/2024 sind in der GR-Vorlage 8485-1 und -2 dargestellt. Nach der aktuellen Bedarfsplanung an Hand der vorliegenden Kinderzahlen wird der Bedarf im Ü3-Bereich bei 406 Plätzen liegen. Durch die verschiedenen Erweiterungsmaßnahmen der letzten Jahre stehen 403 Plätze zur Verfügung. Es ist also davon auszugehen, dass der Bedarf im Ü3-Bereich gedeckt werden kann.

Im U3-Bereich zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Plätze im nächsten Kindergartenjahr knapp werden. Um die Plätze überhaupt zeitnah anbieten zu können, werden viele Krippen-Kinder frühestmöglich (ab 2 Jahren und 9 Monaten) in den Kindergarten wechseln. Der letzte Anmeldestichtag war der 1. Mai 2023. Alle bis dahin eingegangenen Anmeldungen können ab September 2023 berücksichtigt werden, teilweise werden in den Wunscheinrichtungen Plätze aber erst deutlich später frei als angemeldet und es entstehen entsprechende Wartezeiten.

 

2. Stellenplan

In der Übersicht über die Kapazitäts- und Personalausstattungsplanung der evangelischen Kirchengemeinde (GR-Vorlage 8485-2) ist dargestellt, dass der Mindestpersonalschlüssel mit den aktuellen Betreuungsangeboten 60,18 Vollzeitstellen beträgt. Nach dem aktuellen Stand ist davon auszugehen, dass diese Personalausstattung im neuen Kindergartenjahr nicht ansatzweise erreicht werden kann. Nach derzeitigem Stand werden zu Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2023 8,67 Vollzeitstellen unbesetzt sein. Die evangelische Kirchengemeinde rechnet damit, dass sich die Zahl noch auf 10 Vollstellen erhöhen könnte.

Die evangelische Kirchengemeinde versucht selbstverständlich durch Personal-Akquise die Stellen zu besetzen, allerdings ist dies aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels aktuell sehr schwierig. Die pädagogische Gesamtleitung, Frau Kiemlen, wird die Situation in der Sitzung näher erläutern.

Bereits im laufenden Kindergartenjahr ist die Personalsituation insbesondere im Ganztagesbetreuungsbereich in der Ü3-Betreuung sehr schwierig. Im Kindergarten „Unter dem Regenbogen“ mussten deshalb die Öffnungszeiten reduziert werden. Das 17:00 Uhr-Modul kann bereits seit mehreren Monaten nicht mehr angeboten werden. Außerdem musste eine halbe Gruppe aufgrund der Personalknappheit geschlossen werden. 

 

3. Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg verständigen sich regelmäßig auf Empfehlungen für die Festsetzung der Elternbeiträge für das folgende Kindergartenjahr. Der erarbeitete Vorschlag GR-Vorlage 8485-3 wurde gemäß diesen Empfehlungen erstellt.

 

In der Empfehlung wurde darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind und deshalb nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden muss. Die Erhöhung beträgt deshalb in diesem Jahr 8,5%.

 

Über den Vorschlag wurde am 10.05.2023 im Rahmen der Kooperationsausschusssitzung beraten. Es erging dort der einstimmige Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, die Elternbeiträge entsprechend der Empfehlung zu beschließen.

 

 

4. Vergabekriterien

Der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen und der Mangel an Fachkräften kann dazu führen, dass in den nächsten Jahren nicht mehr jedem Kind ein Betreuungsplatz zum gewünschten Aufnahmedatum angeboten werden kann. In der U3-Betreuung wird es im nächsten Kindergartenjahr schon zu Wartezeiten kommen.

 

Damit die Platzvergabe nach objektiven Kriterien und für die Eltern nachvollziehbar erfolgen kann, sollte die Gemeinde Vergabekriterien für die Platzvergabe festlegen. Ein Vorschlag für einen Kriterienkatalog ist als GR-Vorlage 8485-4 beigefügt. Der Vorschlag wurde vom Kooperationsausschuss in seiner Sitzung beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

5. Schließtage der Einrichtungen ab 2024

Im Vergleich zu anderen Trägern haben die pädagogischen Fachkräfte in den Dettinger Kindertageseinrichtungen mit 25 gebundenen Schließtagen bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen mit zusätzlich zwei Regenerationstagen eher wenig Flexibilität bei ihrer Urlaubsplanung. Dies wurde schon aus der Mitarbeiterschaft angesprochen und war bei Vorstellungsgesprächen auch immer wieder ein Thema. Je weniger Schließtage vorgegeben sind, desto attraktiver sind die Stellen insbesondere für die 100%-Kräfte, von denen die wenigsten Urlaub in den Ferien nehmen möchten. Andererseits wird durch feste Schließzeiten aber auch Verlässlichkeit bei der pädagogischen Arbeit erleichtert und es gibt eine bessere Planbarkeit beim Personal. Deshalb soll grundsätzlich an den Schließtagen festgehalten werden.

 

Im Rahmen der 25 Schließtage finden zwei Pädagogische Tage statt. Die restlichen 23 Schließtage der Einrichtungen müssen die Fachkräfte durch Urlaub abdecken. Um ihnen bei einem durchschnittlichen Urlaubsanspruch von 30+2 Tagen zwei Wochen (10 Tage) flexiblen Urlaubsanspruch ermöglichen zu können, wird vorgeschlagen, die Schließtage auf 24 zu reduzieren. Diese Regelung kommt insbesondere den Mitarbeiter*innen aber auch den Eltern entgegen.

 

Auch über diesen Vorschlag hat der Kooperationsausschuss beraten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

 

 

6. Änderung der Aufnahmefristen

Bisher gibt es für die Anmeldung in den Dettinger Kindertageseinrichtungen drei Anmeldefristen: 1. Januar, 1. Mai und 1. September. Um eine bessere Planbarkeit für die Einrichtungen und die Eltern zu erreichen und auch den Verwaltungsaufwand zu reduzieren wird vorgeschlagen, die Aufnahmefrist im Kindergartenbereich auf einen Stichtag (1. März) und im Kinderkrippenbereich auf zwei Stichtage (1. März und 1. Oktober) zu reduzieren. Viele andere Kommunen handhaben dies bereits seit langem so und dort hat sich das Vorgehen bewährt.

Das Vorgehen wird dem Gemeinderat vom Kooperationsausschuss empfohlen.

 


1. Der örtlichen Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (GR-Vorlage 8485-1) wird zugestimmt.

 

2. Den in der GR-Vorlage 8485-3 dargestellten Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird zugestimmt.

 

3. Die Vergabekriterien für Kinderbetreuungsplätze werden entsprechend GR-Vorlage 8485-4 beschlossen.

 

4. Es wird künftig 24 Schließtage in den Dettinger Einrichtungen geben.

 

5. Der Stichtag für die Anmeldung von Kindergartenplätzen wird auf den 1. März festgelegt. Für die Anmeldung von Krippenplätzen wird es künftig zwei Stichtage geben, den 1. März und den 1. Oktober.


Die notwendigen Haushaltsmittel für das Kindergartenjahr 2023/2024 sind bzw. werden im Haushaltsplan eingeplant.