Betreff
Kinderbetreuung
Hier: Reduzierung der Betreuungszeiten im Ganztagesangebot aufgrund von Personalmangel
Vorlage
8486 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Aktuelle Situation

In der Kinderbetreuung ist es aufgrund des Fachkräftemangels schon seit einiger Zeit sehr schwierig Fachpersonal zu finden. Die evangelische Kirchengemeinde als Trägerin der Kindergartenarbeit ist sehr aktiv bei der Personalakquise. Dennoch hat sich die Personalsituation in der letzten Zeit nochmal verschlechtert.

 

Es gibt für jede Einrichtung einen sog. „Mindestpersonalschlüssel“ der vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) in der Betriebserlaubnis vorgegeben ist. Dieser muss zwingend erfüllt sein, um die Einrichtung mit der vorgesehenen Gruppenanzahl betreiben zu dürfen.

 

Seit der Corona-Pandemie gab es eine Sonderregelung, dass der Mindestpersonalschlüssel um bis zu 20% unterschritten werden darf. Dies hat die Situation rechnerisch etwas entspannt. Für das Personal war dies aber natürlich mit zusätzlicher Belastung verbunden. Diese Sonderregel wird zum August wegfallen, so dass ab September der Mindestpersonalschlüssel wieder zwingend einzuhalten ist. Bei Unterschreiten müssen einzelne Gruppen geschlossen werden.

 

Der Mindestpersonalschlüssel für das derzeitige Betreuungsangebot liegt bei 60,18 Stellen. Nach aktuellem Stand sind zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 51,51 Stellen besetzt und somit 8,67 Stellen unbesetzt. Dies bedeutet, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr möglich sein wird. Es sind deshalb entsprechende Maßnahmen zu treffen. Möglich sind hier die Reduzierung der Betreuungszeit und/oder die Reduzierung von Plätzen.

 

Sehr häufig mussten die pädagogischen Fachkräfte in den letzten Jahren die Personalausfälle über längere Zeit kompensieren. Es ist spürbar, dass die Arbeitszufriedenheit dadurch teilweise abgenommen hat. Die Reduzierung der Betreuungszeit hätte neben den enormen Nachteilen für die Eltern auch den positiven Effekt, dass die Einrichtungen wieder mit normaler Besetzung arbeiten können, was die Attraktivität der Stellen und die Arbeitszufriedenheit wieder erhöhen wird.

 

 

2. Rechtsanspruch

Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch ist mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden abgedeckt. Einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung gibt es nicht.

 

 

3. Maßnahmen

Um diesen Rechtsanspruch weiterhin für alle Kinder erfüllen zu können wird als Maßnahme vorgeschlagen, keine Gruppen zu schließen sondern die Betreuungszeit zu reduzieren.

 

Derzeit nehmen rund 90 Kinder im Ü3-Bereich und 25 Kinder im U3-Bereich die Ganztagesbetreuung in Anspruch. Der Kirchenpflege wie auch der Verwaltung ist bewusst, dass die Folgen der Reduzierung der Betreuungszeit insbesondere für die berufstätigen Eltern sehr weitreichend sind. Dennoch ist es die einzige Möglichkeit, um den Rechtsanspruch aller Kinder weiterhin zu erfüllen.

 

Im Kinderkrippenbereich wirkt sich eine Reduzierung der Ganztagesbetreuung weniger auf den Personalbedarf aus, als im Kindergartenbereich. Außerdem sind die Stellen im Krippenbereich derzeit besser besetzt als im Kindergartenbereich. Deshalb wird als erster Schritt eine Reduzierung der Betreuungszeiten im Ü3-Bereich vorgeschlagen.

 

Ü3 (Kindergarten)

 

U3 (Kinderkrippe)

Mindestpersonalbedarf

Differenz zu aktuellem IST-Stand

15 Uhr

15 Uhr

60,18  Stellen

- 8,67 Stellen

15 Uhr an 2 Tagen

15 Uhr

55,11 Stellen

-3,60 Stellen

13 Uhr

15 Uhr

52,75 Stellen

-1,24 Stellen

13 Uhr

13 Uhr

48,64 Stellen

+ 2,87 Stellen

 

Um den Einschnitt möglichst gering zu halten, wurde überlegt, ob das Modul 15 Uhr im Ü3-Bereich wenigstens noch an zwei Tagen in der Woche angeboten werden kann, um so diese ganz drastische Situation verhindern zu können. Aber dafür liegt der Mindestpersonalschlüssel bei 55,11 besetzten Stellen, die Stand heute nicht vorhanden sein werden.

 

Deshalb muss als aktuelle Maßnahme für die Ü3-Betreuung vorgeschlagen werden, dass die Betreuungszeit für die Kinder, die bisher die Ganztagesbetreuung in Anspruch nehmen, auf 30 Stunden (Betreuungsmodul 13 Uhr, „Verlängerte Öffnungszeiten“) reduziert wird. Durch diese Maßnahme sinkt der erforderliche Mindestpersonalschlüssel auf 52,75 Stellen und es ist damit wieder ein ordnungsgemäßer Betrieb möglich.

 

Die Kinder, die bisher im 15 Uhr-Modell angemeldet sind, erhalten alle im Kindergarten ein warmes Mittagessen. Das Mittagessen wird auch beim 13 Uhr-Modell weiterhin für die Kinder angeboten.

 

 

4. Ausblick

Aktuell rechnet die Evangelische Kirchengemeinde im September mit 51,51 besetzten Stellen. Dies bedeutet, dass mit einer Reduzierung der Betreuungszeiten auf das 13 Uhr-Modell Stand heute im September 2023 ein ordnungsgemäßer Betrieb möglich ist.

 

Sollte sich die Personalsituation verbessern und es gelingen, zusätzliches Personal zu akquirieren, würde als nächster Schritt das 15 Uhr-Modell an zwei Tagen in der Ü3-Betreuung wieder eingeführt werden.

 

Sollte sich die Personalsituation weiter verschlechtern müsste auch im U3-Bereich die Betreuungszeit vom Modul 15 Uhr auf das Modul 13 Uhr reduziert werden.

 


Um einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten zu können, wird im Kindergartenjahr 2023/2024 aufgrund von Personalmangel die Betreuungszeit im Ü3-Bereich (Kindergarten) in den Ganztageseinrichtungen auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 30 Stunden (Modul 13 Uhr, Betreuungsmodell „Verlängerte Öffnungszeiten“) reduziert.


Die Einnahmen bei den Elternbeiträgen werden sich entsprechend reduzieren. Dem gegenüber stehen eingeplante Personalkosten als Ausgaben, die nicht anfallen werden, weil die Stellen nicht besetzt sind.