Die aktuelle Satzung für die Entsorgung von Kleinkläranlagen
und geschlossenen Gruben ist seit dem Jahr 2002 in Kraft. Sie sieht eine
Entsorgungsgebühr in Höhe von 22 Euro pro Kubikmeter vor. Diese Gebührenhöhe
entspricht jedoch nicht mehr den heutigen tatsächlichen Kosten der
Leistungserbringung.
Aus zwei exemplarischen Berechnungen ergibt sich, dass die reinen Beauftragungskosten mittlerweile deutlich über dem aktuellen Gebührensatz liegen:
Im ersten Beispiel belaufen sich die Kosten auf 32,46 Euro pro Kubikmeter,
im zweiten Beispiel liegen sie sogar bei 55 Euro pro Kubikmeter.
Diese Kostensteigerungen machen eine Neukalkulation der Gebühren zwingend erforderlich, um eine nachhaltige und kostendeckende Entsorgung sicherzustellen.
Die seit 2002 geltende Gebührenregelung deckt die aktuellen Kosten für die Entsorgung nicht mehr ab. Eine Erhöhung der Gebühren ist daher erforderlich, um finanzielle Defizite zu vermeiden und die Kosten für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vollständig zu decken. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird mit dieser Sitzungsvorlage zunächst die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung bekannt gegeben. Ziel ist es, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die bevorstehende Änderung zu informieren das Vertrauen zu erschüttern und so Transparenz herzustellen.
1. Der Verwaltungsausschuss nimmt die Notwendigkeit einer
Erhöhung der Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen
Gruben zur Kenntnis.
2. Der Verwaltungsausschuss stimmt der öffentlichen Ankündigung zu, dass eine Anpassung der Gebühren zum 01.01.2025 unvermeidlich ist.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der aktuellen Kosten zu erstellen und dem Gemeinderat einen entsprechenden Satzungsentwurf auf Basis der Mustersatzung des Gemeindetags vorzulegen.
Die konkrete Höhe der neuen Gebühren wird durch die anstehende Gebührenkalkulation bestimmt und gesondert beschlossen.