Betreff
Weiteres verkehrsrechtliches Vorgehen in der inneren Hülbener Straße
Vorlage
8028 öff
Aktenzeichen
8028 öff
Art
Beschlussvorlage

Bereits Ende des Jahres 2018 wurde von Seiten des Gemeinderats angeregt, eine Überprüfung der Geschwindigkeitsbegrenzung (verkehrsberuhigter Bereich - Schrittgeschwindigkeit) durchzuführen.

Im Januar 2018 wurde unser mobiles Tempo- Info- Gerät in der Hülbener Straße,  „Altes Rathaus“ mit dem Messbereich auf Höhe des Mühlgässle aufgestellt. Technisch war eine Aufstellung auf Höhe des  „Mittleren Backhauses“ nicht möglich.

Die Geschwindigkeitskontrolle wurde über einen Zeitraum von 14 Tagen beidseitig durchgeführt (siehe Anlage 1). Dabei wurden 1934 Fahrzeuge kontrolliert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung liegt insgesamt bei 91,5%. Die Höchstgeschwindigkeit bei 55 km/h und die V85  bei 24 km/h.

Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl

vom Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen.

Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ einer Straße aufschlussreich.

Diese Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Nicht in Bezug auf die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern auf die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator.

Die 85%- Geschwindigkeit einer Straße sollte unterhalb der zulässigen

Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von mehr als jedem

siebten Fahrer überschritten. Dies ist ein Sicherheitsmangel der Straße, der von der

Behörde behoben werden sollte.

In der inneren Hülbener Straße ist die V85 mit 24 km/h gegenüber der zulässigen Schrittgeschwindigkeit (ca. 7km/h) deutlich überschritten. Die Verwaltung sieht daher Handlungsbedarf.

Geschwindigkeitsreduzierungen können durch bauliche Veränderungen oder aber auch z.B.: durch weitere Ausweisung von Parkflächen auf einer Straße bei hohem Parkdruck erreicht werden.

Die Verwaltung wird daher beauftragt zusammen mit dem Bauamt und einem Ingenieurbüro unter Einbeziehung der Verkehrsdirektion Reutlingen Lösungsvorschläge zu  erarbeiten und dem Gremium erneut zum Beschluss vorzulegen.


Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,  welche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der inneren Hülbener Straße ergriffen werden können..


Je nach Maßnahme