- Anschlussunterbringung von Flüchtlingen
- Integrationsmanagement
- Anschlussunterbringung von
Flüchtlingen
Die Gemeinde Dettingen an der Erms hat eine
aktuelle Aufnahmeverpflichtung/ Prognose für das Jahr 2017 von ca. 56 Personen
(darin enthalten 16 Personen aus dem Vorjahr).
Die Gemeinde hat zum jetzigen Zeitpunkt bereits 31
Personen aufgenommen und muss im Jahr 2017 noch weitere 25 Personen aufnehmen.
Hinzu kommen evtl. Familiennachzüge, deren Anzahl und Aufnahmezeitpunkt noch
nicht bekannt sind.
Aktuell verfügt die Gemeinde über folgende freie
Räumlichkeiten und Plätze:
·
Kappishäuser Str. 43, EG (2 Plätze; wird jedoch in der
Obdachlosenunterbringung benötigt)
·
Kappishäuser Str. 43/1, OG (2 Wohnungen mit insgesamt 12 Plätzen)
·
Kappishäuser Str. 43/2, EG (behindertengerechte Wohnung mit 6 Plätzen;
wird jedoch als mögliche Obdachlosenunterbringung sowie für Notfälle momentan
nicht in der Anschlussunterbringung berücksichtigt)
·
Uracher Str. 18 (2 Plätze)
Somit benötigt die Gemeinde Dettingen an der Erms für 2017 mindestens
noch weitere 11 Plätze zzgl. der Personen aus dem Familiennachzug.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein weiterer Familiennachzug mit Ehefrau und
2 Kindern bekannt. Mit weiteren Familiennachzügen ist allerdings zu rechnen.
- Integrationsmanagement
Im Rahmen des Paktes für Integration sind vom Sozial- und Integrationsministerium
insgesamt 58 Mio. Euro für die Förderung eines Integrationsmanagements in den
Kommunen veranschlagt.
Das Land fördert mit diesen Mitteln die Personalkosten der Stellen der
Integrationsmanagerin/ des Integrationsmanagers im Sinne dieses Paktes.
Bei den Aufgaben eines Integrationsmanager(in) kann es sich insbesondere
um folgende Tätigkeiten handeln:
·
Aufsuchende, niederschwellige und kultursensible Beratung
·
Sozialbegleitung durch Einzelfallhilfe
·
Erfassung und Zusammenführung von freiwillig zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten, z.B.: zur Vermittlung in
Flüchtlings-integrationsmaßnahmen
·
Information über die Integrationsangebote vor Ort
·
Auswertung bzw. Überprüfung sowie Fortschreibung der individuellen
Integrationspläne
·
Heranführung an geeignete Angebote von Ehrenamtlichen
·
Information und Heranführung der Geflüchteten an zivilgesellschaftliche
Strukturen und Vereine
Je nach Qualifikation werden pauschale Zuwendungen für die Jahre 2017
und 2018 vonseiten des Landes jeweils in Höhe von 64.000 € bzw. 51.000 € je
Vollzeitäquivalenz (VZÄ) festgelegt. Die VZÄ richtet sich nach den
Zuweisungszahlen in der Anschlussunterbringung aus den Jahren 2015 und 2016 und
ist laut Landratsamt ab ca. 9.000 Einwohner bzw. ab ca. 64 Personen in der
Anschlussunterbringung gegeben. Eine verbindliche Aussage kann aber erst nach
Rückmeldung des Ministeriums voraussichtlich ab September 2017 erfolgen.
Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise in
Baden-Württemberg. Die Landkreise übernehmen die Bündelung der Anträge.
Da ein Antrag auf Förderung mindestens 1 VZÄ beinhaltet, können auch
mehrere Gemeinden und zusammen mit dem Landkreis einen Antrag stellen.
Generell würde die Verwaltung aufgrund der Vorteile in der
Personalhoheit und in den klar geregelten Zuständigkeiten einen eigenständigen
Antrag befürworten. Sollte die VZÄ nicht erreicht werden, werden weitere
Gespräche mit anderen Kommunen bzw. dem Landkreis gesucht.
Eine Antragstellung ist frühestens nach Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift,
voraussichtlich Juli 2017, möglich. Dem Landkreis sollte bis Ende des Monats
eine Absichtserklärung über das weitere Vorgehen mitgeteilt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit dem
Landkreis in Verhandlungen über die Anmietung von Räumlichkeiten in dem
Gebäude Hülbener Str. 109 zu treten.
- Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag im
Rahmen des Paktes für Integration für die Personalkosten eines
Integrationsmanager(in) zu stellen.
Sollte die Gemeinde keine Vollzeitäquivalenz erhalten, sind mit
möglichen Kooperationspartnern (umliegende Gemeinden oder Landkreis)
entsprechende Vereinbarungen zur Mittelbeantragung zu treffen.
- Die Kosten für die Anmietung von
Räumlichkeiten sind außerplanmäßig.
- Die Personalkosten für den Integrationsmanager
werden bis zu 61.000 € über die Fördermittel vom Bund übernommen. Es
fallen lediglich Fixkosten im Form eines Büro, Büroausstattung, etc. an.