Betreff
Asylangelegenheiten
- Anschlussunterbringung von Flüchtlingen
- Integrationsmanagement
Vorlage
7939 öff
Aktenzeichen
103.53
Art
Beschlussvorlage
  1. Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Die Gemeinde Dettingen an der Erms hat eine aktuelle Aufnahmeverpflichtung/ Prognose für das Jahr 2017 von ca. 56 Personen (darin enthalten 16 Personen aus dem Vorjahr).

 

Die Gemeinde hat zum jetzigen Zeitpunkt bereits 31 Personen aufgenommen und muss im Jahr 2017 noch weitere 25 Personen aufnehmen. Hinzu kommen evtl. Familiennachzüge, deren Anzahl und Aufnahmezeitpunkt noch nicht bekannt sind.

 

Aktuell verfügt die Gemeinde über folgende freie Räumlichkeiten und Plätze:

 

·         Kappishäuser Str. 43, EG (2 Plätze; wird jedoch in der Obdachlosenunterbringung benötigt)

·         Kappishäuser Str. 43/1, OG (2 Wohnungen mit insgesamt 12 Plätzen)

·         Kappishäuser Str. 43/2, EG (behindertengerechte Wohnung mit 6 Plätzen; wird jedoch als mögliche Obdachlosenunterbringung sowie für Notfälle momentan nicht in der Anschlussunterbringung berücksichtigt)

·         Uracher Str. 18 (2 Plätze)

 

Somit benötigt die Gemeinde Dettingen an der Erms für 2017 mindestens noch weitere 11 Plätze zzgl. der Personen aus dem Familiennachzug.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein weiterer Familiennachzug mit Ehefrau und
2 Kindern bekannt. Mit weiteren Familiennachzügen ist allerdings zu rechnen.

 

 

  1. Integrationsmanagement

Im Rahmen des Paktes für Integration sind vom Sozial- und Integrationsministerium insgesamt 58 Mio. Euro für die Förderung eines Integrationsmanagements in den Kommunen veranschlagt.

Das Land fördert mit diesen Mitteln die Personalkosten der Stellen der Integrationsmanagerin/ des Integrationsmanagers im Sinne dieses Paktes.

 

Bei den Aufgaben eines Integrationsmanager(in) kann es sich insbesondere um folgende Tätigkeiten handeln:

·         Aufsuchende, niederschwellige und kultursensible Beratung

·         Sozialbegleitung durch Einzelfallhilfe

·         Erfassung und Zusammenführung von freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, z.B.: zur Vermittlung in Flüchtlings-integrationsmaßnahmen

·         Information über die Integrationsangebote vor Ort

·         Auswertung bzw. Überprüfung sowie Fortschreibung der individuellen Integrationspläne

·         Heranführung an geeignete Angebote von Ehrenamtlichen

·         Information und Heranführung der Geflüchteten an zivilgesellschaftliche Strukturen und Vereine

 

Je nach Qualifikation werden pauschale Zuwendungen für die Jahre 2017 und 2018 vonseiten des Landes jeweils in Höhe von 64.000 € bzw. 51.000 € je Vollzeitäquivalenz (VZÄ) festgelegt. Die VZÄ richtet sich nach den Zuweisungszahlen in der Anschlussunterbringung aus den Jahren 2015 und 2016 und ist laut Landratsamt ab ca. 9.000 Einwohner bzw. ab ca. 64 Personen in der Anschlussunterbringung gegeben. Eine verbindliche Aussage kann aber erst nach Rückmeldung des Ministeriums voraussichtlich ab September 2017 erfolgen.

 

Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise in Baden-Württemberg. Die Landkreise übernehmen die Bündelung der Anträge.

Da ein Antrag auf Förderung mindestens 1 VZÄ beinhaltet, können auch mehrere Gemeinden und zusammen mit dem Landkreis einen Antrag stellen.

 

Generell würde die Verwaltung aufgrund der Vorteile in der Personalhoheit und in den klar geregelten Zuständigkeiten einen eigenständigen Antrag befürworten. Sollte die VZÄ nicht erreicht werden, werden weitere Gespräche mit anderen Kommunen bzw. dem Landkreis gesucht.

 

Eine Antragstellung ist frühestens nach Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift, voraussichtlich Juli 2017, möglich. Dem Landkreis sollte bis Ende des Monats eine Absichtserklärung über das weitere Vorgehen mitgeteilt werden.

 


  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landkreis in Verhandlungen über die Anmietung von Räumlichkeiten in dem Gebäude Hülbener Str. 109 zu treten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag im Rahmen des Paktes für Integration für die Personalkosten eines Integrationsmanager(in) zu stellen.

Sollte die Gemeinde keine Vollzeitäquivalenz erhalten, sind mit möglichen Kooperationspartnern (umliegende Gemeinden oder Landkreis) entsprechende Vereinbarungen zur Mittelbeantragung zu treffen.

 


  1. Die Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten sind außerplanmäßig.
  2. Die Personalkosten für den Integrationsmanager werden bis zu 61.000 € über die Fördermittel vom Bund übernommen. Es fallen lediglich Fixkosten im Form eines Büro, Büroausstattung, etc. an.