Betreff
Jahresbericht der Musikschule Metzingen für das Jahr 2017
Vorlage
8070 öff
Aktenzeichen
333.53
Art
Informationsvorlage

Der Jahresbericht der Musikschule Metzingen wird dem Gremium laut VA Beschluss vom 25.11.2008 in der GR-Vorlage 8070-1 zur Kenntnis gegeben.

Nachfolgend eine Tabelle zur Entwicklung der Schülerzahlen und Kosten, die für die Gemeinde anfallen:

 

Jahr

Anzahl Schüler

Anteil Dettingen pro Jahr in €

Kosten pro

Schüler/Jahr in €

 Elternanteil 
Auswärtigenzuschlag für Dettingen

Anteil

Gemeinde

pro Jahr

2006

150

39.847,50

265,65

5.580,00 €

34.267.50 €

2007

153

40.358,34

263,78

5.691,60 €

34.666,74 €

2008

154

40.743,78

264,57

5.728,80 €

35.014,98 €

2009

176

46.592,48

264,73

6.547,20 €

40.025,28 €

2010

171

46.412,82

271,42

6.361,20 €

40.051,62 €

2011

161

46.240,81

287,21

5.989,20 €

40.251,61 €

2012

166

49.194,10

296,35

6.175,20 €

43.018,90 €

2013

171

54.278,82

317,42

6.361,20 €

47.917,62 €

2014

165

55.689,15

337,51

6.138,00 €

49.551,15 €

2015

156

54.873,00

351,75

5.803,20 €

49.069,80 €

2016

166

58.669,38

353,43

6.175,20 €

52.494,18 €

2017

154

63.327,88

411,22

5.728,80 €

57.599,08 €

 

Erläuterung zur Tabelle:

 

Die Anzahl der Schüler wird jeweils zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres festgestellt.

 

Die Gemeinde leistet jedes Jahr pro Schüler eine Vorauszahlung in Höhe von 220 €/ Schüler. Nach Abschluss des Jahres, wird der „Restbetrag“ für die Gemeinde berechnet.

 

Die Kosten pro Schüler sind die Kosten, die ein Schüler bei der Musikschule verursacht. Davon geht noch der Elternanteil in Höhe von 3,10 € x 12 Monate = 37,20 € weg.

 

Beispiel für das Jahr 2017:

411,22 € Kosten pro Schüler abzgl. Elternanteil in Höhe von 37,20 € ergibt 374,02 €.

Diesen Anteil bezahlte die Gemeinde pro Schüler im Jahr 2017 an die Musikschule Metzingen.

 

Neue Budgetierungsvereinbarung:

 

Ergänzend weist die Verwaltung noch darauf hin, dass ab dem Jahr 2018 die neue Budgetierungsvereinbarung mit der Musikschule in Kraft tritt. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.10.2017 einstimmig beschlossen. Seit 2018 überweist die Gemeinde Dettingen entsprechend §3 der Budgetierungsvereinbarung im März (01.03.2018) einen Grundzuschuss in Höhe von 64.100 € pro Jahr. Darüber hinaus werden finanzielle Mehrbelastungen für die Musikschule, die sich aus den jeweiligen Tarifabschlüssen ergeben, nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel dem jährlichen Barzuschuss hinzugerechnet. Die endgültige Abrechnung für das Jahr 2018 erfolgt dann Ende Januar 2019. (siehe auch GR-Vorlage 7953/1 vom 19.10.2017)