hier: Einrichtung eines Naturkindergartens
1. Allgemeines
Kindertageseinrichtungen
weisen ein breites Spektrum verschiedener pädagogischer Ansätze auf. Zu den
erfolgreichen Ansätzen gehören auch die Naturkindergärten, die als Alternative
zu traditionellen Einrichtungen viel Resonanz erfahren: Für die Kinder soll
kein „Kinderraum“ künstlich geschaffen werden, sondern der vorhandene
„Naturraum“ erleb- und erfahrbar gemacht werden.
Naturkindergärten
stärken und sensibilisieren die kindliche Entwicklung in besonderer Weise. Der
„unbegrenzte“ Raum in der Natur bietet ideale Bewegungsmöglichkeiten,
unterstützt die Entwicklung der Kinder in ihrer emotionalen Stabilität und ihre
sozialen Kompetenzen. Durch den kontinuierlichen Aufenthalt im Freien
entwickeln Kinder eine hohe Sensibilität für die Natur sowie Gefühle von
Vertrautheit in Bezug auf Pflanzen, Tiere, Erde, Luft und Wasser.
In anderen Kommunen
bestehen Naturkindergärten (Waldkindergärten) schon seit einigen Jahren und sie
werden dort sehr gut angenommen.
Auch in Dettingen
gibt es schon länger immer wieder Anfragen nach einem Naturkindergarten, einige
Dettinger Kinder haben auch Einrichtungen in den Nachbargemeinden besucht. Dort
werden auswärtige Kinder zwischenzeitlich jedoch nicht mehr aufgenommen.
Anfang des Jahres
wurden zwischen der Verwaltung und der Evangelischen Kirchengemeinde als Träger
der Kindergärten erste Überlegungen zu einem Waldkindergarten in Dettingen
angestellt. Die Idee wurde dem Gemeinderat im Rahmen der Bedarfsplanung im Juli
2018 mitgeteilt und vom Gremium positiv zur Kenntnis genommen.
Es folgten dann
weitere Überlegungen zum Standort, dem Konzept und den Rahmenbedingungen, die
Grundlage für den aktuellen Beschluss im Gemeinderat sind.
2. Standort:
Die Verwaltung hat
in Abstimmung mit der Kirche verschiedene Standorte diskutiert. In der engeren
Auswahl waren die Standorte
- im
„Füßle“
- am
„Sommerberg“ und
- am
Waldheim (Naturfreundehaus)
Im Füßle könnte die
„Füßleshütte“ als Schutzhütte mitgenutzt werden und auch das Gelände um die
beiden Hütten herum wäre für einen Naturkindergarten sehr attraktiv. Allerdings
wäre die Erreichbarkeit insbesondere bei schlechtem Wetter und Schneefall eher
schwierig, da keine geteerte Zufahrtsstraße vorhanden ist.
Auch ein Standort
am Sommerberg wurde geprüft, dort könnte ein Waldkindergarten mit einem
Bauwagen als Schutzraum eingerichtet werden. Hier liegen aber die meisten
Flächen im Naturschutzgebiet, so dass die Genehmigung vermutlich schwierig oder
mit vielen Einschränkungen verbunden wäre.
Geeignetster
Standort wäre aus Sicht der Verwaltung und der Kirche das Waldheim der
Naturfreunde. Der dortige Seminarraum könnte als Schutzhütte angemietet werden,
im Waldheim selbst gibt es Toiletten die von außen zugänglich sind, die
ebenfalls mit angemietet werden könnten (Eine Toilette ist auch für den
Waldkindergarten laut KVJS Pflicht, wird in anderen Einrichtungen mit
Campingtoiletten abgedeckt). Am Waldheim ist auch fließend Wasser vorhanden,
was sonst in Kanistern von den Eltern täglich angefahren werden müsste. Die
Naturfreunde würden der Nutzung durch den Waldkindergarten grundsätzlich
zustimmen. Die Regelung würde über eine Nutzungsvereinbarung erfolgen.
Die Zufahrt erfolgt
über eine geteerte Straße, die im Winter vom Bauhof in Großteilen sowieso mit
erster Priorität geräumt wird, weil es auch die Zufahrt zum Hochbehälter
Rossberg ist. Hier müsste der Winterdienst lediglich um den letzten Stich hoch
zum Waldheim erweitert werden.
Auf dem Gelände des
Waldheims könnte die große Wiese mit Bolzplatz und Kinderspielplatz vom
Naturkindergarten genutzt werden. Die Wiese unterhalb des Seminarraums stünde
ebenfalls dem Naturkindergarten zur Verfügung. Dort könnten Einrichtungen wie
ein Sitzkreis, ein Tipi aus Ästen, ein Kräuterbeet, … eingerichtet werden.
Auch eine gemauerte
Feuerstelle wäre vorhanden.
3. Bedarf
Ursprünglich war
vorgesehen, über den Naturkindergarten im Rahmen der Bedarfsplanung 2019/20 zu
beraten. In der aktuellen Situation, in der die Ganztagesplätze nicht mehr
ausreichen, wäre der Naturkindergarten jedoch ein attraktives Zusatzangebot zum
13:00 Uhr-Modell. Außerdem wäre ein Start des Naturkindergartens im Frühjahr
auch für die Kinder sanfter als im Herbst. Deshalb schlägt die Verwaltung vor,
den Kindergarten bereits zum 1.4.2019 einzurichten.
Der
Waldkindergarten ist eingruppig vorgesehen, d.h. es handelt sich um 20
Betreuungsplätze. Die Betreuungszeit beträgt 6 Stunden täglich, entsprechend
einer Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten. Vorschlag der Verwaltung wäre
eine Betreuung von 7:30 – 13:30 Uhr.
4. Konzeption
Um einen Eindruck
zu gewinnen, wie die umliegenden Naturkindergärten arbeiten, fand eine kleine
Besichtigungsfahrt mit Vertretern der Kirchenpflege, Gemeinde und Erzieherinnen
statt.
Die Kirche hat sich
anschließend Gedanken zur Konzeption des Naturkindergartens gemacht. Das
Entwurfspapier ist als GR-Drucksache 8101-1 beigefügt.
Zum Konzept des
Waldkindergartens gehört unter anderem die Ausweisung von festen
Waldabschnitten, die von den Kindern bespielt werden dürfen. Folgende Plätze
wären hier aus Sicht von Verwaltung und Kirche passend:
·
Erdschlipf
·
Lindenallee
·
Hintere
Felsenquelle (Hinterer Felsen)
·
Calverbühl
Ein erstes
Abstimmungsgespräch mit dem Förster, Herrn Wahl, hat hier bereits
stattgefunden; die endgültige Erlaubnis muss beim Forstamt noch beantragt
werden.
5. Elternbeitrag
Da die
Betreuungszeit der Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten entspricht,
schlägt die Verwaltung vor, den Elternbeitrag entsprechend des 13-Uhr-Modells
festzusetzen. Eine Umfrage bei den umliegenden Kommunen hat ergeben, dass diese
gleich verfahren. Der Vorschlag ist als GR-Vorlage 8101-2 beigefügt.
6. Weiteres Vorgehen
Stimmt der
Gemeinderat der Einrichtung des Naturkindergartens wie vorgeschlagen zu, sind
folgende nächste Schritte geplant:
·
Beteiligung
der Behörden (Forst, Naturschutz, etc.)
·
Erarbeitung
einer Nutzungsvereinbarung mit den Naturfreunden
·
Stellenausschreibung
·
Beantragung
einer Betriebserlaubnis beim KVJS
1. Der Einrichtung eines Naturkindergartens
wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Standort soll das Gelände um das Waldheim
sein. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Naturfreunden eine entsprechende
Nutzungsvereinbarung zu erarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung
vorzulegen.
3. Die Einrichtung des Naturkindergartens soll
zum 1.4.2019 erfolgen.
4. Der Elternbeitrag wird entsprechend dem Beitrag für das 13-Uhr-Modell festgesetzt.
Es fallen
regelmäßige Kosten für Miete, Nebenkosten und Reinigung der Schutzhütte und
Toiletten an, sowie Personalkosten für 2,5 Stellen. Diese Kosten sind in den
Betriebskosten für die Kindergärten 2019 bereits dargestellt.
Hinzu kommen die
Kosten für die Erstausstattung, bspw. Schränke im Schutzraum, und (falls
erforderlich) bauliche Maßnahmen. Hierfür wurden insgesamt 10.000 € im Haushalt
2019 vorgesehen.