Betreff
Kinderbetreuung
hier: Einrichtung eines Naturkindergartens
Vorlage
8101 öff
Art
Beschlussvorlage

1. Allgemeines

 

Kindertageseinrichtungen weisen ein breites Spektrum verschiedener pädagogischer Ansätze auf. Zu den erfolgreichen Ansätzen gehören auch die Naturkindergärten, die als Alternative zu traditionellen Einrichtungen viel Resonanz erfahren: Für die Kinder soll kein „Kinderraum“ künstlich geschaffen werden, sondern der vorhandene „Naturraum“ erleb- und erfahrbar gemacht werden.

 

Naturkindergärten stärken und sensibilisieren die kindliche Entwicklung in besonderer Weise. Der „unbegrenzte“ Raum in der Natur bietet ideale Bewegungsmöglichkeiten, unterstützt die Entwicklung der Kinder in ihrer emotionalen Stabilität und ihre sozialen Kompetenzen. Durch den kontinuierlichen Aufenthalt im Freien entwickeln Kinder eine hohe Sensibilität für die Natur sowie Gefühle von Vertrautheit in Bezug auf Pflanzen, Tiere, Erde, Luft und Wasser.

 

In anderen Kommunen bestehen Naturkindergärten (Waldkindergärten) schon seit einigen Jahren und sie werden dort sehr gut angenommen.

 

Auch in Dettingen gibt es schon länger immer wieder Anfragen nach einem Naturkindergarten, einige Dettinger Kinder haben auch Einrichtungen in den Nachbargemeinden besucht. Dort werden auswärtige Kinder zwischenzeitlich jedoch nicht mehr aufgenommen.

 

Anfang des Jahres wurden zwischen der Verwaltung und der Evangelischen Kirchengemeinde als Träger der Kindergärten erste Überlegungen zu einem Waldkindergarten in Dettingen angestellt. Die Idee wurde dem Gemeinderat im Rahmen der Bedarfsplanung im Juli 2018 mitgeteilt und vom Gremium positiv zur Kenntnis genommen.

 

Es folgten dann weitere Überlegungen zum Standort, dem Konzept und den Rahmenbedingungen, die Grundlage für den aktuellen Beschluss im Gemeinderat sind.

 

 

2. Standort:

 

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Kirche verschiedene Standorte diskutiert. In der engeren Auswahl waren die Standorte

 

  • im „Füßle“
  • am „Sommerberg“ und
  • am Waldheim (Naturfreundehaus)

 

Im Füßle könnte die „Füßleshütte“ als Schutzhütte mitgenutzt werden und auch das Gelände um die beiden Hütten herum wäre für einen Naturkindergarten sehr attraktiv. Allerdings wäre die Erreichbarkeit insbesondere bei schlechtem Wetter und Schneefall eher schwierig, da keine geteerte Zufahrtsstraße vorhanden ist.

 

Auch ein Standort am Sommerberg wurde geprüft, dort könnte ein Waldkindergarten mit einem Bauwagen als Schutzraum eingerichtet werden. Hier liegen aber die meisten Flächen im Naturschutzgebiet, so dass die Genehmigung vermutlich schwierig oder mit vielen Einschränkungen verbunden wäre.

 

Geeignetster Standort wäre aus Sicht der Verwaltung und der Kirche das Waldheim der Naturfreunde. Der dortige Seminarraum könnte als Schutzhütte angemietet werden, im Waldheim selbst gibt es Toiletten die von außen zugänglich sind, die ebenfalls mit angemietet werden könnten (Eine Toilette ist auch für den Waldkindergarten laut KVJS Pflicht, wird in anderen Einrichtungen mit Campingtoiletten abgedeckt). Am Waldheim ist auch fließend Wasser vorhanden, was sonst in Kanistern von den Eltern täglich angefahren werden müsste. Die Naturfreunde würden der Nutzung durch den Waldkindergarten grundsätzlich zustimmen. Die Regelung würde über eine Nutzungsvereinbarung erfolgen.

 

Die Zufahrt erfolgt über eine geteerte Straße, die im Winter vom Bauhof in Großteilen sowieso mit erster Priorität geräumt wird, weil es auch die Zufahrt zum Hochbehälter Rossberg ist. Hier müsste der Winterdienst lediglich um den letzten Stich hoch zum Waldheim erweitert werden.

 

Auf dem Gelände des Waldheims könnte die große Wiese mit Bolzplatz und Kinderspielplatz vom Naturkindergarten genutzt werden. Die Wiese unterhalb des Seminarraums stünde ebenfalls dem Naturkindergarten zur Verfügung. Dort könnten Einrichtungen wie ein Sitzkreis, ein Tipi aus Ästen, ein Kräuterbeet, … eingerichtet werden.

 

Auch eine gemauerte Feuerstelle wäre vorhanden.

 

 

3. Bedarf

Ursprünglich war vorgesehen, über den Naturkindergarten im Rahmen der Bedarfsplanung 2019/20 zu beraten. In der aktuellen Situation, in der die Ganztagesplätze nicht mehr ausreichen, wäre der Naturkindergarten jedoch ein attraktives Zusatzangebot zum 13:00 Uhr-Modell. Außerdem wäre ein Start des Naturkindergartens im Frühjahr auch für die Kinder sanfter als im Herbst. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Kindergarten bereits zum 1.4.2019 einzurichten.

 

Der Waldkindergarten ist eingruppig vorgesehen, d.h. es handelt sich um 20 Betreuungsplätze. Die Betreuungszeit beträgt 6 Stunden täglich, entsprechend einer Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten. Vorschlag der Verwaltung wäre eine Betreuung von 7:30 – 13:30 Uhr.

 

 

 

4. Konzeption

Um einen Eindruck zu gewinnen, wie die umliegenden Naturkindergärten arbeiten, fand eine kleine Besichtigungsfahrt mit Vertretern der Kirchenpflege, Gemeinde und Erzieherinnen statt. 

 

Die Kirche hat sich anschließend Gedanken zur Konzeption des Naturkindergartens gemacht. Das Entwurfspapier ist als GR-Drucksache 8101-1 beigefügt.

 

Zum Konzept des Waldkindergartens gehört unter anderem die Ausweisung von festen Waldabschnitten, die von den Kindern bespielt werden dürfen. Folgende Plätze wären hier aus Sicht von Verwaltung und Kirche passend:

·         Erdschlipf

·         Lindenallee

·         Hintere Felsenquelle (Hinterer Felsen)

·         Calverbühl

 

Ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Förster, Herrn Wahl, hat hier bereits stattgefunden; die endgültige Erlaubnis muss beim Forstamt noch beantragt werden.

 

 

5. Elternbeitrag              

 

Da die Betreuungszeit der Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten entspricht, schlägt die Verwaltung vor, den Elternbeitrag entsprechend des 13-Uhr-Modells festzusetzen. Eine Umfrage bei den umliegenden Kommunen hat ergeben, dass diese gleich verfahren. Der Vorschlag ist als GR-Vorlage 8101-2 beigefügt.

 

6. Weiteres Vorgehen

 

Stimmt der Gemeinderat der Einrichtung des Naturkindergartens wie vorgeschlagen zu, sind folgende nächste Schritte geplant:

·         Beteiligung der Behörden (Forst, Naturschutz, etc.)

·         Erarbeitung einer Nutzungsvereinbarung mit den Naturfreunden

·         Stellenausschreibung

·         Beantragung einer Betriebserlaubnis beim KVJS

 


1.       Der Einrichtung eines Naturkindergartens wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.       Standort soll das Gelände um das Waldheim sein. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Naturfreunden eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu erarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.       Die Einrichtung des Naturkindergartens soll zum 1.4.2019 erfolgen.

 

4.    Der Elternbeitrag wird entsprechend dem Beitrag für das 13-Uhr-Modell festgesetzt.


Es fallen regelmäßige Kosten für Miete, Nebenkosten und Reinigung der Schutzhütte und Toiletten an, sowie Personalkosten für 2,5 Stellen. Diese Kosten sind in den Betriebskosten für die Kindergärten 2019 bereits dargestellt.

 

Hinzu kommen die Kosten für die Erstausstattung, bspw. Schränke im Schutzraum, und (falls erforderlich) bauliche Maßnahmen. Hierfür wurden insgesamt 10.000 € im Haushalt 2019 vorgesehen.