Die bisher gültige Entschädigungssatzung für die
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Dettingen an der Erms trat am
01.01.2002 in Kraft. Im gemeinsamen Schreiben des Gemeindetags, Städtetags und
Landesfeuerwehrverbands vom 09.10.2017 wurden die gemeinsam verabschiedeten
Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige bekanntgemacht. In der aktuellen Entschädigungssatzung
(GR-Vorlage 8102/1) wurden diese Orientierungswerte eingearbeitet. Im August
dieses Jahres erschien vom Gemeindetag die Feuerwehrentschädigungssatzung
(FwES) als Mustersatzung für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Gemeindefeuerwehr nach §16 FwG. Diese Mustersatzung wurde ebenfalls übernommen.
Im Feuerwehrausschuss am 17.07.2018 wurde die neue
Höhe der jeweiligen Entschädigungen abgestimmt. Der Feuerwehrausschuss äußerte
hier den Wunsch, dass die zusätzliche Entschädigung (Jahrespauschale) für den
stellvertretenden Kommandanten entgegen des entsprechenden Orientierungswertes
erhöht wird. Über diese Erhöhung ist kein Vorschlag vorhanden, vielmehr sollte
der Gemeinderat in der Sitzung am 13.12.2018 darüber beraten, ob und in welcher
Höhe diese Erhöhung erfolgen soll.
Im Jahr 2019 wird die
Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) ebenso aktualisiert werden. In dieser
Satzung sind die Kostenersätze die von Dritten, bei entsprechenden Einsätzen
der Feuerwehr zu tragen sind, enthalten. Diese Sätze werden entgegen der
bisherigen FwKS pauschaliert und erhöht, somit steht den höheren Ausgaben bei
den Entschädigungssätzen auch höhere Einnahmen bei Einsätzen mit
Kostenerstattungspflicht entgegen.
Der Gemeinderat stimmt nach Beratung, der Aktualisierung, bzw. der Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) mit Inkrafttreten ab 01.01.2019 zu.
Die Erhöhung für die Entschädigung von Einsätzen, Fortbildungsveranstaltungen und zusätzlichen Entschädigungen wurden in der Mittelanmeldung zum Haushaltsplan 2019 berücksichtigt.