Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Dettingen an der Erms an der 15. Bündelausschreibung Strom der Gt-service GmbH teilgenommen. In dieser Ausschreibung wurde der Lieferzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 vergeben. Diese Ausschreibung hatte jeweils eine einjährige Verlängerungsoption (bis zu drei Mal möglich), sofern der Vertrag nicht vorab durch den Lieferanten oder den Kunden gekündigt wurde. Aufgrund der äußerst geringen Marktpreise, welche bei dieser Ausschreibung erzielt wurden, hat eine Vielzahl der Lieferanten die jeweiligen Verträge gekündigt. Mit Schreiben vom 31.10.2018 wurde der Gemeinde vom aktuellen Stromlieferanten ebenfalls eine Kündigung zum 31.12.2019 übersandt. Dies wurde vom Lieferanten insbesondere durch steigende Beschaffungskosten begründet. Dieser Tatsache geschuldet wird die Gemeinde zum 01.01.2020 vertragsfrei.

 

Mit Schreiben vom 13.12.2018 hat die Gt-service GmbH die 18. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2020-2022 ff. angekündigt. Bei der 18. Bündelausschreibung wird es im Vergleich zu früheren Jahren Änderungen im Verfahren geben.

 

1.    Durch die Gt-service GmbH wird eine Vertragslaufzeit von drei Jahren ausgeschrieben. Bisher wurden nur zwei Jahre ausgeschrieben und es bestand die Möglichkeit, den Vertrag drei Mal für jeweils ein Jahr zu verlängern.

 

2.    Die Beauftragung der Gt-service GmbH erfolgt nicht mehr als Einzelauftrag, sondern als kündbarer Dauerauftrag. Hierfür beträgt die Kündigungsfrist 13 Monate zum Ende der Laufzeit des jeweils ausgeschriebenen Lieferzeitraums der jeweiligen Bündelausschreibung (erstmals zum 31.12.2022).

 

Mit dem o. g. Schreiben wurde zusätzlich die Ausschreibungskonzeption der Gt-service GmbH bekannt gemacht. Diese fasst sich wie folgt zusammen:

 

Die Gemeinde Dettingen an der Erms muss die Beauftragung der Gt-service GmbH bis zum 28. Februar 2019 durchführen. Hierdurch geht die Gemeinde ein Dauerbeauftragungsverhältnis mit der Gesellschaft ein. Das jährliche Entgelt hierfür beträgt 6,80 €/Jahre und Abnahmestelle zzgl. MwSt. Sofern die Gemeinde das Beauftragungsverhältnis nicht fristgerecht kündigt, wird sie an der nächsten Bündelausschreibung automatisch teilnehmen. Die Gemeinde erkennt dadurch das Ausschreibungsergebnis an und verpflichtet sich zur Stromabnahme.

 

Die Gt-service GmbH ist hierbei für die Prüfung von Verträgen; die Zusammenstellung und Auswertung der für die Ausschreibung erforderlichen Daten; die Konzeption und Durchführung einer europaweiten Bündelausschreibung; die Konzeption, Ausfertigung und Versand der Stromlieferverträge; die Begleitung/Beratung bei der Umsetzung des Stromliefervertrages sowie die Vertragskontrolle zuständig. Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sie sich einer auf dem Gebiet des Vergabe- und Energierechts tätigen Anwaltskanzlei.

 

Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeordnung europaweit ausgeschrieben. Nach dem aktuellen Zeitplan wird die Vergabe im Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Der Beschluss des Aufsichtsrates der GT-serivce GmbH über die geplante Zuschlagserteilung, sowie die Zuschlagserteilung selbst sind für September 2019 geplant.

 

Aufgrund der bisher erreichten Preise bei der Strombeschaffung durch die Bündelausschreibung und den reibungslosen Ablauf sind der Verwaltung derzeit keine besseren Alternativen zur Strombeschaffung bekannt.

 


1.    Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 13.12.2018 zur Kenntnis.

2.    Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Dettingen an der Erms ab 01.01.2020 dauerhaft zu beauftragen.

3.    Der Gemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an die Gt-service GmbH, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

4.    Die Gemeinde Dettingen an der Erms verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich, zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 


Über die Teilnahme an dieser Strombündelausschreibung ist sichergestellt, dass die Gemeinde den Stromeinkauf zu den jeweils aktuellen Marktbedingungen realisieren kann.

 

Für die Vergabe des Stromeinkaufs sind im Haushaltsplan für das Jahr 2019 unter der Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.000 € eingestellt. Die Folgejahre werden mit einem entsprechenden Ansatz für die Deckung der Kosten versehen.

Für das Dauerbeauftragungsverhältnis mit der Gt-service GmbH fallen 6,80 €/Jahr und Abnahmestelle zzgl. MwSt. an. Die Gemeinde Dettingen an der Erms hat in der aktuellen Ausschreibung 87 Abnahmestellen was einem jährlichen Entgelt von ca. 705 € (brutto) entspricht.

 

Die Strombezugskosten können für das Jahr 2019 auf ca. 380.000 € für die Straßenbeleuchtung, die kommunalen Liegenschaften sowie die Wasserversorgung geschätzt werden.