hier: Bauerlaubnis und Besitzüberlassungsvereinbarung für die gemeindeeigenen Grundstücke
Eine Abänderung der Kreuzungssituation an der
Bleiche ist aus verkehrlichen Gründen seit längerer Zeit dringend geboten.
Hierzu hat der Gemeinderat auch bereits beraten und einen entsprechenden
gemeinsamen Antrag mit der Stadt Bad Urach formuliert. Zwischenzeitlich hat das
Regierungspräsidium mitgeteilt, auf Basis der beigefügten Planskizze (siehe
Drucksachen-Nr.8117-1) in die weitere Planung einsteigen zu wollen.
Auf dieser Grundlage sind insgesamt mehrere
landwirtschaftliche Grundstücke der Gemeinde mit einer Gesamtfläche von 2.915
m² betroffen (Lagepläne – siehe Drucksachen-Nr. 8117-2 bis 8117-5).
Im Weiteren erfolgt die Inanspruchnahme von
Verkehrs- und Wegeflächen für den Ausbau dieser Kreuzungsanlage. Wie bereits
oben dargelegt soll die Höhe der Entschädigung für den Grunderwerb zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen. Unabhängig von der Höhe der
Grundstücksentschädigungen ist es für die Gemeinde wesentlich, dass diese
Baumaßnahme baldmöglichst realisiert wird. Insoweit ist für die Gemeinde die Höhe
der Entschädigung nicht vordringlich, sondern die Umsetzung/ Realisierung der
Maßnahme.
Nach Rücksprache mit dem Planungsamt wurde von
Herrn Höllwarth folgendes mitgeteilt:
Aus planungsrechtlicher Sicht wären die Erteilung einer Bauerlaubnis sowie der Abschluss einer Besitzüberlassungsvereinbarung zu begrüßen. Sofern von allen betroffenen Grundstückseigentümern entsprechende Erlaubnisse und Vereinbarungen getroffen werden, könnte dies das Verfahren zur Erlangung von Planungs- und Baurecht für den geplanten Kreuzungsumbau deutlich vereinfachen und beschleunigen. Laut Mitteilung des Regierungspräsidiums wäre in diesem Falle eine „Absehensentscheidung“ als realistisch anzusehen, welche einen förmlichen Planfeststellungsbeschluss ersetzt. Auf Grundlage einer solchen Absehensentscheidung müssten somit keine weiteren planungsrechtlichen Schritte unternommen werden, um die Ertüchtigung des Kreuzungsbereichs vornehmen zu können.
Im Weiteren wird informiert, dass das Regierungspräsidium die Bestandsvermessung beauftragt hat und hier bereits vor Ort Aufnahmen erfolgen.
Insoweit empfiehlt die Verwaltung der Bauerlaubnis und Besitzübergabevereinbarung zuzustimmen und die kurzfristige Realisierung zu begrüßen.
Anlage:
Drucksachen-Nr. 8117-1: Planskizze
Drucksachen-Nr. 8117-2: Anschreiben RP mit Bauerlaubnis und Besitzübergabe
Drucksachen-Nr. 8117-3 bis 8117-6: Lagepläne
1.
Die Gemeinde stimmt der
Bauerlaubnis und Besitzüberlassungsvereinbarung zu.
2.
Die Gemeinde begrüßt die geplante
Baumaßnahme ausdrücklich und insbesondere auch die kurzfristige Umsetzung.
Insgesamt stellt die Gemeinde für diese Baumaßnahme
Flächen im Umfang von
2.915 m² bereit. Die rechtsverbindliche Regelung des Grunderwerbs, insbesondere
bezüglich Kaufpreis und etwaiger sonstiger Entschädigungen erfolgt gesondert
durch notariellen Vertrag. Hierzu hat das Regierungspräsidium noch keinen
Vorschlag unterbreitet.