Betreff
Umbau der Einmündung B 28/Anschluss Bleiche
hier: Bauerlaubnis und Besitzüberlassungsvereinbarung für die gemeindeeigenen Grundstücke
Vorlage
8117 öff
Aktenzeichen
651.21, 022.3
Art
Beschlussvorlage

Eine Abänderung der Kreuzungssituation an der Bleiche ist aus verkehrlichen Gründen seit längerer Zeit dringend geboten. Hierzu hat der Gemeinderat auch bereits beraten und einen entsprechenden gemeinsamen Antrag mit der Stadt Bad Urach formuliert. Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium mitgeteilt, auf Basis der beigefügten Planskizze (siehe Drucksachen-Nr.8117-1) in die weitere Planung einsteigen zu wollen.

 

Auf dieser Grundlage sind insgesamt mehrere landwirtschaftliche Grundstücke der Gemeinde mit einer Gesamtfläche von 2.915 m² betroffen (Lagepläne – siehe Drucksachen-Nr. 8117-2 bis 8117-5).

 

Im Weiteren erfolgt die Inanspruchnahme von Verkehrs- und Wegeflächen für den Ausbau dieser Kreuzungsanlage. Wie bereits oben dargelegt soll die Höhe der Entschädigung für den Grunderwerb zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Unabhängig von der Höhe der Grundstücksentschädigungen ist es für die Gemeinde wesentlich, dass diese Baumaßnahme baldmöglichst realisiert wird. Insoweit ist für die Gemeinde die Höhe der Entschädigung nicht vordringlich, sondern die Umsetzung/ Realisierung der Maßnahme.

 

Nach Rücksprache mit dem Planungsamt wurde von Herrn Höllwarth folgendes mitgeteilt:

Aus planungsrechtlicher Sicht wären die Erteilung einer Bauerlaubnis sowie der Abschluss einer Besitzüberlassungsvereinbarung zu begrüßen. Sofern von allen betroffenen Grundstückseigentümern entsprechende Erlaubnisse und Vereinbarungen getroffen werden, könnte dies das Verfahren zur Erlangung von Planungs- und Baurecht für den geplanten Kreuzungsumbau deutlich vereinfachen und beschleunigen. Laut Mitteilung des Regierungspräsidiums wäre in diesem Falle eine „Absehensentscheidung“ als realistisch anzusehen, welche einen förmlichen Planfeststellungsbeschluss ersetzt. Auf Grundlage einer solchen Absehensentscheidung müssten somit keine weiteren planungsrechtlichen Schritte unternommen werden, um die Ertüchtigung des Kreuzungsbereichs vornehmen zu können.

 

Im Weiteren wird informiert, dass das Regierungspräsidium die Bestandsvermessung beauftragt hat und hier bereits vor Ort Aufnahmen erfolgen.

 

Insoweit empfiehlt die Verwaltung der Bauerlaubnis und Besitzübergabevereinbarung zuzustimmen und die kurzfristige Realisierung zu begrüßen.

 

Anlage:

Drucksachen-Nr. 8117-1: Planskizze

Drucksachen-Nr. 8117-2: Anschreiben RP mit Bauerlaubnis und Besitzübergabe

Drucksachen-Nr. 8117-3 bis 8117-6: Lagepläne

 


1.    Die Gemeinde stimmt der Bauerlaubnis und Besitzüberlassungsvereinbarung zu.

2.    Die Gemeinde begrüßt die geplante Baumaßnahme ausdrücklich und insbesondere auch die kurzfristige Umsetzung.

 


Insgesamt stellt die Gemeinde für diese Baumaßnahme Flächen im Umfang von
2.915 m² bereit. Die rechtsverbindliche Regelung des Grunderwerbs, insbesondere bezüglich Kaufpreis und etwaiger sonstiger Entschädigungen erfolgt gesondert durch notariellen Vertrag. Hierzu hat das Regierungspräsidium noch keinen Vorschlag unterbreitet.