Mit der Verpflichtung geben die Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen.
Die Verpflichtung der Gemeinderäte durch den Bürgermeister gilt nur für die Dauer der
Amtszeit, d.h. auch wiedergewählte Gemeinderäte sind für die neue Amtszeit neu zu
verpflichten.
Die Verpflichtung erfolgt mit folgender Formel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft
zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Da Herr Gemeinderat Jochen Rehm bei der konstituierenden Sitzung am 25.07.2019 nicht anwesend sein konnte, ist die Verpflichtung noch vorzunehmen.,