Vorstellung der geänderten Ausführung
Die Gebäude der ehemaligen Eisenlohrschen Fabrik
sollen zu Wohngebäuden umgebaut werden. Die Projektgesellschaft hat dafür im
März 2017 eine Baugenehmigung erhalten. Mit der Gemeinde Dettingen an der Erms
wurde eine „Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen“ im Rahmen des
Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“ abgeschlossen, um eine Förderung aus
Sanierungsmitteln zu erhalten.
Im Weiteren wurden vom Landesamt für Denkmalpflege
umfangreiche Gutachten eingefordert, um die Auswirkungen der geplanten
Baumaßnahme auf die denkmalgeschützte Gebäudesubstanz beurteilen zu können. Die
erforderlichen Gutachten wurden Anfang 2019 eingereicht und geprüft.
Unter Berücksichtigung, dass
- teils
erhebliche Schäden durch den Brand am Langhaus, Materialermüdung und durch
unterlassenen Bauunterhalt bestehen,
- es
bereits früher zu mehr Verlusten an historischer Substanz gekommen ist, als
augenscheinlich erkennbar,
- durch
die Umbauplanung weitere Substanzverluste erfolgen werden,
kommt das Landesamt für Denkmalpflege zur
Gesamtbeurteilung:
„Die
Summe der Verluste an historischer Bausubstanz durch Umbauplanung und durch die
ermittelten Schäden ist inzwischen so hoch, dass die Kulturdenkmaleigenschaft
der Fabrikanlage durch die Umsetzung der geplanten und genehmigten Sanierung
verloren gehen wird.“
In der Konsequenz wird das Landesamt für
Denkmalpflege das Objekt aus dem Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und
Kunstdenkmale streichen.
Die Eisenlohrsche Farbik stellt ein
ortsbildprägendes Gebäude dar, das von der industriellen Geschichte in der
Gemeinde Dettingen an der Erms zeugt. Es besteht ein besonderes Interesse der
Gemeinde, der Bürgerschaft und des Landes die Gebäude zu erhalten. Nachdem die
Beseitigung von denkmalgeschützter Substanz grundsätzlich nicht förderfähig
ist, hält das Wirtschaftsministerium des Landes in diesem besonderen Fall eine
Förderung für gerechtfertigt. Der Verlust der Denkmaleigenschaft ist nicht
primär durch den geplanten Umbau zu vertreten, sondern der Brand hat
wesentliche Teile des Denkmals zerstört. Eine Sanierung und Umnutzung der
Fabrikanlage unter Erhalt der Denkmaleigenschaft wäre nunmehr unwirtschaftlich
und es stünde zu befürchten, dass die Fabrikanlage ohne Sanierung völlig
zerfällt und sich der städtebauliche Missstand verstetigt anstatt beseitigt
wird.
Voraussetzung für eine Förderung aus
Sanierungsmitteln ist die Umsetzung der bereits genehmigten Planung und eine
Sanierung, die möglichst große Teile der schützenswerten Bausubstanz erhält. Um
dies zu gewährleisten hat der Bauherr ein Sanierungskonzept vorgelegt, das die
geplanten Maßnahmen detailliert beschreibt und insbesondere darlegt, welche
Bausubstanz wie erhalten werden wird.
Vertreter der Projektgesellschaft stellen in der
Sitzung die geplante Ausführung vor.
Über die Anpassung der bestehenden „Vereinbarung
über Erneuerungsmaßnahmen“ und über die Höhe einer Förderung aus
Sanierungsmitteln wird nicht öffentlich beraten.
Die Projektgesellschaft hat mittlerweile die Baufreigabe erhalten und mit den Arbeiten zum Herstellen der Tiefgarage begonnen.