hier: Auswahlentscheidung neues Wohngebiet
Mitte des Jahres 2018 hatte sich der Gemeinderat in seiner
Entscheidungsfindung zum Thema Wohnbaulandentwicklung mithilfe einer Vielzahl
von Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und anhand von harten
Ausschlusskriterien (z.B. ungeeignete Topografie oder Geologie) auf 4
potenzielle Gebiete verständigt, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauland
vorgesehen sind und weiter untersucht werden sollten.
Hierbei handelte es sich um folgende Gebiete:
- Kühsteiggasse
- Oberer Wolfgarten
II
- Vor Buchhalden
- Hinter der Ziegelhütte
Aufgrund der Grundstückssituation konnte das Gebiet „Hinter der
Ziegelhütte“ gesondert betrachtet und weiterverfolgt werden. Hier wurde in der
Gemeinderatssitzung vom September bereits der Aufstellungsbeschluss für ein
Bebauungsplanverfahren gefasst.
Die verbliebenen drei Gebiete sollten daraufhin näher auf ihre Eignung
zur Entwicklung als Wohngebiet geprüft werden. Die STEG Stadtentwicklung
GmbH wurde hierzu mit Datum vom 22.05.2018 mit einer Wirtschaftlichkeitsanalyse
beauftragt. Hierfür waren zunächst einmal ein Erschließungskonzept und eine
erste Grobkostenschätzung zu erarbeiten. Diese Leistungen wurden mit Zustimmung
des GR in seiner Sitzung am 18.10.2018 an die KMB Plan Werk Stadt GmbH,
Ludwigsburg vergeben.
Um der KMB realistische Geltungsbereiche zur Bearbeitung an die Hand zu
geben, nahm die Verwaltung Kontakt mit dem Regionalverband Neckar-Alb auf, um
die Möglichkeiten einer im Vergleich zum Flächennutzungsplan vergrößerten
Abgrenzung des Gebiets „Vor Buchhalden“ (siehe GR-Vorlage Nr. 8034/3-3 und 8034/3-4 öff) abzuprüfen. Die gewünschte Erweiterungsfläche
liegt danach laut Regionalplan im Bereich eines Regionalen Grünzugs
(Vorbehaltsgebiet) sowie in einem Gebiet für Bodenerhaltung (Vorbehaltsgebiet).
Diesbezüglich muss auf Bebauungsplanebene eine sorgfältige Abwägung der
entsprechenden Belange stattfinden, eine entsprechend vergrößerte Realisierung
des Gebiets scheint aber nicht unmöglich.
Des Weiteren wurde angesichts der bekannten Schutzgebietskulisse im
Bereich „Kühsteiggasse“ gemeinsam mit der KMB das Gespräch mit der zuständigen
unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamts Reutlingen gesucht. Hierbei
wurde deutlich, dass von Seiten der UNB maximal eine einreihige Bebauung im
Gebiet „Kühsteiggasse“ unterstützt werden könnte. Offen blieb zunächst die
Frage, wie verfahrenstechnisch mit dem rechtsgültigen Vogelschutzgebiet in
diesem Bereich umgegangen werden könnte. Es wurde hingegen dringend empfohlen,
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Bereiche „Kühsteiggasse“ und
das direkt angrenzende Gebiet „Oberer Wolfgarten II“ durchzuführen. Hierzu
wurde das Büro Menz Umweltplanung, Tübingen beauftragt, welches im Frühjahr und
Sommer 2019 entsprechende Gebietsbegehungen und Kartierungen vornahm. Um ein
vollständiges Bild zu erhalten, gab die Verwaltung für das Gebiet „Vor
Buchhalden“ zusätzlich noch eine abgeschwächte Variante der
artenschutzrechtlichen Prüfung (sogenannte Habitatpotenzialanalyse) beim Büro
Pustal Landschaftsökologie und Planung, Pfullingen in Auftrag.
Eine ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu den Gebieten
„Kühsteiggasse“ und „Oberer Wolfgarten II“ liegt noch nicht vor. Die Ergebnisse
der Kartierung wurden jedoch bereits in einem gemeinsamen Besprechungstermin
erörtert. Sie finden Sie im Folgenden stichwortartig zusammengefasst:
1. Kühsteiggasse
- Hauptsächlich Streuobstbestand
-
Essentielles
Jagdgebiet der europarechtlich streng geschützten und landesweit stark
gefährdeten Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Breitflügelfledermaus.
-
Im
Gebiet sind 2 FFH-Mähwiesen der Kategorie B vorhanden.
-
Liegt
vollständig im Bereich des Vogelschutzgebiets "Mittlere Schwäbische
Alb".
-
Vorkommen
des im Vogelschutzgebiet ausdrücklich geschützten und landesweit gefährdeten
Halsbandschnäppers im Gebiet mit 3 Brutpaaren. Das gesamte Gebiet ist als
Lebensstätte der Art zu betrachten.
-
Vorkommen
weiterer wertgebender Brutvogelarten der Streuobstwiesen.
è
Für
eine bauliche Entwicklung im Schutzgebiet wären daher aufwändige und
langwierige Ausnahmeverfahren, ggf. bis zur Ebene der Europäischen Union,
notwendig. Unterstützung der UNB hierbei fraglich.
è
Eine
bauliche Entwicklung erscheint unrealistisch.
2. Oberer
Wolfgarten II
-
Gemischtes
Grünland, Streuobstbestand und Acker
-
Essentielles
Jagdgebiet der europarechtlich streng geschützten und landesweit stark
gefährdeten Breitflügelfledermaus.
-
Im
Gebiet sind keine FFH-Mähwiesen vorhanden.
-
Keine
Schutzgebietskulisse
-
Vorkommen
mehrerer wertgebender Brutvogelarten der Streuobstwiesen, darunter auch 1
Brutpaar des landesweit gefährdeten Halsbandschnäppers.
è
Für
eine bauliche Entwicklung wären daher aufwändige und im Voraus umzusetzende
artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie weitere
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (Ausgleich Streuobstflächen) notwendig.
è
Eine
bauliche Entwicklung scheint möglich, jedoch aufwändig und zeitintensiv.
3. Vor
Buchhalden
-
Hauptsächlich
landwirtschaftliche Fläche
-
Im
Gebiet ist ein Teilgrundstück einer FFH-Mähwiese der Kategorie C vorhanden.
-
Keine Schutzgebietskulisse
-
Das
Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter, wertgebender Arten (Offenlandarten,
insb. Feldlerche) konnte im Rahmen der Voruntersuchungen nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Es bedarf diesbezüglich noch weiterer Untersuchungen. Weitere
Artengruppen sind jedoch nicht betroffen.
è
Für
eine bauliche Entwicklung wären dementsprechend überschaubare
artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (z.B. sogenannte Ackerrandstreifen
oder Lerchenfenster, sofern deren Vorkommen überhaupt nachgewiesen wird) sowie
überschaubare naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (flächengleicher Ersatz
FFH-Mähwiese) notwendig.
è
Eine
bauliche Entwicklung scheint möglich bei vertretbarem Aufwand.
Um Beratung der weiteren Vorgehensweise und, sofern möglich, um Festlegung auf ein weiter zu verfolgendes Baugebiet wird gebeten.
-