hier: Pachtvertag Gemeinde Dettingen an der Erms ./. KWG Kommunale Wohnungsbau GmbH
Der Gemeinderat
nimmt den Entwurf vom Pachtvertrag zur Kenntnis und stimmt diesem vom Grundsatz
her und den Wertansätzen mit der Maßgabe zu, dass noch einzelne Anpassungen
nach Vorliegen der Erkenntnisse geregelt werden. Die KWG wird gleichzeitig bevollmächtigt
mit den künftigen Nutzern entsprechende Verträge abzuschließen.
Nachrichtlich wird
mitgeteilt, dass auf Grundlage der bereits erfolgten Beschlussfassungen die
Architekten bereits beauftragt wurden Gespräche mit den interessierten Ärzten
und Unternehmen aus dem Gesundheitssektor aufzunehmen und die Planungen auf
dieser Grundlage zu erstellen. Im Weiteren wurde die Ermittlung von
Datengrundlagen bereits beauftragt sowie Gespräche mit einem
Brandschutzgutachter vor Ort durchgeführt.
Die letzten
Gespräche mit Ärzten und Unternehmen aus dem Gesundheitssektor sowie die
vorliegenden Zusagen zur Anmietung von Räumlichkeiten zeigen das Interesse an
einer Nutzung in diesem zukunftsweisenden Weg auf. Die KWG ist zuversichtlich,
dass die noch nicht zugesagten Flächen in nächster Zeit Nutzer finden werden.
Das Gremium nimmt den geänderten/angepassten Entwurf des Pachtvertrags
zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss auf dieser Grundlage zu.
1. Die KWG-Kommunale Wohnungsbau GmbH übernimmt
die Ausbaumaßnahmen und die Vermietung zum Gesundheitszentrum Uhlandschule.
2. Soweit Baumaßnahmen in den nicht
verpachteten Räumen mitumgesetzt werden, ist die Gemeinde als
Grundstückseigentümer und Nutzer dieser Flächen anteilig an den Kosten zu
beteiligen – eine Kostensumme kann hierzu heute noch nicht genannt werden, da
die Maßnahmen zunächst noch detailliert abzustimmen sind.
3. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
konnten noch nicht abschließend geklärt werden. Soweit die
Brandschutzaußentreppe künftig nicht mehr benötigt wird ist diese von der
Gemeinde auf eigene Kosten zu beseitigen.
4. Die Gemeinde erhält einen Mietzins in Höhe
von 10.000,00 € pro Jahr; dieser Betrag entspricht den anteiligen
Abschreibungen, die den Gemeindehaushalt für dieses Gebäude noch bis zum Jahre
2036 belasten – eine Wertsicherungsklausel ist in den Pachtvertrag aufgenommen.
5.
Für die verpachteten Flächen
werden vom Pächter die anteiligen Betriebskosten ersetzt, welche den
Gemeindehaushalt bisher mit ca. 40.000,00 € pro Jahr für das Gesamtgebäude
belastet haben.