Betreff
Nachnutzung Uhlandschule
hier: Pachtvertag Gemeinde Dettingen an der Erms ./. KWG Kommunale Wohnungsbau GmbH
Vorlage
8133/10 öff
Aktenzeichen
212.0, 022.3, 880.29
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf vom Pachtvertrag zur Kenntnis und stimmt diesem vom Grundsatz her und den Wertansätzen mit der Maßgabe zu, dass noch einzelne Anpassungen nach Vorliegen der Erkenntnisse geregelt werden. Die KWG wird gleichzeitig bevollmächtigt mit den künftigen Nutzern entsprechende Verträge abzuschließen.

                                

Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass auf Grundlage der bereits erfolgten Beschlussfassungen die Architekten bereits beauftragt wurden Gespräche mit den interessierten Ärzten und Unternehmen aus dem Gesundheitssektor aufzunehmen und die Planungen auf dieser Grundlage zu erstellen. Im Weiteren wurde die Ermittlung von Datengrundlagen bereits beauftragt sowie Gespräche mit einem Brandschutzgutachter vor Ort durchgeführt.

 

Die letzten Gespräche mit Ärzten und Unternehmen aus dem Gesundheitssektor sowie die vorliegenden Zusagen zur Anmietung von Räumlichkeiten zeigen das Interesse an einer Nutzung in diesem zukunftsweisenden Weg auf. Die KWG ist zuversichtlich, dass die noch nicht zugesagten Flächen in nächster Zeit Nutzer finden werden.

 


Das Gremium nimmt den geänderten/angepassten Entwurf des Pachtvertrags zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss auf dieser Grundlage zu.

 


1.       Die KWG-Kommunale Wohnungsbau GmbH übernimmt die Ausbaumaßnahmen und die Vermietung zum Gesundheitszentrum Uhlandschule.

 

2.       Soweit Baumaßnahmen in den nicht verpachteten Räumen mitumgesetzt werden, ist die Gemeinde als Grundstückseigentümer und Nutzer dieser Flächen anteilig an den Kosten zu beteiligen – eine Kostensumme kann hierzu heute noch nicht genannt werden, da die Maßnahmen zunächst noch detailliert abzustimmen sind.

 

3.       Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen konnten noch nicht abschließend geklärt werden. Soweit die Brandschutzaußentreppe künftig nicht mehr benötigt wird ist diese von der Gemeinde auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

4.       Die Gemeinde erhält einen Mietzins in Höhe von 10.000,00 € pro Jahr; dieser Betrag entspricht den anteiligen Abschreibungen, die den Gemeindehaushalt für dieses Gebäude noch bis zum Jahre 2036 belasten – eine Wertsicherungsklausel ist in den Pachtvertrag aufgenommen.

 

5.    Für die verpachteten Flächen werden vom Pächter die anteiligen Betriebskosten ersetzt, welche den Gemeindehaushalt bisher mit ca. 40.000,00 € pro Jahr für das Gesamtgebäude belastet haben.