Betreff
Schülerbeförderung
hier: Zuschuss und Verkauf von Schülermonatskarten
Vorlage
8190 öff
Art
Beschlussvorlage

Zu 1.: Die bisherige Abwicklung des Fahrkartenverkaufs im Bus sorgte zu Schuljahresbeginn, zumindest beim damaligen Betreiber der Ortslinie 101, für Verspätungen. Auch der mittlerweile seit Oktober neue Betreiber der Ortslinie hat bereits zu Beginn signalisiert, dass eine Verlagerung des Fahrkartenverkaufs aus dem Bus heraus vorteilhaft wäre. Im bisherigen Betrieb wurde dieser jedoch abgewickelt und führte laut Rückmeldung der Schule bspw. zu Monatsbeginn im November zu keinen gravierenden Verspätungen. Nichtsdestotrotz wurde in diesem Zusammenhang geprüft, ob der Fahrkartenverkauf nicht anders organisiert werden könnte. Eine Rücksprache mit dem Landratsamt Reutlingen und dem zuständigem Abrechnungsservice der RAB hat überraschenderweise ergeben, dass eine Mitnutzung des Onlinebestellsystems des Schülerlistenverfahrens (www.schuelermonatskarten-reutlingen.de) ohne Probleme und ohne nennenswerte Kosten für die Gemeinde machbar wäre. Dies ergibt sich daraus, dass auswärtige Schüler, die die Schillerschule besuchen, ihre vom Landkreis bezuschussten Fahrkarten bereits hierüber bestellen und somit die Schillerschule im System bereits hinterlegt ist. Verwaltungstechnisch ergäbe sich durch die „flächendeckende“ Nutzung des Schülerlistenverfahrens ein einmaliger Mehraufwand im Schulsekretariat bei der erstmaligen Prüfung der Fahrkartenanträge der einzelnen Schüler. Im laufenden Betrieb ergeben sich verwaltungsseitig keine Bedenken bzw. ist derzeit kein nennenswerter Mehraufwand absehbar. Insofern schlägt die Verwaltung vor, auch für die Dettinger Schülerinnen und Schüler auf das Schülerlistenverfahren umzustellen, da sich anhand der Onlinebestellung mit Lastschriftverfahren ein bequemerer Bestellprozess für Schüler/Eltern ergibt und auch der Busbetreiber entsprechend entlastet wird.

 

Zu 2.: Bevor eine Umstellung wie oben beschrieben erfolgt, sollte vom Verwaltungsausschuss festgelegt werden, ob ein Änderungsbedarf an der bestehenden Zuschussregelung besteht. Der bis dato gültige Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.26.2007 lautet wie folgt:

„Die Schülermonatskarten der Dettinger Schüler werden bei einem Besuch der Dettinger Schulen und einer Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule von 1 km mit 70 % bezuschusst.“

 

Hieraus ergibt sich aktuell folgende Kostenverteilung bei Schülermonatskarten:

Tarif Ortsverkehr Stand heute:                36,70 €/Monat

Zuschuss Gemeinde:                    25,70 €/Monat

Eigenanteil Schüler/Eltern:                         11,00 €/Monat

 

Die Entfernungsregelung von 1 km zwischen Wohnung und Schule wurde bislang als kürzeste Entfernung, d.h. als „Luftlinie“, ausgelegt. Dies entspricht ziemlich genau der Entfernung des Ortsrands Buchhalde zur Schillerschule, welche dann eben auch in die andere Richtung in den Ort hinein gespiegelt wurde (siehe auch Kreisdarstellung in der Vorlage Nr. 8190-1). Hierbei handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um eine durchaus objektiv sinnvolle Abgrenzung. Luftlinie bedeutet aber natürlich auch, dass der tatsächliche Schulweg in Einzelfällen bis zu 1,3 oder 1,4 Kilometer beträgt.

 

Da das Onlineprüfsystem des Schülerlistenverfahrens mit Google Maps arbeitet, wäre eine künftige Festlegung auf eine objektiv per Online-Kartendienst messbare, tatsächliche Fußwegentfernung natürlich denkbar und praktikabel (z.B. Zuschussberechtigung entsteht ab 1,0 km tatsächlichem Fußweg lt. Google Maps). Dies würde allerdings zu einer Erweiterung des Berechtigtenkreises führen und würde somit potenzielle Mehrkosten im Ergebnishaushalt mit sich bringen. Im Gegenzug könnte andererseits auch der prozentuale Zuschussanteil verändert werden.

 

Da es sich hierbei um politische Festlegungen handelt, wird um (Vor-) Beratung/Beschlussfassung der Kriterien zur Zuschussberechtigung (Entfernung Wohnort/Schule und Zuschussanteil Gemeinde) gebeten.

 

Als weitere Datengrundlage sind in Vorlage Nr. 8190-2 die Schülerzahlen und Berechtigungszahlen für den Ortsverkehr zum Stand September 2019 (Schuljahresbeginn 2019/2020) beigefügt.


1. Der Verkauf von Schülermonatskarten an Dettinger Schülerinnen und Schüler der Schillerschule soll künftig über das Schülerlistenverfahren des Landkreises abgewickelt werden.

 

2. Die Zuschussregelung bleibt bestehen/soll wie folgt geändert werden:

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Eine Änderung der Zuschussregelung hätte selbstverständlich finanzielle Auswirkungen im Ergebnishaushalt. Diese können jedoch im Vorfeld nicht beziffert werden, da sich diese aus der jeweiligen Schüleranzahl und ggf. den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler ergibt. Hierbei handelt es sich um sich stetig verändernde Variablen.