Hier: Stilllegung und Rückbau
Der Technische Ausschuss wurde in seiner Sitzung am
20.09.2010 über die Schwierigkeiten im Unterhalt und Betrieb des
Kegelwasengrabens und des Backhausteichs informiert:
- Schäden
am Oberen Backhaus durch aufsteigende Feuchtigkeit
- Fehlende
bzw. unzureichende Unfallsicherheitsvorkehrungen entlang des Grabens/Teichs
- Versickerung
von Wasser durch undichte Grabensohle und Böschung und dadurch Beeinträchtigung
der angrenzenden Wohngebäude (Feuchtigkeit im UG)
- Vandalismus
und aufwändiger Unterhalt
Der Wassergraben ist seit vielen Jahren nicht mehr
in Betrieb. Infolgedessen ist mittlerweile auch keine standorttypische Fauna
und Flora mehr vorzufinden.
Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Sanierung
„Ortsmitte III“ wurden Anfang 2016 Überlegungen zu einer Aufwertung und
baulichen Umgestaltung des Grabens angestellt. Der Kegelwasengraben liegt
jedoch außerhalb des Sanierungsgebiets, so dass hierfür keine Fördermittel in
Anspruch genommen werden können. Im Übrigen sollen im restlichen
Sanierungszeitraum an anderen Stellen Maßnahmen an Straßen und Plätzen zur
Umsetzung kommen.
Die Verwaltung ist in der Abwägung von Kosten und
Nutzen der Auffassung, dass der Kegelwasengraben aus wirtschaftlichen und
städtebaulichen Gründen nicht wieder in Betrieb genommen werden soll, sondern
dauerhaft stillgelegt und rückgebaut wird.
Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt
Reutlingen wurde gehört und hat keine Einwände.
Weitere städtebauliche Entwicklungen:
Mit der Stilllegung des Grabens kann die gewünschte
Ausweitung des Außenbereichs des Kindergartens Kegelwasen erfolgen (s.
Drucksachennummer 8203 öff).
Die Stilllegung hat Auswirkungen auf die bestehende
Teichanlage in der Badstubengasse. Inwieweit ein Weiterbetrieb bspw. durch die
Einspeisung von Regenwasser aus den umliegenden Dachflächen sinnvoll ist, wird
geprüft.
Anlage: Übersichtslageplan Kegelwasengraben
Der Kegelwasengraben und der Backhausteich werden dauerhaft stillgelegt. Der Kegelwasengraben wird zurückgebaut.
Die Arbeiten für den
Rückbau werden vom Bauhof übernommen.
Die Kosten für den Unterhalt der Anlagen inkl. Zuleitung vom Roßtriebgraben entfallen künftig dauerhaft.