Betreff
Kegelwasengraben und Backhausteich
Hier: Stilllegung und Rückbau
Vorlage
6997/1 öff
Art
Beschlussvorlage

Der Technische Ausschuss wurde in seiner Sitzung am 20.09.2010 über die Schwierigkeiten im Unterhalt und Betrieb des Kegelwasengrabens und des Backhausteichs informiert:

 

-       Schäden am Oberen Backhaus durch aufsteigende Feuchtigkeit

-       Fehlende bzw. unzureichende Unfallsicherheitsvorkehrungen entlang des Grabens/Teichs

-       Versickerung von Wasser durch undichte Grabensohle und Böschung und dadurch Beeinträchtigung der angrenzenden Wohngebäude (Feuchtigkeit im UG)

-       Vandalismus und aufwändiger Unterhalt

 

Der Wassergraben ist seit vielen Jahren nicht mehr in Betrieb. Infolgedessen ist mittlerweile auch keine standorttypische Fauna und Flora mehr vorzufinden.

 

Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Sanierung „Ortsmitte III“ wurden Anfang 2016 Überlegungen zu einer Aufwertung und baulichen Umgestaltung des Grabens angestellt. Der Kegelwasengraben liegt jedoch außerhalb des Sanierungsgebiets, so dass hierfür keine Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Im Übrigen sollen im restlichen Sanierungszeitraum an anderen Stellen Maßnahmen an Straßen und Plätzen zur Umsetzung kommen.

 

Die Verwaltung ist in der Abwägung von Kosten und Nutzen der Auffassung, dass der Kegelwasengraben aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen nicht wieder in Betrieb genommen werden soll, sondern dauerhaft stillgelegt und rückgebaut wird.

 

Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Reutlingen wurde gehört und hat keine Einwände.

 

 

Weitere städtebauliche Entwicklungen:

 

Mit der Stilllegung des Grabens kann die gewünschte Ausweitung des Außenbereichs des Kindergartens Kegelwasen erfolgen (s. Drucksachennummer 8203 öff).

 

Die Stilllegung hat Auswirkungen auf die bestehende Teichanlage in der Badstubengasse. Inwieweit ein Weiterbetrieb bspw. durch die Einspeisung von Regenwasser aus den umliegenden Dachflächen sinnvoll ist, wird geprüft.

 

 

Anlage: Übersichtslageplan Kegelwasengraben


Der Kegelwasengraben und der Backhausteich werden dauerhaft stillgelegt. Der Kegelwasengraben wird zurückgebaut.


Die Arbeiten für den Rückbau werden vom Bauhof übernommen.

Die Kosten für den Unterhalt der Anlagen inkl. Zuleitung vom Roßtriebgraben entfallen künftig dauerhaft.