Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Reutlingen
Hier: Umgang mit dem Ortsverkehr Dettingen im Nahverkehrsplan
Vorlage
8195 öff
Art
Informationsvorlage

Im September 2019 kam das Landratsamt Reutlingen auf die Gemeindeverwaltung zu und informierte mündlich über die geplante Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Der derzeit noch gültige Nahverkehrsplan stammt noch aus dem Jahr 1999. Im Rahmen der Fortschreibung sollen auch die Ortsverkehre im Nahverkehrsplan mit abgebildet und behandelt werden. Näheres hierzu kann dem mittlerweile vorliegenden Schreiben vom 16.12.2019 und der dazugehörigen Präsentation entnommen werden (siehe GR-Vorlagen Nr. 8195-1 und 8195-2 öff).

 

Insbesondere soll im Nahverkehrsplan die ausreichende Verkehrsbedienung definiert sowie die Integration der Ortslinie 101 in das Linienbündel „Bad Urach“ festgeschrieben werden.

 

Soweit der Sachverhalt von der Gemeindeverwaltung beurteilt werden kann, ergeben sich hieraus keine besonderen negativen Auswirkungen für den Ortsverkehr in Dettingen. Zur Harmonisierung der Laufzeiten der Konzessionen im zukünftigen Linienbündel kann dadurch, nach Ablauf der zweijährigen Vergabe im Rahmen einer „Notmaßnahme“ an die Fa. Leibfritz (bis Oktober 2021), lediglich eine Vergabe des Ortsverkehrs bis längstens 31.07.2026 erfolgen und keine wie bislang geplante Ausschreibung auf 10 Jahre. Langfristig erscheint eine Bündelung der Linien und zentrale Ausschreibung durch den Landkreis aber sinnvoll.

 

Sofern von Seiten des Gremiums nichts einzuwenden ist, beabsichtigt die Verwaltung dem Landratsamt Reutlingen die entsprechende Zustimmung zu signalisieren.