Betreff
Gesundheitszentrum Uhlandschule
Hier: Vorstellung der Baugesuchsplanung
Vorlage
8133/14 öff
Aktenzeichen
212.0, 022.3, 880.29
Art
Beschlussvorlage

Von Seiten der KWG wurden die Gespräche mit den künftigen Nutzern fortgeführt und mit den Architekten weiter konkretisiert.

Entsprechend den Anregungen des Gemeinderats hat die KWG den Einbau eines Cafés geprüft und mit den Architekten abgestimmt. Dies wurde in die Planungen übernommen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2020 der Neukonzeption der Brandschutztreppe zugestimmt. Die Architekten haben diese in die Planung übernommen und zwischenzeitlich mit dem Brandschutzgutachter abgestimmt.

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2020 der Neugestaltung eines großzügigen Zugangsbereichs einschließlich Nebenräumen zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurden im EG auch die Planungen der Nebenräume angepasst. Damit können für den anvisierten Café- Bereich die notwendigen Flächen, insbesondere auch für notwendige Nebenräume, eingerichtet werden.

Entsprechend der Beschlussfassung des Gremiums stellen die Architekten die Baugesuchsplanung in der Sitzung vor. Der Pachtvertrag zwischen Gemeinde und KWG muss bezüglich dieser Flächen ergänzt/ angepasst werden.

 


1.    Der Gemeinderat nimmt, zugleich als Gesellschafter der KWG, die Baugesuchsplanung zur Kenntnis und stimmt der vorgelegten Planung ausdrücklich zu.

 

2.    Die notwendigen Anpassungen des Pachtvertrags zwischen der Gemeinde und der KWG zur Umsetzung dieser Planung wird zugestimmt.

 


Die Kosten der Sanierung der vermieteten Räumlichkeiten trägt die KWG.

Entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats übernimmt die Gemeinde als Gebäudeeigentümer die Kosten, welche für die Sanierung der Gebäudehülle und des Brandschutzes anfallen.

Die Kosten des neu zu erstellenden Vorbaus (Zugangsbereich einschl. Nebengebäude) trägt die KWG.

Die Kosten von eventuellen Veränderungen des Vordachs einschl. Anpassungen obliegen der Gemeinde auf Grundlage eines noch zu fassenden Gestaltungsbeschlusses für den dortigen Platz.