Betreff
Brennholzlagerung im Außenbereich
Hier: Festlegung der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Größe geschichteter Holzstapel
Vorlage
8245 öff
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage

Holzlagerplätze sind bauliche Anlagen lt. LBO und unabhängig von ihrer Größe im Außenbereich genehmigungspflichtig. In Anlehnung an die Verfahrensfreiheit kleiner Geschirrhütten werden auch geschichtete Holzstapel mit einer Kubatur bis zu 20 m³ im Außenbereich landesweit toleriert.

 

In der Gemeinde Dettingen an der Erms wurde abweichend hiervon im Jahr 2014 das holzwirtschaftliche Berechnungsmaß „Festmeter (fm)“ für die Ermittlung der Größe von Holzstapeln definiert und zugleich die Toleranzmenge im Außenbereich nahezu verdoppelt auf 30 fm. Laut ForstBW entspricht 0,7 fm reine Holzmasse ohne Zwischenräume 1 m³ aufgeschichtetem Holz mit Zwischenräumen, somit entsprechen 30 fm rd. 40 m³.

 

Das Maß „Festmeter“ sorgt gelegentlich für Irritation bei der Berechnung von Holzlagermengen. Es wird insbesondere der pauschale Umrechnungsfaktor 0,7 für die Berechnung der Festmetermenge eines Holzstapels als im Einzelfall zu ungenau erachtet: Der Umrechnungsfaktor müsse je nach Schichtung variabel sein, abhängig von der Länge (1 m oder ofenfertig 33 cm lang), der Art/Beschaffenheit des Holzes (Schichtholz oder Scheite, Holz mit oder ohne Rinde, Rundlinge oder gespalten usw.) und der Schichtungsart (ganz dichte Schichtung oder kreuzweise Schichtung mit mehr Luftraum).

 

De facto ist die Untere Baurechtsbehörde kaum dazu in der Lage, die exakte Festmetermenge eines Holzstapels rechtssicher und exakt zu ermitteln. Dabei ist dies letztlich nach baurechtlichen Kriterien unwesentlich, weil es bei baulichen Anlagen, so z. B. bei Holzstapeln, auf deren Gesamtgröße (Länge x Breite x Höhe = Kubatur in m³) ankommt. Ein Holzstapel wirkt z. B. insgesamt nicht deshalb kleiner, weil er luftdurchlässig geschichtet ist; für die optische Wahrnehmung zählt nur der Gesamtumfang der Anlage.

 

Daher sollte künftig die Größe/Kubatur geschichteter Holzstapel ausschließlich nach dem äußeren Volumen in Kubikmeter bestimmt werden. Die Toleranzmenge darf max. 40 m³ betragen. Das Merkblatt „Brennholzlagerung im Außenbereich“ wird angepasst.

 


Die Größe von Holzstapeln wird nach ihrer Kubatur (Länge in m x Breite in m x Höhe in m = Gesamtrauminhalt in m³) ermittelt. Die max. Toleranzmenge für geschichtete Holzstapel im Außenbereich beträgt 40 m³. Festmetermengen werden somit künftig nicht mehr berechnet.


Keine.