Betreff
Einleitung der Baulandumlegung "Vor Buchhalden II" in Dettingen an der Erms
Vorlage
8272 öff
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2020 die Baulandumlegung „Vor Buchhalden II“ nach § 46 Abs.1 BauGB angeordnet.

 

Die förmliche Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgt durch den Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB. Zuständig für die Beschlussfassung ist der ständige Umlegungsausschuss.

 

Im Umlegungsbeschluss werden die in das Verfahren einbezogenen Grundstücke / Flurstücke einzeln aufgeführt. Gegen die öffentlich bekanntgemachte Einleitung des Verfahrens können Rechtsmittel eingelegt werden.

 

Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Umlegungsplans dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle Grundstücksteilungen, Grundstücksverfügungen und -veränderungen vorgenommen sowie bauliche Anlagen aller Art errichtet werden (§ 51 BauGB – Verfügungs- und Veränderungssperre). 


1. Aufgrund § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung wird hiermit nach Anhörung der Eigentümer für das Gebiet des Bebauungsplans „Vor Buchhalden II“ im Bereich westlich der Richard-Wagner-Straße, südlich der Hülbener Straße und nördlich der Straße Vor Buchhalden (hinter der Bestandsbebauung bis Gebäude Vor Buchhalden 16 / westliche Grundstücksgrenze in Verlängerung bis zur Hülbener Straße) die Umlegung eingeleitet. Sie trägt die Bezeichnung „Vor Buchhalden II“.

 

In das Verfahren sind folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Dettingen einbezogen: 6091/1, Teilflächen von 6097 und 6098/2, 6113, 6114, 6115, 6116, 6117, 6118, 6119, 6119/1, 6120/1, 6120/2, 6121, 6122, 6123, 6125, 6126, 6127, 6128/1, 6128/2, 6128/3, 6129/1, 6130/1, 6130/2 und Teilfläche von 6225.

 

Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandskarte dargestellt.

 

2. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis I werden gemäß § 53 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Gemeinde Dettingen an der Erms öffentlich ausgelegt.

 

3. Der Umlegungsbeschluss sowie die Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses I werden ortsüblich bekanntgemacht.

 


Die Verfahrenskosten der Umlegung sind Bestandteil des Gesamtprojektes.