Betreff
Baulandumlegung "Vor Buchhalden II"
Hier: Bestimmung des Verteilungsmaßstabes
Vorlage
8272/1 öff
Art
Beschlussvorlage

Für die Errechnung der den beteiligten Grundstückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile (Sollanspruch) ist entweder von dem Verhältnis der Flächen oder dem Verhältnis der Werte auszugehen, indem die früheren Grundstücke vor der Umlegung zueinander gestanden haben. Der Maßstab ist von der Umlegungsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen unter gerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten zu bestimmen.

 

Da im Umlegungsgebiet keine wesentlichen Wertunterschiede der Einwurfsgrundstücke bestehen, kann eine Flächenumlegung durchgeführt werden. 


Als Verteilungsmaßstab wird der Flächenmaßstab nach § 58 BauGB bestimmt.


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