Betreff
Baulandumlegung "Vor Buchhalden II"
Hier: Festsetzung des Flächenbeitrages
Vorlage
8272/2 öff
Art
Beschlussvorlage

Der Umlegungsvorteil, den die ins Verfahren einbezogenen Flurstücke genießen, beinhaltet Gestaltungs-, Erschließungs- und Rechtsvorteile.

 

Die Umlegungsstelle hat gemäß § 58 Abs. 1 BauGB von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Abs. 2 BauGB einen Flächenbeitrag in solchem Umfang abzuziehen, dass die Vorteile ausgeglichen werden, die durch die Umlegung erwachsen. Der Flächenbeitrag darf in Gebieten, die erstmalig erschlossen werden, nur bis zu 30 %, in anderen Gebieten nur bis zu 10 % der eingeworfenen Fläche betragen.

 

Zusätzlich leisten die Eigentümer einen freiwilligen unentgeltlichen Flächenbeitrag in Höhe von 10 % der eingeworfenen Fläche. Der Flächenbeitrag wird somit auf insgesamt 40 % festgesetzt.


Der Flächenbeitrag wird gemäß § 58 Abs. 1 BauGB auf 30 % plus 10 % auf Grundlage der freiwilligen Vereinbarung, d.h. insgesamt 40 % festgesetzt.


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