Betreff
Baulandumlegung "Vor Buchhalden II"
Hier: Festsetzung der Einwurfs- und Zuteilungswerte
Vorlage
8272/3 öff
Art
Beschlussvorlage

In Anlehnung an die bisher in der Gemeinde Dettingen an der Erms bei früheren Umlegungsverfahren festgelegten Einwurfswerte und die allgemeine Kaufpreisentwicklung wird der Einwurfswert für das Umlegungsverfahren „Vor Buchhalden II“ auf 162,00 €/m² festgesetzt.

Der Zuteilungswert ergibt sich aus der folgenden Berechnung unter Berücksichtigung des Flächenbeitrags von 40 %:

                                                              


Der Einwurfswert wird auf 162,00 €/m² und der Zuteilungswert auf 270,00 €/m² festgesetzt.


Bei Zuteilungsverzicht werden Flächen durch die Gemeinde übernommen und mit dem Einwurfswert von 162,00 €/m² Grundstücksfläche entschädigt. Die Höhe der dadurch entstehenden Aufwendungen kann erst nach Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer beziffert werden.