Betreff
Ausschreibung des kommunalen Strombedarfs
Vorlage
8286 öff
Aktenzeichen
22.3
Art
Beschlussvorlage

Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Dettingen an der Erms an der 15. Bündelausschreibung Strom der Gt-service GmbH teilgenommen. In dieser Ausschreibung wurde der Liefer-zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 vergeben. Diese Ausschreibung hatte jeweils eine einjährige Verlängerungsoption (bis zu drei Mal möglich), sofern der Vertrag nicht vorab durch den Lieferanten oder den Kunden gekündigt wurde. Nachdem ein Stromlieferant von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, musste ein Teil des kommunalen Strombedarfes zum 01.01.2020 neu ausgeschrieben werden. Hierfür läuft der aktuelle Vertrag vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022. Der weitere Lieferant aus der 15. Bündelausschreibung hat von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Entsprechend läuft der Vertrag zum 31.12.2021 aus und die Kommune muss einen Teil ihres Strombedarfes neu ausschreiben.

 

Mit Schreiben vom 06.11.2020 hat die Gt-service GmbH die 20. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2022-2024 angekündigt. Bei der 20. Bündelausschreibung wird es im Vergleich zu früheren Jahren Änderungen im Verfahren geben (diesen Änderungen hat die Gemeinde bereits bei der 18. Bündelausschreibung zugestimmt).

 

1. Durch die Gt-service GmbH wird eine Vertragslaufzeit von drei Jahren ausgeschrieben. Bisher wurden nur zwei Jahre ausgeschrieben und es bestand die Möglichkeit, den Vertrag drei Mal für jeweils ein Jahr zu verlängern.

 

2. Die Beauftragung der Gt-service GmbH erfolgt nicht mehr als Einzelauftrag, sondern als kündbarer Dauerauftrag. Hierfür beträgt die Kündigungsfrist 13 Monate zum Ende der Laufzeit des jeweils ausgeschriebenen Lieferzeitraums der jeweiligen Bündelausschreibung (erstmals zum 31.12.2022).

 

Mit dem o. g. Schreiben wurde zusätzlich die Ausschreibungskonzeption der Gt-service GmbH bekannt gemacht. Diese fasst sich wie folgt zusammen:

 

Die Gemeinde Dettingen an der Erms muss die Beauftragung der Gt-service GmbH bis zum 31. Januar 2021 durchführen. Die Beauftragung eines Dauerbeauftragungsverhältnisses ist nicht nötig, da dieses bereits im Jahr 2019 geschlossen wurde.

 

Die Gt-service GmbH ist hierbei für die Prüfung von Verträgen; die Zusammenstellung und Auswertung der für die Ausschreibung erforderlichen Daten; die Konzeption und Durchführung einer europaweiten Bündelausschreibung; die Konzeption, Ausfertigung und Versand der Stromlieferverträge; die Begleitung/Beratung bei der Umsetzung des Stromliefervertrages sowie die Vertragskontrolle zuständig. Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sie sich einer auf dem Gebiet des Vergabe- und Energierechts tätigen Anwaltskanzlei.

 

Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeordnung europaweit ausgeschrieben. Nach dem aktuellen Zeitplan wird die Vergabe im Mai 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Der Beschluss des Aufsichtsrates der Gt-service GmbH über die geplante Zuschlagserteilung, sowie die Zuschlagserteilung selbst sind für September 2021 geplant.

 

Um einen Gleichklang der Bündelausschreibungen zu erreichen, schreibt die Gemeinde alle Stromabnahmestellen aus. Hierbei werden die Abnahmestellen aus der 15. Bündelausschreibung zum 01.01.2022 und die Abnahmestellen aus der 18. Bündelausschreibung zum 01.01.2023 ausgeschrieben. Zukünftig findet für alle Abnahmestellen die Bündelausschreibung wieder zum gleichen Zeitpunkt statt.

 

Aufgrund der bisher erreichten Preise bei der Strombeschaffung durch die Bündelaus-schreibung und den reibungslosen Ablauf sind der Verwaltung derzeit keine besseren Alternativen zur Strombeschaffung bekannt.  


1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienst-leistungsgesellschaft mbH vom 06.11.2020 nebst Anlagen zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde Dettingen an der Erms teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen.

3. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 


Über die Teilnahmen an der Strombündelausschreibung ist sichergestellt, dass die Gemeinde den Stromeinkauf zu den jeweils aktuellen Marktbedingungen realisieren kann.

 

Die Gt-service GmbH wurde in der Sitzung vom 21.02.2019 mit einem Dauerbeauftragungsverhältnis betraut. Hierfür fallen 6,80 €/Jahr und Abnahmestelle zzgl. MwSt. an. Die Kosten für die Stromausschreibung werden durch die Mitgliedschaft der Gemeinde im Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) durch diesen übernommen.

 

Die Strombezugskosten können für das Jahr 2020 auf ca. 450.000 € für die Straßenbeleuchtung, die kommunalen Liegenschaften sowie die Wasserversorgung geschätzt werden.