Hier: Möglichkeit von Fußgängerüberwegen
Im Dezember 2018 wurden die Richtlinien für die
Schaffung von Fußgängerüberwegen – FGÜ (Zebrastreifen) geändert. Mittlerweile
sind bezüglich der Fußgänger keine hohen Querungszahlen mehr notwendig. Es muss
lediglich die besondere Schutzwürdigkeit der Fußgänger (Schulweg oder
unmittelbare Nähe zu einer Schule/Kindergarten/Krankenhaus etc) belegt werden.
Ein großer Wunsch der Bürgerschaft ging zum
Schuljahresbeginn 2019/2020 in Erfüllung: Ein Zebrastreifen in der Hülbener
Straße auf Höhe der Schillerschule konnte nach einer Verkehrsschau in kürzester
Zeit realisiert werden.
Mittlerweile wurden weitere Vorschläge für FGÜs an
die Verwaltung herangetragen, die zwischenzeitlich auch rechtlich überprüft
werden konnten:
Wunsch 1: FGÜ in der Schneckenhofengasse (Brücke)
Geprüft wurde ein FGÜ auf Höhe der Brücke.
Aus verkehrlicher Sicht ist die Einrichtung eines
FGÜ auf der Brücke nicht möglich. Vor allem die bestehende Bushaltestelle
stellt hier ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.
Außerdem widersprechen sich die Richtlinien für die
Einrichtung eines FGÜ, sowie die Vorgaben, die es bezüglich der Einrichtung
barrierefreier Bushaltestellen gibt (Hochboard für Einstieg in den Bus,
Niedrigboard für die Fußgänger, die den FGÜ queren wollen).
Wunsch 2: FGÜ in der Hülbener Straße zwischen der
Sägmühlegasse und der Schneckenhofengasse
Ein Zebrastreifen wäre an zwei Stellen
denkbar (siehe Anlagen 8289-1). Die Einrichtung eines FGÜs näher an der
Sägmühlegasse wurde im Rahmen der Verkehrsschau aufgrund der schlechteren Sichtverhältnisse
direkt ausgeschlossen.
Bezüglich der Sichtverhältnisse wäre
Variante 1 besser geeignet. Die öffentlichen Parkplätze müssten jedoch entfernt
werden.
Variante 2 birgt aufgrund der bestehenden
Grundstücksein- und –ausfahrten eine grundsätzliche Gefahr.
Beide Varianten sind aus Sicht der
Verkehrsbehörde daher nicht ideal für einen FGÜ geeignet.
Wunsch 3: FGÜ in der Kappishäuser Straße
Die Entstehung des Wohngebietes „Oberer Boden“ und die Zusammenlegung
der beiden Grundschulen, führten zu einer stärkeren Frequentierung der
Bushaltestelle in der Kappishäuser Straße. Die Kappishäuser Straße kann derzeit
durch eine Querungsinsel relativ sicher gequert werden. Gleichwohl kam aus der
Bürgerschaft der Wunsch nach einem FGÜ.
Die Verkehrspolizei sieht aufgrund der vorhandenen Querungsinsel keine
Notwendigkeit für einen FGÜ. Grundsätzlich spricht in der Kappishäuser Straße
jedoch auch nichts gegen die Einrichtung eines FGÜs. Die Straße ist lang, und
die Sichtverhältnisse sind sehr gut.
Zu beachten wäre: Die Nähe eines FGÜ zu einer Bushaltestelle ist zwar
grundsätzlich wünschenswert, stellt jedoch auch ein nicht zu vernachlässigendes
Risiko dar, da durch die Andienung einer Haltestelle mit schlechten
Sichtverhältnissen zu rechnen ist (wartender Bus, der die Sicht von und auf
Passanten einschränkt). Eine (bauliche) Veränderung (Überholhindernis) könnte
für dieses Problem Abhilfe schaffen.
Im Hinblick auf eine evtl. Veränderung der Bushaltestelle empfiehlt die
Verkehrspolizei eine Entscheidung über einen eventuellen FGÜ vorab
zurückzustellen.
Grundsätzlich sollten sowohl für die Bushaltestelle, als auch für die
Errichtung eines FGÜ, die fußläufigen Verbindungen zur Fabrikstraße (über die
Erms) beachtet und miteinbezogen werden.
Die Änderungen der Bushaltestelle in der Kappishäuser Straße sind für
dieses Jahr mit einem Sperrvermerk im Haushalt versehen. Sobald die Planungen
hier fortgeführt bzw für die Bushaltestelle dann abgeschlossen sind, kann die
Verwaltung eine erneute Prüfung eines FGÜ gern in Angriff nehmen.
Allgemeiner Hinweis
Die Errichtung eines FGÜ bedarf nicht nur einer rechtlichen Prüfung
(s.o.), sondern auch einer baulichen Planung und Umsetzung, die mit Kosten
verbunden ist.
Ein Eilverfahren, wie in der Hülbener Straße (Höhe Schillerschule), kann
es für weitere FGÜs nicht geben. Sofern das Gremium die Umsetzung/Errichtung
weiterer FGÜs wünscht, müssen entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt
werden.