Betreff
Verkehrsangelegenheiten
Hier: Möglichkeit von Fußgängerüberwegen
Vorlage
8289 öff
Art
Informationsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Dezember 2018 wurden die Richtlinien für die Schaffung von Fußgängerüberwegen – FGÜ (Zebrastreifen) geändert. Mittlerweile sind bezüglich der Fußgänger keine hohen Querungszahlen mehr notwendig. Es muss lediglich die besondere Schutzwürdigkeit der Fußgänger (Schulweg oder unmittelbare Nähe zu einer Schule/Kindergarten/Krankenhaus etc) belegt werden.

 

Ein großer Wunsch der Bürgerschaft ging zum Schuljahresbeginn 2019/2020 in Erfüllung: Ein Zebrastreifen in der Hülbener Straße auf Höhe der Schillerschule konnte nach einer Verkehrsschau in kürzester Zeit realisiert werden.

Mittlerweile wurden weitere Vorschläge für FGÜs an die Verwaltung herangetragen, die zwischenzeitlich auch rechtlich überprüft werden konnten:

 

Wunsch 1: FGÜ in der Schneckenhofengasse (Brücke)

 

Geprüft wurde ein FGÜ auf Höhe der Brücke.

Aus verkehrlicher Sicht ist die Einrichtung eines FGÜ auf der Brücke nicht möglich. Vor allem die bestehende Bushaltestelle stellt hier ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.

Außerdem widersprechen sich die Richtlinien für die Einrichtung eines FGÜ, sowie die Vorgaben, die es bezüglich der Einrichtung barrierefreier Bushaltestellen gibt (Hochboard für Einstieg in den Bus, Niedrigboard für die Fußgänger, die den FGÜ queren wollen).

 

Wunsch 2: FGÜ in der Hülbener Straße zwischen der Sägmühlegasse und der Schneckenhofengasse

 

Ein Zebrastreifen wäre an zwei Stellen denkbar (siehe Anlagen 8289-1). Die Einrichtung eines FGÜs näher an der Sägmühlegasse wurde im Rahmen der Verkehrsschau aufgrund der schlechteren Sichtverhältnisse direkt ausgeschlossen.

Bezüglich der Sichtverhältnisse wäre Variante 1 besser geeignet. Die öffentlichen Parkplätze müssten jedoch entfernt werden.

Variante 2 birgt aufgrund der bestehenden Grundstücksein- und –ausfahrten eine grundsätzliche Gefahr.

Beide Varianten sind aus Sicht der Verkehrsbehörde daher nicht ideal für einen FGÜ geeignet.

 

Wunsch 3: FGÜ in der Kappishäuser Straße

 

Die Entstehung des Wohngebietes „Oberer Boden“ und die Zusammenlegung der beiden Grundschulen, führten zu einer stärkeren Frequentierung der Bushaltestelle in der Kappishäuser Straße. Die Kappishäuser Straße kann derzeit durch eine Querungsinsel relativ sicher gequert werden. Gleichwohl kam aus der Bürgerschaft der Wunsch nach einem FGÜ.

 

Die Verkehrspolizei sieht aufgrund der vorhandenen Querungsinsel keine Notwendigkeit für einen FGÜ. Grundsätzlich spricht in der Kappishäuser Straße jedoch auch nichts gegen die Einrichtung eines FGÜs. Die Straße ist lang, und die Sichtverhältnisse sind sehr gut.

Zu beachten wäre: Die Nähe eines FGÜ zu einer Bushaltestelle ist zwar grundsätzlich wünschenswert, stellt jedoch auch ein nicht zu vernachlässigendes Risiko dar, da durch die Andienung einer Haltestelle mit schlechten Sichtverhältnissen zu rechnen ist (wartender Bus, der die Sicht von und auf Passanten einschränkt). Eine (bauliche) Veränderung (Überholhindernis) könnte für dieses Problem Abhilfe schaffen.

Im Hinblick auf eine evtl. Veränderung der Bushaltestelle empfiehlt die Verkehrspolizei eine Entscheidung über einen eventuellen FGÜ vorab zurückzustellen.

Grundsätzlich sollten sowohl für die Bushaltestelle, als auch für die Errichtung eines FGÜ, die fußläufigen Verbindungen zur Fabrikstraße (über die Erms) beachtet und miteinbezogen werden. 

Die Änderungen der Bushaltestelle in der Kappishäuser Straße sind für dieses Jahr mit einem Sperrvermerk im Haushalt versehen. Sobald die Planungen hier fortgeführt bzw für die Bushaltestelle dann abgeschlossen sind, kann die Verwaltung eine erneute Prüfung eines FGÜ gern in Angriff nehmen.

 

Allgemeiner Hinweis

 

Die Errichtung eines FGÜ bedarf nicht nur einer rechtlichen Prüfung (s.o.), sondern auch einer baulichen Planung und Umsetzung, die mit Kosten verbunden ist.

Ein Eilverfahren, wie in der Hülbener Straße (Höhe Schillerschule), kann es für weitere FGÜs nicht geben. Sofern das Gremium die Umsetzung/Errichtung weiterer FGÜs wünscht, müssen entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.