Betreff
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Hier: Verlängerung der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen
Vorlage
8290 öff
Art
Beschlussvorlage

Die Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen des Biosphärengebietes endete am 31.12.2020. Wie dem Schreiben des Regierungspräsidiums in der Anlage zu entnehmen ist, wurde innerhalb einer recht kurzen Frist um eine schriftliche Zustimmung bis 23. Dezember 2020 gebeten. Da eine Behandlung des Sachverhalts erst in der Sitzung am 21.01.2021 möglich war, wurde dem Regierungspräsidium die Zustimmung zur Verlängerung der Vereinbarung unter dem Vorbehalt eines positiven GR-Beschlusses signalisiert.

Die neue Vereinbarung gilt zu den bisherigen Bedingungen bis 31.12.2025.

Das  Biosphärengebiet Schwäbische Alb hat in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung und auch Anerkennung (seit 2009 Unesco Biosphärenreservat) erhalten. Viele positive Auswirkungen in Natur- und Landschaftspflege konnten in den letzten Jahren beobachtet werden.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, der Verlängerung zuzustimmen.


Der Verlängerung der Vereinbarung des Landes Baden-Württemberg mit den Kommunen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb bis 31.12.2025 wird zugestimmt.


Die Kosten für das Biosphärengebiet werden zu 30% vom Land getragen. Die weiteren 70 % der Kosten entfallen anhand eines Finanzierungsmodells (Grundbetrag nach Einwohner im Biosphärengebiet zuzüglich Flächenbeitrag) und eines Verteilerschlüssels auf die Mitgliedsgemeinden. Diese Kosten teilen sich der Landkreis und die betreffenden Kommunen zu gleichen Teilen.

Die Kosten werden jährlich neu berechnet und schwanken zwischen ca. 6.000€ und 8.000€.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt eingestellt.