Betreff
Annahme von Spenden 2021
Vorlage
8291 öff
Aktenzeichen
960.041
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am 19.11.2020 über die Annahme von Spenden entschieden.

 

Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Spenden von 500,00 € zu Zwecken der Jugendförderung der Jugendfeuerwehr sowie 250,00 € für die Schulsozialarbeit der Schillerschule erhalten.


Die in der Anlage GR-Vorlage 8291-1 aufgeführten Spenden werden angenommen.


Zweckgebundene Einnahmen von 500,00 € für den Bereich Jugendfeuerwehr sowie zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 250,00 € für die Schulsozialarbeit der Schillerschule.