Nach vielen Jahren in Betrieb wurden die Satzungen der drei gemeindlichen Hallen in eine neue und einheitliche Struktur gebracht. Die bisherigen Benutzungsordnungen der Uhlandhalle und der Neuwiesenhalle wurden nun in einer gemeinsamen Satzung zusammengefasst.

 

In diesem Zusammenhang wurden bei allen Hallen Änderungen oder Aktualisierungen aufgenommen, die sich im Laufe des Betriebs als sinnvoll oder notwendig herausgestellt haben.

 

Die neuen Benutzungs- und Entgeltordnungen sind in einer einheitlichen Struktur aufgebaut und sollen für die Nutzer übersichtlicher und insbesondere in Bezug auf die Gebühren einfacher nachvollziehbar sein.

 

Bei der Neuwiesenhalle und der Uhlandhalle waren inzwischen einige zeitgemäße Anpassungen erforderlich. Da die beiden Hallen bereits seit 2008 als Betrieb gewerblicher Art geführt werden, war es wichtig, die Miet- und Nutzungsbeträge nun auch als Nettogebühren auszuweisen bzw. darzustellen. Die Gebühren wurden für die örtlichen Vereine hierdurch nicht erhöht, es waren maximal rundungsbedingte Anpassungen im Centbereich notwendig. Zur vereinfachten Handhabe werden die Grundgebühren künftig inklusive einer Reinigungspauschale dargestellt, diese entspricht wie bisher einem Arbeitsaufwand von ca. 4,0 Stunden.

 

Im Veranstaltungsbetrieb der Schillerhalle werden die Grundgebühren für Veranstaltungen von örtlichen Gewerbebetrieben und Privatpersonen für eine Anmietung der halben Festhalle um 50,00 € erhöht. Bei einer Belegung der ganzen Hallenfläche beträgt die Erhöhung 100,00 €. Bei auswärtigen gewerblichen Veranstaltern wurde die bisherige Grundmiete um 40,00 € bzw. 100,00 € angehoben. Für die Abschlussfeiern der umliegenden weiterführenden Schulen war bisher ein Pauschalbetrag von 190,00 € angesetzt, dieser wird nun auf 200,00 € festgelegt.

 

Eine Erhöhung der Personalkosten von 18,00 € auf 23,00 € für das Reinigungspersonal sowie eine Kostenanpassung für den Personaleinsatz des Hausmeisters und Bauhofmitarbeitern von 18,00 €  25,00 € ist angemessen und erforderlich, um die Personalkosten abbilden zu können. Hier sollte in Zukunft eine regelmäßige Aktualisierung erfolgen. 

Für die Veranstaltungen der örtlichen Vereine bleibt die Mietgebühr wie bisher. Eine Mehrbelastung würde die Vereine lediglich durch die Anpassung der Personalkosten treffen.

 

In der Anlage finden Sie sowohl die bisherigen Benutzungsordnungen als auch die Entwürfe der neuen Benutzungsordnungen. Eine Benutzungsordnung im Änderungsmodus war aufgrund der grundlegenden strukturellen Veränderungen nicht möglich und sinnvoll. Um die Preisgestaltung in ein Verhältnis setzen zu können, haben wir eine Übersichtstabelle erstellt, die die Gebühren umliegender Versammlungsstätten abbildet. Eine echte Vergleichbarkeit ist aber aufgrund sehr unterschiedlicher Strukturen und räumlicher Gegebenheiten kaum festzustellen.

 

Nach zustimmender Beratung durch den Verwaltungsausschuss soll die Änderung in die Juli-Sitzung des Gemeinderats zur Beschlussfassung eingebracht werden, die neuen Benutzungs- und Entgeltordnungen sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten.

 


Die Änderungen und Aktualisierungen der Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Uhlandhalle, Neuwiesenhalle und Schillerhalle werden zur Beschlussfassung in den Gemeinderat eingebracht.


Geringfügige Änderungen bei den Einnahmen der Gemeinde durch Gebühren für die Anmietung der Versammlungsräume.