Betreff
Annahme von Spenden 2021
Vorlage
8291/2 öff
Aktenzeichen
960.41
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am 22.04.2021 über die Annahme von Spenden entschieden.

 

Im vorliegen Fall hat die Gemeinde Spenden in Höhe von 800,00 € für den Bereich Kindergarten (Coronaschnelltests) sowie 1.500,00 € für den Bereich Jugendbücherei erhalten.

 

 


Die in der Anlage GR-Vorlage 8291/2-1 aufgeführten Spenden werden angenommen.

 


Zweckgebundene Einnahmen von 800,00 € für den Bereich Kindergarten sowie zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1.500,00 € für den Bereich Jugendbücherei.