Betreff
Annahme von Spenden 2021
Vorlage
8291/2 öff
Aktenzeichen
960.41
Art
Beschlussvorlage
Gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) hat über die Annahme von Spenden, die bei der Gemeinde
eingehen, der Gemeinderat zu entscheiden. Letztmalig hat der Gemeinderat am
22.04.2021 über die Annahme von Spenden entschieden.
Im vorliegen Fall hat die Gemeinde Spenden in Höhe
von 800,00 € für den Bereich Kindergarten (Coronaschnelltests) sowie 1.500,00 €
für den Bereich Jugendbücherei erhalten.
Die in der Anlage
GR-Vorlage 8291/2-1 aufgeführten Spenden werden angenommen.
Zweckgebundene Einnahmen
von 800,00 € für den Bereich Kindergarten sowie zweckgebundene Einnahmen in
Höhe von 1.500,00 € für den Bereich Jugendbücherei.